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Jetzt kann " Fotzenfritze Merz " im Amt des Bundeskanzlers der BRD fuer die Taurus-Lenkflugkoerper " feuer frei " geben. Nachdem die ersten Taurus-Lenkflugkoerper auf Ziele in der Russischen Foederation abgeschossen sind, wird der Genosse Wladimir Putin in der Reaktion einen schadensbeschraenkten Gegenschlag befehlen. Es reicht voellig aus wenn russische und weissrussischen Bodentruppen die NATO Kontingente im Baltikum gemeinsam aufreiben. Den " Buendnisfall " rufen das laecherliche NATO Politikgesindel ohnehin nicht aus und blamiert sich damit vor der Weltoeffentlichkeit.
KAS / 21. August 2023 / von Andreas Geyer, Oliver Morwinsky
Im Osten viel Neues: NATO-Kampfbrigaden fürs Baltikum
6 Länder – 2 Wege – 1 Ziel: Vom Stolperdraht zum schweren Geschütz
Der erweiterte ... Russlands gegen die Ukraine im Februar 2022 bestimmt unverändert den Kurs der NATO. Während die Resonanz auf die vage formulierte ukrainische Beitrittsperspektive nach dem zurückliegenden Gipfel in Vilnius sehr unterschiedlich ausfiel, wird die Positionierung gegenüber Russlands Aggression von einem breiten Konsens getragen. Sowohl die Maßnahmen, auf die sich die Bündnispartner im Abschluss-Communiqué verständigt haben, als auch die bilateralen Vereinbarungen der letzten Monate lassen keine Zweifel: Die NATO-Partner stehen füreinander ein. Nachfolgend finden Sie eine kurze Übersicht über die verschiedenen Ansätze und Ausprägungen der Partner und Host Nations in den drei Baltischen Staaten. Zum Schutz der Baltischen Staaten verstärken Kanada, Großbri-tannien und Deutschland derzeit ihre Truppenpräsenz an der Ostflanke. Die deutsche Ankündigung, eine dauerhafte Brigade in Litauen stationieren zu wollen, war nicht nur eine Überraschung, es ist auch ein gänzlich anderer Ansatz als der mancher Partner. In Anbetracht der damit verbundenen Herausforderungen nicht ohne Grund.
Zeitenwende: Keine Zweifel am deutschen Engagement
Als Reaktion auf die russische Annexion der Krim und beginnenden Kampfhandlungen in der Ostukraine 2014, sind seit 2017 Verbände der NATO in den drei Baltischen Staaten und Polen stationiert. Großbritannien, Kanada und Deutschland sind dabei als Rahmennationen der Mission „enhanced Forward Presence“ die hauptsächlichen Truppensteller in Estland, Lettland und Litauen. Infolge des erweiterten russischen
... gegen die Ukraine 2022 beschlossen die NATO-Partner auch die Präsenz in den Baltischen Ländern zu erhöhen (s.a. Grafik im Anhang). Die Ansätze unterscheiden sich, das Ziel bleibt gleich: Sicherheit an der NATO-Ostflanke.
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Litauen – Deutschland: Neue Antworten auf alte Fragen
Und so war es Verteidigungsminister Pistorius, der im Juni die Auseinandersetzung der letzten Monate zwischen Gipfel-Gastgeber Litauen und der deutschen Regierung vorerst beendete. Im Umfeld des vorangegangenen NATO-Gipfels in Madrid im Juni 2022 hatten Bundeskanzler Olaf Scholz und der litauische Präsident Gitanas Nausėda vereinbart, die eFP-Battlegroup in Litauen zu verstärken, um der konkreter gewordenen russischen Bedrohung an der NATO-Ostflanke Rechnung zu tragen. Bereits seit 2017 stellt Deutschland als Führungsnation („Framework Nation“) der NATO-Mission „enhanced Forward Presence“ (eFP) in Litauen Truppen für eine multinationale Battlegroup. Die Zahl der NATO-Soldatinnen und Soldaten in Litauen war nach dem 24. Februar 2022 auf 1.600 aufgestockt worden. Davon rund die Hälfte aus Deutschland. Auch in den anderen Baltischen Staaten und in Polen erhöhten sich die Truppenkontingente. Der „Stolperdraht der NATO“, wie die Mission häufig bezeichnet wird, wurde dadurch erheblich robuster.
