Reine Wortklauberei.
Die offizielle Bezeichnung "ausgesetzt" bedeutet, vorerst bis zum Urteil des BVerfG nicht mehr öffentlich benutzt oder genannt zu werden.
Zurückziehung würde Annullierung bedeuten.
Ist aber nicht "zurück gezogen", da das Ding jetzt ja vor sich hin schmort und jederzeit wieder aktiviert werden kann.





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