Kritik an Hausdurchsuchung wegen Schwachkopf-Tweet und §188 StGB ist auch Nazi, sagt der VS.

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AfD-Gutachten
Verfassungsschutz kritisiert Weidel, weil sie „Schwachkopf“ von der Meinungsfreiheit gedeckt sieht


Der Verfassungsschutz kritisiert im AfD-Gutachten Alice Weidel unter anderem für ihre Kritik an dem Behörden-Vorgehen in der „Schwachkopf“-Affäre. Weil sie die Bezeichnung von der Meinungsfreiheit gedeckt sah, soll sie Robert Habeck „diffamiert“ haben.

Zum Ende des 1.100 Seiten langen Dokuments greift der Inlandsgeheimdienst in dem Kapitel „Belege für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Bundestagswahlkampf“ unter der Kategorie „Demokratieprinzip“ und dem Unterpunkt „Gleichsetzung der Bundesrepublik etwa mit dem Nationalsozialismus und der DDR oder allgemein mit einer Diktatur“ dann eine Äußerung von Weidel auf.

Im Rahmen einer Wahlkampfveranstaltung im hessischen Neu-Isenburg ließ die Bundesvorsitzende der AfD am 1. Februar ein Video zeigen, in dem die Strafanzeige und die anschließende Hausdurchsuchung bei einem Rentner wegen des Teilens eines Bildes des damaligen Wirtschaftsministers Habeck mitsamt der Unterschrift „Schwachkopf Professional“ thematisiert werden. Weidel soll den Vorgang mit ihrer dort geäußerten Kritik mit der DDR verglichen haben, kritisiert der Verfassungsschutz.
Die Mainstreampresse verschweigt weiter konsequent diese absurden Vorwürfe. Die Öffentlichkeit, auch die internationale, nimmt sie trotzdem zur Kenntnis.