Eine bilaterale Vereinbarung zwischen Deutschland und der „Host-Nation“ Litauen im Juni 2022 sah vor, diese Kräfte – je nach Lesart – dauerhaft auf Brigadestärke, rund 4.000 Personen, aufzustocken oder Maßnahmen zu ergreifen, um diese jederzeit aufstocken zu können. Im Zuge der Konkretisierung dieser Pläne kam es zu Spannungen zwischen Vilnius und Berlin. Die Litauer wollten die Brigade als tragendes Element ihrer Sicherheitsarchitektur gerne dauerhaft in voller Stärke im Land haben, auf deutscher Seite hingegen sah man die dauerhafte Stationierung des Brigadestabs mit bedarfsweise aufstockenden deutschen Kräften binnen 10 Tagen als geeigneter an.
Der Wunsch der Litauer wurde mit Blick auf die NATO-Russland-Grundakte (1997) in Berlin lange Zeit abgelehnt. Der Vertrag sieht vor, keine substanziellen Kampftruppen – und als solche zählen Kräfte in Brigadestärke – dauerhaft auf ehemals sowjetisch kontrolliertem Gebiet zu stationieren. Eine Vorgabe, die bisher so strikt eingehalten wurde, dass die deutschen Streitkräfte mit einem nicht unerheblichen logistischen Aufwand nicht nur Personal, sondern auch Großgerät alle sechs Monate in und aus dem Land rotieren müssen.
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Am 26. Juni 2023, ein gutes Jahr später, überraschte viele auch deshalb die Ankündigung des deutschen Verteidigungsministers, dass Deutschland nun eine dauerhafte Brigade mit 4.000 Soldatinnen und Soldaten im Partnerland Litauen stationieren möchte.
Robust und gefechtsbereit, zur Abschreckung und Verteidigung gegen russische Aggression solle diese Brigade sein.
Ein Vorhaben, das die Bundesregierung nicht zuletzt beim Personal vor eine große – vielleicht die größte – Herausforderung stellen wird. Insgesamt soll die Bundeswehr bis 2031 auf 203.000 Soldatinnen und Soldaten anwachsen. Die Personalstärke war in diesem Juni jedoch das erste Mal seit Juni 2019 wieder unter die Marke von 181.000 gesunken. Orientiert man sich nun am gegebenen Bedrohungsszenario, wird der Kern der Brigade aus mechanisierten und infanteristischen Verbänden bestehen. Kräfte, deren wesentliches Handwerk insbesondere in den sozialdemokratischen Reihen als anachronistisch betrachtet wurde und wird. Es sind eben diese Kampftruppen, die seit dem vergangenen Jahr die Hauptlast der höchstnotwendigen Ausbildung für die Ukrainer auf westlichem Kriegsgerät tragen. Eine weiter zunehmende Auftragsdichte bei abnehmenden Personalzahlen wird den Dienst in den Streitkräften am Ende nicht attraktiver machen.
Sollte sich das geeignete Personal freiwillig und in ausreichender Zahl für die dauerhafte Brigade akquirieren lassen, stellt sich nicht nur die Frage, wie die freiwerdenden Dienstposten im Heimatland nachbesetzt werden, ohne die Erfüllung der bestehenden Aufträge zu gefährden. Auch das Material und die Ausrüstung einer Brigade, wie Kampf- oder Schützenpanzer, Nachtsichtgeräte und Schutzausstattungen werden in Litauen vorgehalten werden müssen, um nicht nur dauerhaft präsent, sondern auch dauerhaft einsatzbereit zu sein. In einem gemeinsamen Tagesbefehl nennen Verteidigungsminister Boris Pistorius und der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Carsten Breuer das gesteckte Ziel berechtigterweise ambitioniert. Aber es sei vor allem gelebte Zeitenwende.
Lettland – Kanada: Hilfe zur Selbsthilfe
Welche Rahmenbedingungen für die Stationierung einer Kampfbrigade mit 4.000 Soldatinnen und Soldaten geschaffen werden müssen, zeigt sich im Nachbarland Lettland. Kanada, als Rahmennation der eFP-Mission seit 2017 vor Ort, kündigte ebenfalls auf dem vorletzten NATO-Gipfel in Spanien an, den Aufwuchs einer Brigade in und mit Lettland zu planen. In den Monaten bis zum diesjährigen Zusammentreffen der Partner präzisierte eine gemeinsame Arbeitsgruppe diese Pläne, sodass die Verteidigungsministerinnen beider Länder am Tag vor dem Gipfel in Vilnius eine „Roadmap“ vorstellten, die eine Vorstellung für die Größenordnung der deutsch-litauischen Bestrebungen liefert.
