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Thema: Waffenrecht: Ist eine Beschränkung des privaten Waffenbesitzes sinnvoll?

  1. #771
    Zerschmetterling
    Gast

    Standard AW: Waffenrecht: Ist eine Beschränkung des privaten Waffenbesitzes sinnvoll?

    Zitat Zitat von Nathan Beitrag anzeigen
    Ich denke auch, dass eine weitere Verschärfung nichts bringt. Dieses Messerverbot z.B. zeigt ja die Hilflosigkeit der Behörden an. Nur wirkt die Forderung nach Lockerung des Waffengesetzes in der aktuellen Situation sagen wir es freundlich, "deplatziert".

    Natuerlich bringt sowas nix. Das ist ja laecherlich.
    Was wollen sie denn tun? Man darf keine Kuechenmesser mit sich rumtragen.
    Aha ok.

    Und dann ?
    Mann darf auch keinen Hammer mit sich rumtragen.
    Aha ok, aber er ist doch Bauarbeiter und geht nur zur Arbeit...

    etc.
    Das Problem sind die (natuerlich nicht Alle) Migranten und ihre absurden Einstellungen und nicht der Stein der in einer Socke geschwungen werden koennte.

    Was soll das Waffengesetz denn danach als Naechstes verbieten ?
    Lange Fingernaegel (Koennte man eine Hals mit verletzen) ?

    Ultra Absurde Idioten.

    Oder Aehnliches. Verstehst du was ich meine? Soll das System Diffe dann verbieten, dass er seine Ellbogen und Knie nicht mehr schulen darf?

    Absurd.

    Chinesen keine Bambusstoecke mehr benutzen duerfen ?

    Man muss den Geist schulen nicht die Waffen abschaffen, diese Waffen ueber die ihr specht sind Geister. Und da laesst sich rein gar nix abschaffen auf diesem Weg.

  2. #772
    GESPERRT
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    Standard AW: Waffenrecht: Ist eine Beschränkung des privaten Waffenbesitzes sinnvoll?

    Zitat Zitat von DonauDude Beitrag anzeigen
    Man könnte einfach das tschechische Waffenrecht übernehmen.





    ...
    Könntest du mal bitte skizzieren, um welche für dich bedeutenden Unterschiede es zwischen deutschem und tschechischem Waffenrecht geht (vielleicht ein paar aussagekräftige Stichpunkte), danke.

  3. #773
    Have a little faith, baby Benutzerbild von Maitre
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    Standard AW: Waffenrecht: Ist eine Beschränkung des privaten Waffenbesitzes sinnvoll?

    Zitat Zitat von Nathan Beitrag anzeigen
    Könntest du mal bitte skizzieren, um welche für dich bedeutenden Unterschiede es zwischen deutschem und tschechischem Waffenrecht geht (vielleicht ein paar aussagekräftige Stichpunkte), danke.
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    Die Tschechen haben sogar ein Merkblatt auf deutsch. Hätte ich jetzt eher nicht erwartet...
    "Wenn es um die ganz großen Verbrecher geht, gibt es für die Polizei nur eine Aufgabe: Ihnen Schutz zu gewähren!"

    Kriminalkommissar Jensen


  4. #774
    GESPERRT
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    Standard AW: Waffenrecht: Ist eine Beschränkung des privaten Waffenbesitzes sinnvoll?

    Zitat Zitat von Zerschmetterling Beitrag anzeigen
    Natuerlich bringt sowas nix. Das ist ja laecherlich.
    Was wollen sie denn tun? Man darf keine Kuechenmesser mit sich rumtragen.
    Aha ok.

    Und dann ?
    Mann darf auch keinen Hammer mit sich rumtragen.
    Aha ok, aber er ist doch Bauarbeiter und geht nur zur Arbeit...

    etc.
    Das Problem sind die (natuerlich nicht Alle) Migranten und ihre absurden Einstellungen und nicht der Stein der in einer Socke geschwungen werden koennte.

