Zitat Zitat von amendment Beitrag anzeigen
Wir können alles, sobald entsprechende Verträge auslaufen.

Nach Punkt 3 des deutsch-alliierten Notenaustausches vom 25. September 1990 besteht für jede stationierte Vertragspartei die Möglichkeit durch Anzeige an die anderen Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren von dem Aufenthaltsvertrag zurückzutreten. Die Bundesrepublik Deutschland kann den Aufenthaltsvertrag gemäß dem Notenwechsel in Bezug auf eine oder mehrere Vertragsparteien durch Anzeige an die Vertragsparteien und unter Einhaltung einer Zweijahresfrist beenden.

Du solltest dich gründlicher informieren, bevor du hier lediglich mit Behauptungen aufwartest, die man im Nu widerlegen kann...
Donald Trump hat schon damit gedroht US-Truppen von Deutschland nach Ungarn zu verschiffen. Weiß man hier näheres ? Der sagt ja sonst viel wenn der Tag lang ist ...