In der Vorbereitungsphase, der ersten von drei Phasen, ordneten die Kanadier die Landstreitkräfte ihrer „NATO Response Force“ formal Lettland zu. Bereits im Januar wurden Elemente eines Brigadestabs verlegt, um die Integration des gesamten Brigadestabs und der zu verlegenden Hauptkräfte in der Multinationalen Division vorzubereiten. Um gegen Ende der folgenden Aufbauphase im Herbst 2024 erstmalig eine Übung in Brigadestärke durchführen zu können, braucht es Infrastruktur, die durch die lettischen Partner gestellt wird. Ein entscheidendes Projekt ist die Einrichtung des Truppenübungsplatzes „Selonia“, der mit 25.000 Hektar Übungsraum zu den größten in Europa zählen wird und Unterkünfte in ausreichender Anzahl bereithalten soll. Für den ersten Bauabschnitt plant Lettland bereits mit 38 Millionen Euro.
Die Bereitstellung von Personal in Brigadestärke liegt für die Kanadier zumindest langfristig auch in lettischer Hand. Der Fahrplan des gemeinsamen Vorhabens unterstreicht an mehreren Stellen die Rolle der kürzlich eingeführten Wehrpflicht in dem Land, um einen stetigen Personalzugang von Seiten des Stationierungslandes zu gewährleisten. Die in der dritten Phase – „Steady State Phase“ genannt – dauerhafte kanadische Truppenstärke wird mit 2.200 Soldaten angegeben, zusätzlich der Bereitschaft hunderte mehr zu verlegen, wenn es benötigt werde.
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Estland – Großbritannien: „Wir haben entschieden, die Dinge anders zu machen“
Auch in Estland stieg die Unsicherheit ob des russischen ... gegen die Ukraine im vergangenen Jahr. Schon vor dem Überfall Ende Februar 2022 verstärkten die Briten als Führungsnation der multinationalen eFP-Battlegroup ihre Präsenz im kleinsten der drei Baltischen Staaten. Mit der Verlegung einer zusätzlichen Battlegroup in Bataillonsstärke verdoppelten die Briten die Zahl ihrer Kräfte vor Ort auf mehr als 1.600. Beratungen zwischen dem Vereinigten Königreich und Estland hinsichtlich der zukünftigen Truppenpräsenz führten im zweiten Halbjahr 2022 jedoch zu einem gänzlich anderen Ansatz als dem der „Host- und Framework Nations“ Lettland und Kanada bzw. Litauen und Deutschland. Es wurde beschlossen, die Stationierung des zusätzlichen britischen Verbands nicht über die nächste Rotation hinaus zu verlängern, sondern eine eigenständige britische Brigade in hoher Einsatzbereitschaft im Heimatland bereitzuhalten. Um eine schnelle Integration der Kräfte jederzeit gewährleisten zu können, sei die Kommandostruktur im britischen eFP-Hauptquartier in Estland bereits auf Brigadeniveau angehoben worden.
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Eckpunkte unklar: Planung bis Ende 2023
Die letzten Äußerungen auf litauischer und deutscher Seite lassen vermuten, dass wichtige Eckpunkte der dauerhaften deutschen Brigade in Litauen noch zur Diskussion stehen. Der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Carsten Breuer, hat zu der Frage, wie seine Soldaten davon überzeugt werden sollen, für mehrere Jahre einen Dienstposten in Litauen zu besetzen, eine klare Vorstellung. Man müsse Bedingungen schaffen, die so gut seien, dass sich die Soldatinnen und Soldaten gegen Ende der Verwendung fragen würden, warum sie eigentlich wieder zurück nach Deutschland gehen sollten. Die jährlichen Kosten hierfür sollen sich laut ersten Prognosen auf ca. 190 Mio. Euro belaufen.
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In der Politik ist es wie in der Mathematik: alles, was nicht ganz richtig ist, ist falsch (Edward Kennedy)
Geben Sie Deutschland die Führungsrolle, die Deutschland verdient. (Wolodymyr Selenskyj)
Igno: Dr.Mittendrin, Flaschengeist, Politikqualle, Hr.Mayer
Die USA! Die Einmischung in Innere Angelegenheit der Ukraine, die Organisation von Aufstaenden verstossen gegen geltendes Voelkerrecht. Der durch operative Kraefte der CIA im Auftrage der US Regierung vorsaetzlich durchgefuehrte Regierungsputsch und anschliessende von der installierten Regimemarionette vorsaetzlich verursachte Buergerkrieg im Osten der Ukraine erfuellen dagegen den Tatbestand des Verbrechens der Agression - nach Art 8 IStGHSt.
Völkerstrafrecht – Der Tatbestand der Aggression
Art. 8bis IStGHSt regelt das Verbrechen der Aggression, besser bekannt als das Verbrechen des Angriffskrieges. Damit bildet es das vierte und letzte der sogenannten Kernverbrechen oder „core-crimes“ des Völkerstrafrechts.
