Die legistische Einordnung als Unternehmer habe ich nicht bestritten, nur die faktische…Zitat von Nachbar;[URL="tel:12425279"
Das ist was anderes, der Betreiber der Toilettenräume arbeitet für seinen Kunden(EKZ) nach Auftragsbasis, dass der Kunde Wünsche hat, ist nur natürlich, doch gibt es weder Umsatzbeteiligung, noch Kapitalvorschriften.



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