    Was soll das Waffengesetz denn danach als Naechstes verbieten ?
    Lange Fingernaegel (Koennte man eine Hals mit verletzen) ?

    Ultra Absurde Idioten.

    Oder Aehnliches. Verstehst du was ich meine? Soll das System Diffe dann verbieten, dass er seine Ellbogen und Knie nicht mehr schulen darf?

    Absurd.

    Chinesen keine Bambusstoecke mehr benutzen duerfen ?

    Man muss den Geist schulen nicht die Waffen abschaffen, diese Waffen ueber die ihr specht sind Geister. Und da laesst sich rein gar nix abschaffen auf diesem Weg.
    Also bleib mal auf dem Teppich der Realität. Wer womit in China randaliert kann, nein muss uns egal sein. Das ist nicht unser Problem. Unser Problem wäre der Mann mit dem Hammer, wenn es ihn gäbe. Das Bild ist mit Verlaub kindisch. Welcher Bauarbeiter geht heute noch zu Fuss oder mit den Öffis zur Arbeit? Die sitzen alle in einem Transporter, haben hinten den Raum voller Hilti Bohrhämmer und anderen Gerätschaften. Einen Hammer trägt der Bauarbeiter nur noch, wenn die äußerliche Ereignisse entsprechend anregend sind, wie z.B.

    Geändert von Nathan (06.06.2025 um 08:36 Uhr)

  5. #775
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    Standard AW: Waffenrecht: Ist eine Beschränkung des privaten Waffenbesitzes sinnvoll?

    Zitat Zitat von Maitre Beitrag anzeigen
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    Die Tschechen haben sogar ein Merkblatt auf deutsch. Hätte ich jetzt eher nicht erwartet...
    Vielen Dank!

    ich gebe folgendes zu bedenken:

    1. wäre es tatsächlich wünschenswert, diese Geräte NICHT als "Waffen" zu deklarieren:

    keine Waffen im Sinne des tschechischen Waffengesetzes Beispielsweise:  Wurfstern  Spring-, Fall-, Faust- und Butterflymesser  Schwert  Dolch  Teleskopschlagstock  Nunchaku, Tonfa  Pfefferspray  Elektroschockgerät (nur ein Kontaktmodus ist möglich, keine Elektroschockpistolen / Taser, die als verbotene Waffen der Kategorie A eingestuft sind)
    2. Denn es gilt auch in Tschechien

    Diese tschechische waffenrechtliche Genehmigung setzt unter anderem voraus, dass der Antragsteller:  das erforderliche Mindestalter erreicht hat  die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzt  die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat  das erforderliche medizinische Gutachten vorgelegt hat Den Nachweis der Sachkunde hat erbracht, wer eine Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle bestanden hat.
    Das bedeutet, der Nachweis, ein "Biotscheche" zu sein, muss nicht erbracht werden. Hinz&Kunz, Lari&Fari können darunter sein, aus aller Herren Länder. Auch "dunkel" als hautfarbe ist auch in Tschechien kein Ausschlusskriterium, auch wird kein Glaubensbekenntnis zur christlichen Kirche abverlangt. Mit anderen Worten könnte jede Biozid-Muselbande ganz legal mit Wurfsternen, Schwertern und Teleskopschlagstöcken in Brno oder Karlovy Vary herumspazieren.

    Den Tschechen kann das egal sein. Mangels Begehrlichkeit treibt es die Ganoven und Faulpelze dieser Welt nicht nach Tschechien. Dafür ab zu uns! Die engagierten Waffengesetzliberalisierer vergessen einfach, dass ja nicht nur der stramme Rechtsnationale in den Genuss des Liberalismus kommen würde, sondern auch die besagten Hinz&Kunz und Lari&fari.

  6. #776
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    Standard AW: Waffenrecht: Ist eine Beschränkung des privaten Waffenbesitzes sinnvoll?

