Medien Klatsche und der Antisemitmus Beauftragte von BW, [Links nur für registrierte Nutzer]. ist einer der widerlichsten Hetzer in Deutschland
das war sein dreister Mobbing ArtikelMichael Blume (* 20. Juni 1976 in Filderstadt) ist ein deutscher Religions- und Politikwissenschaftlersowie seit 2018 Beauftragter der baden-württembergischen Landesregierung gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben.
Steinhöfel verliert gegen das Land: Selbst Tränen helfen dem Staranwalt nicht
Seit Jahren hat der Hamburger Medienanwalt den baden-württembergischen Antisemitismusbeauftragten Michael Blume auf dem Kieker. Jetzt stritt man sich um den Blog „Achse des Guten“.
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Eberhard Wein
Reporterteam Baden-Württemberg
Stuttgarter Zeitung | Stuttgarter Nachrichten“
Hier die Antwort:
Sehr geehrter Herr Wein,
nachfolgend ein Zitat zu „meiner“ Entscheidung und zwei Zitate zu Ihren Fragen zu der weiteren Entscheidung. Sicherlich werden Sie über beide zeitgleich ergangenen Entscheidungen berichten und nicht nur über die, die zugunsten der Partei ergangen ist, der Sie sich verbunden und verpflichtet fühlen.
Zitat in Sachen Steinhöfel vs Baden-Württemberg:
„Die erneute Niederlage des Landes Baden-Württemberg, dem zum wiederholten Male eine Persönlichkeitsrechtsverletzung, diesmal durch den Regierungssprecher, untersagt wurde, kann nur Kopfschütteln auslösen. Das Land verschwendet erneut uneinsichtig Steuergelder für aussichtslose Prozesse.“
Zitate in Sachen Achgut Media GmbH vs Baden-Württemberg:
„Dass dieselbe Kammer identische Äußerungen in einer früheren Entscheidung als ‚stark ehrenrührig und abwertend‘ einordnet, nun jedoch eine Schmähkritik nicht erkennen will, sich dabei aber durchgehend auf die Seite der Landesregierung stellt, wirft Fragen nach der Konsistenz der rechtlichen Bewertung und der Neutralität der Entscheidungsfindung auf. Wir werden den Rechtsweg ausschöpfen.“
„Ich habe eine Unterbrechung der Sitzung erbeten – aus Ekel und Bestürzung angesichts der niederträchtigen und in Ton wie Inhalt antisemitisch konnotierten Diffamierungen von Herrn Broder durch Vertreter der Landesregierung.“
Ihre Frage selbst, ob ich „geweint hätte“ ist nicht nur sachlich verfehlt und geschmacklos, sondern stellt – in ihrer insinuierten Geringschätzung anwaltlicher Integrität – einen Verstoß gegen das Anstandsgebot und die Achtung der anwaltlichen Berufswürde dar. Sie legt zudem nahe, dass emotionale Reaktionen auf manifeste Menschenrechtsverletzungen der Lächerlichkeit preisgegeben werden sollen – was im Lichte von Artikel 1 GG wie auch elementarer rechtsstaatlicher Prinzipien indiskutabel ist.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Nikolaus Steinhöfel##[Links nur für registrierte Nutzer]