Weder die Regierung der Russische Foederation noch das Regime des failed-state Ukraine haben sich einseitig oder gegenseitig offiziell den Krieg erklaert. Nach geltenden Kriegsrecht handelt es sich somit nicht um einen offiziellen Krieg. Es kann deshalb zwar einen Waffenstillstand ueber die Kampfhandlungen erfolgen, aber kein Friedensvertrag. Nach geltenden Kriegsrecht ist ein Friedensvertrag nur moeglich, wenn eine oder beide Kombattanten sich vorher einseitig oder wechselseitig offiziell den Krieg erklaert haben.
Reparationsforderungen entstehen ebenfalls nur bei offiziell erklaerten Kriegen. Deshalb ist unerklaerte Kriegsfuehrung, bzw. sogenannte asymmetrische Kriegsfuehrung auch international so beliebt. Die von den USA in Korea und Vietnam gelegten und dann grandios verlorenen Stellvertreterkriege, erfolgten ebenfalls ohne offizielle Kriegserklaerung. Bei den von USA bzw. der NATO (ISAF) durchgefuehrten Waffengaengen in Afghanistan, Libyen und auf dem Balkan gab es keine offiziellen Kriegserklaerungen und keine Mandate des UN Weltsicherheitsrates.
Die vom westlichen Politik- und Mediengesindel aufgestellte Behauptung eines " Russischen Angriffskrieges " gegen die Ukraine, ist rechtlich unstrittig eine unwahre Tatsachenbehauptung, die in Verleumdungs- und Diskreditierungsabsicht aufgestellt wird. Die Russen haben folglich einen rechtlichen Anspruch auf Unterlassung der verleumderischen Unterstellung sowie einen rechtlichen Anspruch auf Schadenersatz im Falle einer beweisbar eingetretenen Reputations- und Ansehensschaedigung.