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Ernsthaft, du guckst den Tatort?
    Nöö. Aber die Frau, und manchmal sehe ich das zwangsläufig. Die Verrohung der Deutschen dient zur Vorbereitung auf den nächsten Krieg.

  7. #777
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    Standard AW: Waffenrecht: Ist eine Beschränkung des privaten Waffenbesitzes sinnvoll?

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Na, ja. Man könnte deine Antwort natürlich auch so verstehen, dass für über 65Jährige die Gefahr steigt.
    Ich fahre mit Auto, nicht mit Bahn. Und grosse Weihnachtsmärkte sind no - go.

  8. #778
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    Standard AW: Waffenrecht: Ist eine Beschränkung des privaten Waffenbesitzes sinnvoll?

    Zitat Zitat von Nathan Beitrag anzeigen
    Vielen Dank!

    ich gebe folgendes zu bedenken:

    1. wäre es tatsächlich wünschenswert, diese Geräte NICHT als "Waffen" zu deklarieren:
    Das ist wohl eher Pragmatismus. Ich habe hier zum Beispiel schon Wurfsterne einkassiert, die Azubis bei uns so nebenbei, zufällig, quasi versehentlich, hergestellt haben, wenn man deren Beteuerungen glaubte. Wenn man als Staat solche Dinge verbieten will, die Durchsetzung des Verbotes aber wegen extrem einfacher Herstellung illusorisch ist, macht man sich letzten Endes nur lächerlich. Dito das Messerverbot. Ich erinnere mich noch recht gut an letztes Weihnachten. Ein Ausschnitt aus einer der vielen Polizei-Serien ging auf Whatsapp herum. Die Staatsmacht zeigte Präsenz, zwei Polizisten kontrollierten tapfer zwei alte Omas am Glühweinstand und fanden- Himmelherrgottsakrament- ein Taschenmesser in der Handtasche einer der alten Damen. Der Weihnachtsmarkt war auf einen Schlag viel sicherer geworden, die bekannte Gefahr durch messernde Omas gebannt und ich, wie mein gesamter Bekanntenkreis machten den Obelix:


    Und nur kurz danach fuhr ein offensichtlich geisteskranker, seit Jahren polizeibekannter Spinner mit einem Auto über den Magdeburger Weihnachtsmarkt. Um diese Zeit wären wir übrigens traditionell mit den Kindern auf eben diesem Weihnachtsmarkt gewesen, wenn wir den Besuch nicht wegen des Unwillens maulender Teenager hätten entfallen lassen bzw. ihn verschieben wollten.

    Und hier haben wir den Punkt: Unser Staat befasst sich mit sinnlosen, bürokratischen, jedoch symbolträchtiger Spiegelfechterei, gängelt damit üblicherweise unbescholtene Bürger und ignoriert auf der anderen Seite durchgeknallte Irre so lange, bis die irgendwann zur Tat schreiten.



    Zitat Zitat von Nathan Beitrag anzeigen
    2. Denn es gilt auch in Tschechien


    Das bedeutet, der Nachweis, ein "Biotscheche" zu sein, muss nicht erbracht werden. Hinz&Kunz, Lari&Fari können darunter sein, aus aller Herren Länder. Auch "dunkel" als hautfarbe ist auch in Tschechien kein Ausschlusskriterium, auch wird kein Glaubensbekenntnis zur christlichen Kirche abverlangt. Mit anderen Worten könnte jede Biozid-Muselbande ganz legal mit Wurfsternen, Schwertern und Teleskopschlagstöcken in Brno oder Karlovy Vary herumspazieren.