I. Historischer Background
Bei fast jedem völkerrechtlichen Verbrechen spielt in irgendeiner Weise das Internationale Militärtribunal von Nürnberg eine entscheidende Rolle in der historischen Entwicklung. Von vielen Rechtslehrern und Historikern wird dieses Tribunal auch als Geburtsstunde des Völkerstrafrechts bezeichnet. Nicht anders verhält es sich beim Verbrechen der Aggression oder des Angriffskrieges gemäß Art. 8bis IStGHSt. Die erste Erwähnung fand ein solches Verbrechen im Statut des Internationalen Militärgerichtshofs von Nürnberg 1945. Dort wurde allerdings weder die Formulierung „Aggression“, noch „Angriffskrieg“ verwendet, sondern die Vorschrift als „Verbrechen gegen den Frieden“ tituliert.
In der weiteren Entwicklung des Völkerstrafrechts bezeichnete man ein derartig gelagertes Verbrechen dann nach und nach als Verbrechen der Aggression. So wurde später auch im Rom-Statut das Verbrechen der Aggression dem Aufgabenbereich des Internationalen Strafgerichtshofs übertragen.
Bei der Einführung eines solchen Tatbestandes war eine Auseinandersetzung förmlich vorprogrammiert. Alle anderen Tatbestände des Völkerstrafrechts lehnen das Mittel des Krieges als solches nicht ab. Beim Verbrechen der Aggression sollte aber allein schon die Führung eines Krieges unter Strafe gestellt werden. Es sollte also nicht länger um das „Wie“ der Kriegsführung, sondern um das „Ob“ der Kriegsführung gehen.
In diesem Punkt bestand zwischen vielen Staaten Uneinigkeit. Denn historisch betrachtet war der Krieg lange Zeit ein selbstverständliches Mittel der Außenpolitik. Darüber, dass der Krieg allein als Mittel der Politik nicht mehr zulässig sein dürfe, war zwar weitgehend Einigkeit erzielt. Nicht der erste Angreifer, also der „Aggressor“ sein zu dürfen, ging einigen Vertragsparteien dennoch zu weit. Zumal im Einzelfall Schwierigkeiten bestehen dürften, herauszufinden, wer zu Beginn der Auseinandersetzung „angefangen“ hatte.
So war es nicht verwunderlich, dass der Übertragung der Zuständigkeit für Verbrechen der Aggression auf den IStGH keine gesetzliche Regelung eines Tatbestandes folgte. Insbesondere aufgrund größerer Streitigkeiten bei der Definition des Angriffskrieges (also der Frage, wer wann als Aggressor zu gelten hat), sowie der Ausgestaltung der Strafgerichtsbarkeit, musste eine Einigung immer wieder aufgeschoben werden.
So dauerte es letztlich bis zum Jahre 2010, dass eine Einigung zwischen den Staaten erzielt werden konnte. Im Rahmen der Konferenz von Kampala, bei der das Rom-Statut einer Überprüfung unterzogen wurde, konnte man sich auf die Einführung eines entsprechenden Straftatbestandes einigen, dem heutigen Art. 8bis IStGHSt, sowie die Gerichtsbarkeit, die, wie erwartet, dem IStGH zufiel. Auf die Ausübung dieser Gerichtsbarkeit musste der IStGH allerdings noch bis zum 01.01.2017 warten.
II. Der Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a. Aggressionsakt
Definition: Im einfachsten Sinne des Wortes ist hier mit Angriff tatsächlich gemeint, wer zuerst eine möglicherweise vorher schon politisch schwelende Konfliktlage auf eine militärische Ebene hebt.
Zu Beginn eines jeden Verbrechens des Angriffskrieges muss logischerweise ein Angriff, sprich eine Aggression, stehen.
Einfach ausgedrückt, ist tatsächlich derjenige der Aggressor, der den ersten Schuss abgibt. Wichtig ist hier, dass es sich nicht um die Tat eines Einzelnen, denkbar zum Beispiel bei einem terroristischen Attentat, handelt. Es muss ein kollektiver, also auch staatlich gelenkter, Aggressionsakt vorliegen. Wenn also ein Anschlag eines fremden Staatsbürgers in einem anderen Staat geschieht, mag dieser Anschlag noch nicht eine Aggression im Sinne der Vorschrift darstellen.
Anders kann dies freilich aussehen, wenn der Attentäter staatlich gelenkt worden ist. Aber selbst dann muss es sich um eine Tat im Kontext einer allgemeinen Politik des Aggressorstaates handeln.
