Zitat Zitat von Nachbar;[URL="tel:12425279"
12425279[/URL]]Die Betriber von Mc Donalds, Burger King und Subway etc. sind also Unternehmer.
Die erste Korrektur ist schon eingestanden, finde ich gut.
Und das ist nicht polemisch gemeint.

Wäre denn der Betreiber der Toilettenräume, bsp. in den Kaufhäusern wie Kaufhof, Karstadt, etc. für Sie ein Unternehmer?
Der wäre ja zeitlich noch stärker eingebunden und darf seine Dienste, der Nutzung der Toilettenanlagen, nur zu bestimmten Zeiten anbieten.
Die legistische Einordnung als Unternehmer habe ich nicht bestritten, nur die faktische…
Das ist was anderes, der Betreiber der Toilettenräume arbeitet für seinen Kunden(EKZ) nach Auftragsbasis, dass der Kunde Wünsche hat, ist nur natürlich, doch gibt es weder Umsatzbeteiligung, noch Kapitalvorschriften.