    Den Tschechen kann das egal sein. Mangels Begehrlichkeit treibt es die Ganoven und Faulpelze dieser Welt nicht nach Tschechien. Dafür ab zu uns! Die engagierten Waffengesetzliberalisierer vergessen einfach, dass ja nicht nur der stramme Rechtsnationale in den Genuss des Liberalismus kommen würde, sondern auch die besagten Hinz&Kunz und Lari&fari.
    Was hat das mit Biotscheche zu tun? Die Bedingungen der Tschechen sind- im Gegensatz zu unseren- recht vernünftig gefasst:

    1. Allgemeine Voraussetzungen

    Es handelt sich um sechs allgemeine Voraussetzungen, zu denen Aufenthalt in der Tschechischen Republik, bestimmtes Alter, persönliche Eignung, Geschäftsfähigkeit, Unbescholtenheit und Verlässlichkeit gehören.
    1.1. Aufenthaltsort auf dem Gebiet der Tschechischen Republik

    beim Bürger der Tschechischen Republik handelt es sich um den dauerhaften Aufenthaltsort (laut Personalausweis);
    bei den Ausländern geht es um den Ort des dauerhaften, vorübergehenden und langfristigen Aufenthalts (die EU-Bürger reichen zusätzlich eine Zustimmung ihres Staates; über die Möglichkeit des Erwerbs eines Waffenscheins für die in Tschechien wohnhaften Ausländer aus den Nicht-EU-Staaten entscheidet die Bezirksdirektion der Polizei der Tschechischen Republik).

    1.2. Bestimmtes Alter

    21 Jahre (für alle Waffenscheingruppen);
    18 Jahre - nur Waffenscheingruppen „B“- Sport, „C“ – Jagd (Jagdschein wird benötigt);
    16 Jahre („C“ - Jagd, es muss sich um Schüler aus Schulen oder Berufsschulen handeln, in dessen Lehrplänen der Unterricht im Jagdwesen vorgeschrieben wird);
    15 Jahre (Gruppe „B“ – Sport, es muss sich um einen Mitglied eines sich mit dem Schießen befassenden Vereins handeln).

    1.3. Persönliche Eignung

    man muss sich bei seinem praktischen Arzt einen „Nachweis der persönlichen Eignung“ ausstellen lassen;
    dieser „Nachweis der persönlichen Eignung“ wird vom praktischen Arzt aufgrund einer ärztlichen Untersuchung gegen Entgelt von 50 – 500,- Kč ausgestellt, beziehungsweise infolge weiterer Untersuchungen (psychologische, usw.), um die der Preis erhöht werden kann;
    der praktische Arzt stellt dem Antragsteller das erforderliche Formular aus, das er ausfüllt. Aufgrund der Untersuchungen wird der Arzt den Waffenschein empfehlen oder nicht empfehlen (das Formular kann auch auf der Webseite [Links nur für registrierte Nutzer] gefunden werden).

    1.4. Geschäftsfähigkeit

    man kann die Rechtsgeschäfte selbst vornehmen;
    man verfügt über einen gültigen Personalausweis.

    1.5. Unbescholtenheit

    man darf nicht rechtskräftig wegen einer im Gesetz Nr. 119/2002 Gesetzessammlung, über Waffen aufgeführten Straftat (oder Straftaten) verurteilt werden;
    der Antragsteller braucht kein Führungszeugnis zu beantragen (die Unbescholtenheit wird von der Polizei der Tschechischen Republik überprüft);
    die Ausländer müssen aber zusätzlich ein eintragsfreies Führungszeugnis vorweisen.

    1.6. Verlässlichkeit

    beim Antragsteller soll kein übermäßiger Alkohol- oder Drogenkonsum nachgewiesen werden;
    die Handlung des Antragstellers soll keine Gefahr für die innere Ordnung und Sicherheit bedeuten;
    ausführlich befasst sich mit dem Begriff der Verlässlichkeit § 23 Gesetzes Nr. 119/2002, über Waffen und Munition.

