Nicht das Du nachfragst. Ich bin gegen die Indizierung von Büchern, von Wissen oder auch Meinungen.
Ich bin für eine konstitutionelle Republik in denen die Rechte der Bürger respektiert und garantiert wird.
Einen Datenschutz ansich ist Widersinnig, da er in dem Schutz der Rechte inkludiert ist.
Aber von der BRD kann sich Rußland und auch die Ukraine, in Richtung Unterdrückung, noch was abschauen.
[Links nur für registrierte Nutzer]ndizierte Trägermedien aus dem Listenteil A dürfen für Kinder oder Jugendliche nicht zugänglich sein und auch nicht öffentlich angeboten oder beworben werden, § 15 Abs. 1 JuSchG. Entsprechend dürfen auch Telemedien aus dem Listenteil C gemäß § 4 Abs. 2 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)7 nur Erwachsenen innerhalb einer geschlossenen Benutzergruppe unter Verwendung eines Altersverifikationssystems zugänglich gemacht werden. Träger- und Telemedien der Listenteile B und D, die nach Einschätzung der BPjM nicht nur jugendgefährdend sind, sondern zudem einen bestimmten Strafrechtsnormen unterfallenden Inhalt haben, unterliegen einem absoluten Verbreitungsverbot: Sie dürfen deshalb auch Erwachsenen nicht zugänglich
sein, § 4 Abs. 1 Nr. 11 JMStV.