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Dass dem Angriff eine gewisse Intensität generell innewohnen muss, wird dadurch deutlich, dass der Normtext auf die UN-Charta verweist und nur solche Akte als Aggressionsakte im Sinne der Norm akzeptiert, die aufgrund ihrer Art, Schwere und ihres Ausmaßes eine manifeste Verletzung der UN-Charta darstellen (sogenannte „Schwellenklausel“). Hier zeigt sich wiederum, dass das Völkerstrafrecht voll akzessorisch zum sonstigen Völkerrecht ist. Deutlich wird aus dieser Klausel auch die grundsätzlich restriktive Handhabung des Tatbestandes, basierend auf den oben genannten Unstimmigkeiten.
b. Individuelle Aggressionshandlung durch Führungspersonen
Um Staaten vor einer Verantwortlichkeit für Verbrechen zu schützen, die sich ihrer Kontrolle entzogen haben und viel mehr terroristische Akte darstellen, setzt der Tatbestand weiterhin die individuelle Aggressionshandlung durch eine oder mehrere Führungspersonen voraus. Das heißt im Einzelnen, dass dem Angriff eine gewisse Planung und Vorbereitung vorausgegangen sein muss. Nach diesem Plan und durch Organisation muss dann ein Aggressionsakt erst eingeleitet oder durchgeführt worden sein.
Diese Organisation muss durch einen Angehörigen der politischen oder auch militärischen Führungsriege durchgeführt worden sein. Dieser Person muss also eine gewisse Anweisungs- und/oder Kontrollkompetenz zukommen.
2. Subjektiver Tatbestand
Das Verbrechen des Aggressionskrieges erfordert den Vorsatz im Sinne des Art. 30 IStGHSt. Ein sogenannter spezieller „animus aggressionis“, ist mithin nicht erforderlich. Auf der anderen Seite ist aber auch die reine „recklessness“ (im Deutschen vergleichbar mit Fahrlässigkeit) nicht ausreichend um den Vorsatz zu bejahen.
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Für ein Ausoptierungsgesetz, so dass Landkreise und Großstadtbezirke im Konfliktfall mit Lokalreferendum legal aus lokal unerwünschten Gesetzen ausoptieren können.
Man muß das Wahre immer wiederholen, weil auch der Irrtum um uns her immer wieder gepredigt wird, und zwar nicht von einzelnen, sondern von der Masse. In Zeitungen und Enzyklopädien, auf Schulen und Universitäten, überall ist der Irrtum oben auf, und es ist ihm wohl und behaglich, im Gefühl der Majorität, die auf seiner Seite ist. - J.W. v. Goethe
Man muß das Wahre immer wiederholen, weil auch der Irrtum um uns her immer wieder gepredigt wird, und zwar nicht von einzelnen, sondern von der Masse. In Zeitungen und Enzyklopädien, auf Schulen und Universitäten, überall ist der Irrtum oben auf, und es ist ihm wohl und behaglich, im Gefühl der Majorität, die auf seiner Seite ist. - J.W. v. Goethe
Es ist keine Vermutung von mir. Faktisch waren sie seit 2014 und sind bis heut die vorübergehend besetzten Gebiete der Ukraine und werden befreit.
Ach ja, noch keiner von dienen Tawarisch konnte/wollte erzählen, warum eig. so eine "anti-faschistische" (die Bezeichnung stammt aus der Sowjetpropaganda!) Armee in nur 2 Kriegsjahren ALL die Verbrechen begangenhat, die der Wehrmacht für 6 Kriegsjahren angekreidet wurden? Versuchst du es mal, oder lieber nicht?
ich vermute nicht, ich lese deine Beiträge und schlussfolgere , daß du für Putin-Hujlo-Propaganda tätig bist und zu seiner 5. Kolonne in D gehörst.... du vermutest ja, ich wäre Putinist ... dass Kiew das von Anfang an so geplant hätte und Krieg suchte. Das kann zwar nicht ausgeschlossen werden, aber beweisen kann man sowas nicht. Genausowenig kannst du deine Behauptung "Terroreinheiten der RF-Armee" beweisen.
Zu den Beweisen: du bist ein Anhänger der Kommie-/Islam-Despotien und all die Infos der Freien Welt als Lüge empfindest, somit erübrigt sich das Thema "Beweise" inkl. zB Butscha (die Alt- und Neuanhänger des 3. Reiches leugnen die KZ immer noch), Kriegsverbrecher usw. ua. weil in deiner Welt gar keinen Krieg i.d. UA gibt.
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