    [Links nur für registrierte Nutzer]


    Aber das machen wir doch bei uns auch? Ja, sicherlich. Nur gehen wir dann noch bedenkliche Schritte weiter. Etwa die Versuche, jedem AfD-Mitglied einfach mal pauschal die Zuverlässigkeit absprechen zu wollen- was für mich klar politisch motiviert ist, denn die Masse der mir persönlich bekannten AfD-Mitglieder sind eben keine messerwetzenden, waffenstreichelnden Nazis mit Gewaltphantasien, sondern biedere, teils hart an der Langweiligkeit kratzende Mitbürger. Dafür sind übrigens die mir bekannten CDU-Mitglieder überwiegend genau das, als was man sie sich immer vorstellt: Windige Amigos. Denen wird aber niemand wegen der Mitgliedschaft in einer fragwürdigen Vereinigung die Zuverlässigkeit absprechen.


    Und nun kommt noch ein spezieller Punkt bei uns: Ich muss ein "Bedürfnis" nachweisen. Die Behörde schaut also nicht nur auf Unbescholtenheit, Sachkunde, Geschäftsfähigkeit. Nein, sie maßt sich an, das Bedürfnis beurteilen zu wollen. Und dabei haben wir dann wieder das kleine Fürstentum in Deutschland. Mein Kollege hier, sportlich sehr erfolgreich und daher mit einer relativ großen Waffensammlung versehen, wurde zum Beispiel nach einem Umzug von der neuen Waffenbehörde bedrängt, weil die sein Bedürfnis nach anderen Maßstäben bewerten wollten, als es zuvor im Nachbarlandkreis getan wurde.
    Geändert von Maitre (06.06.2025 um 09:08 Uhr)
    "Wenn es um die ganz großen Verbrecher geht, gibt es für die Polizei nur eine Aufgabe: Ihnen Schutz zu gewähren!"

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  9. #779
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    Standard AW: Waffenrecht: Ist eine Beschränkung des privaten Waffenbesitzes sinnvoll?

    Zitat Zitat von Nathan Beitrag anzeigen
    Könntest du mal bitte skizzieren, um welche für dich bedeutenden Unterschiede es zwischen deutschem und tschechischem Waffenrecht geht (vielleicht ein paar aussagekräftige Stichpunkte), danke.
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    - Erwerb ist einfacher
    - Lagerung ist einfacher (für geringe Mengen an Waffen)
    - weniger Überlastung der Behörden, so dass sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können


    Zitat Zitat von Nathan Beitrag anzeigen
    ...
    Die engagierten Waffengesetzliberalisierer vergessen einfach, dass ja nicht nur der stramme Rechtsnationale in den Genuss des Liberalismus kommen würde, sondern auch die besagten Hinz&Kunz und Lari&fari.
    Na und, das macht doch nichts. Die haben bereits illegale Waffen.

    Für ein Ausoptierungsgesetz, so dass Landkreise und Großstadtbezirke im Konfliktfall mit Lokalreferendum legal aus lokal unerwünschten Gesetzen ausoptieren können.

    Das hätte diesen Effekt:
    Zentralistische Effizienz und Einigkeit plus Dezentralistische Freiheit und Innovation

  10. #780
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    Standard AW: Waffenrecht: Ist eine Beschränkung des privaten Waffenbesitzes sinnvoll?

    Zitat Zitat von Maitre Beitrag anzeigen
    ...

    Aber das machen wir doch bei uns auch? Ja, sicherlich. Nur gehen wir dann noch bedenkliche Schritte weiter. Etwa die Versuche, jedem AfD-Mitglied einfach mal pauschal die Zuverlässigkeit absprechen zu wollen- was für mich klar politisch motiviert ist, denn die Masse der mir persönlich bekannten AfD-Mitglieder sind eben keine messerwetzenden Nazis mit Gewaltphantasien, sondern biedere, teils hart an der Langweiligkeit kratzende Mitbürger. Dafür sind übrigens die mir bekannten CDU-Mitglieder überwiegend genau das, als was man sie sich immer vorstellt: Windige Amigos. Denen wird aber niemand wegen der Mitgliedschaft in einer fragwürdigen Vereinigung die Zuverlässigkeit absprechen.
    Was das betrifft bin ich wieder ganz bei dir. Ich kenne aber keine echten Versuche, allen AfD-Mitgliedern pauschal die Zuverlässigkeit absprechen zu wollen. Das ist wieder so eine Übertreibung aus den Reihen der AfD, die sich so gerne als Opfer stilisieren. In meinen Augen ist das Quatsch. Betrifft natürlich auch die CDU und alle anderen Parteien, außer natürlich diejenigen, die in der Vergangenheit durchaus zu Gewalt aufgerufen hatten wie z.B. die Linke.


    Und nun kommt noch ein spezieller Punkt bei uns: Ich muss ein "Bedürfnis" nachweisen. Die Behörde schaut also nicht nur auf Unbescholtenheit, Sachkunde, Geschäftsfähigkeit. Nein, sie maßt sich an, das Bedürfnis beurteilen zu wollen. Und dabei haben wir dann wieder das kleine Fürstentum in Deutschland. Mein Kollege hier, sportlich sehr erfolgreich und daher mit einer relativ großen Waffensammlung versehen, wurde zum Beispiel nach einem Umzug von der neuen Waffenbehörde bedrängt, weil die sein Bedürfnis nach anderen Maßstäben bewerten wollten, als es zuvor im Nachbarlandkreis getan wurde.
    Ok. Also darum geht es wirklich. Es ist der Nachweis der Bedürftigkeit. Hier wird es natürlich tiefenpsychologisch und somit morastiges Terrain. Kein sicherer Ort für den Transport von Informationen, auch nicht mit Kettenfahrzeugen.

    Ich frage mich, was ist das in mir, das mir z.B. viele Kriegswaffen, also Schiffe, Panzer, Flugzeuge, Gewehre, Maschinenkanonen etc. ästhetisch erscheinen lassen, wobei doch das Ergebnis ihres Einsatzes im Erfolgsfall alles andere als ästhetisch ist. Was ist so schön an Geräten, die der Zerstörung von Menschen dienen? Arbeitsmittel von Festool z.B. die auch der Zerstörung dienen, wie z.B. die schöne Tischkreissäge oder die verschiedenen Fräsen und Handbohrmaschinen sind auch sehr ästhetisch, sehr funktionell, bewundernswert durchdacht. Sie zerstören aber zumeist Holz und Leichtmetalle, keine Menschen (oder nur Töpfer, die nicht wissen, was sie tun...). Das ist eine andere Liga.

    Warum haben Menschen das geradezu zärtliche Bedürfnis nach Waffen, streichen liebevoll über frische Brünierungen, poliertes Griffholz, prüfen kennerisch exakt geschliffene Klingen usw.? Sag du es mir, ich weiß es nicht.
    Eher rationale Bedürfnisse sind in Deutschland eher unbedeutend. Anderslautenden Empfindungen zum Widerspruch leben wir nicht im Sudan oder im Jemen. Hier ist man NICHT täglichen Waffenangriffen ausgesetzt. Die hysterischen Äußerungen sind völlig absurd. Ein weißer Normalbürger lebt aktuell in Deutschland viel sicherer als ein dunkelhäutiger Asylant. Die Gefahrenlage ist nicht so, wie sich der deutsche Rechtsextreme das zurecht legt, sondern genau umgekehrt.

    ich finde also, die Frage nach der Bedürftigkeit ist obsolet. Es gibt mit wenigen Ausnahmen (z.B. Förster im offiziellen Waidauftrag) gar keine echte Bedürftigkeit. Sportschützentum würde ich sofort verbieten. Nix da. Mit scharfen Waffen herumballern auf Zielscheiben mit menschlichen Umrissen - jaja, alles ganz harmlos... Luftgewehr von mir aus und Farbpfröpfler, das wäre es auch schon gewesen. Wer unbedingt rumballern will kann sich bei einem kriegführenden Staat als Söldner melden.

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