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Thema: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

  1. #193911
    Sudbury-Schul-Befürworter Benutzerbild von DonauDude
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von Blackbyrd Beitrag anzeigen
    Wirklich?

    Afghanistan: Dort hatte die "glorreiche" Sowjetunion einen Genozid an der afghanischen Bevölkerung durchgeführt.
    Darüber findest du einen Link hier im Forum von Heise/Telepolis.

    Syrien: Dort hat das "glorreiche" russische Militär viele Großstädte dem Erdboden plattgemacht und auch einen
    Großteil der zivilen Infrastruktur.

    Von solchen "tollen" sowjet/russischen Taten schreibst du natürlich nichts.
    Vermutlich hast du die entsprechenden Threads nie richtig gelesen.
    In Syrien, Afghanistan und auch der Ukraine wurden Machtspiele und Stellvertreterkriege durchgeführt, angefangen von den USA. Wenn du also die Kriegsopfer und Sachschäden zurecht beklagst, dann sollte als erste Adresse Washington und London kommen, und dann erst Moskau welches lediglich jeweils darauf reagierte.
    Für ein Ausoptierungsgesetz, so dass Landkreise und Großstadtbezirke im Konfliktfall mit Lokalreferendum legal aus lokal unerwünschten Gesetzen ausoptieren können.

  2. #193912
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

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  3. #193913
    Mitglied Benutzerbild von Blackbyrd
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von Blackbyrd Beitrag anzeigen
    Wirklich?

    Afghanistan: Dort hatte die "glorreiche" Sowjetunion einen Genozid an der afghanischen Bevölkerung durchgeführt.
    Darüber findest du einen Link hier im Forum von Heise/Telepolis.

    Syrien: Dort hat das "glorreiche" russische Militär viele Großstädte dem Erdboden plattgemacht und auch einen
    Großteil der zivilen Infrastruktur.

    Von solchen "tollen" sowjet/russischen Taten schreibst du natürlich nichts.
    Vermutlich hast du die entsprechenden Threads nie richtig gelesen.
    Zitat Zitat von DonauDude Beitrag anzeigen
    In Syrien, Afghanistan und auch der Ukraine wurden Machtspiele und Stellvertreterkriege durchgeführt, angefangen von den USA. Wenn du also die Kriegsopfer und Sachschäden zurecht beklagst, dann sollte als erste Adresse Washington und London kommen, und dann erst Moskau welches lediglich jeweils darauf reagierte.
    Die USA haben in der "Neuzeit" nicht mehr und nicht weniger Stellvertreterkriege durchgeführt als andere Nationen.

    Der Witz des Tages ist dein Hinweis, den ich gefettet und unterstrichen habe.

  4. #193914
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    In England starten sie schon heute die Feierlichkeiten zum 80. Jahrestag der Befreiung vom Faschismus , komischerweise sind ukrainische Nazis mit dabei .

    In Washington gedenkt die russische Gemeinde der Toten des Großen Vaterlänischen Krieges und wird mit gelb - blauen Hellebarden angegriffen ...
    Ich fahre zur Arbeit , weil sich Mio. von Bürgergeldlern und "Flüchtlingen " auf mich verlassen .

  5. #193915
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von airadiv1402 Beitrag anzeigen
    Teilnehmerliste

    Bereits 2014 habe ich geschrieben:

    " Warum sollte sich Wladimir Putin mit der Krim begnuegen wenn er die gesamte Ukraine haben kann und alle Oblaste des failed-states Ukraine zu Republiken der Russischen Foederation machen kann? "

    Die Politiker der USA und NATO werden keinen Weltkrieg wg. der Ukraine riskieren, weil sie dann gemeinsam von den Russen, Chinesen und BRICS Plus Laendern militaerisch auf die dummdreisten Fressen bekaemen, bis kein Arzt mehr kommen muss.

    Forschungsbericht 2014 - Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

    Die Krimkrise und die Reterritorialisierung internationaler Konflikte

    Autoren: Peters, Anne; Marxsen, Christian
    Abteilungen: Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

    Zusammenfassung

    Die Inkorporation der Krim in die Russische Föderation hat in dreierlei Hinsicht völkerrechtlichen Forschungsbedarf ausgelöst. Zunächst müssen die Ereignisse völkerrechtlich eingeordnet werden. Dann gibt die Spaltung der akademischen Welt entlang der geopolitischen Lager Anlass, die Struktur völkerrechtswissenschaftlicher Argumentation zu problematisieren. Schließlich muss die Bedeutung der Krise für die Entwicklung der Makrostruktur des Völkerrechts untersucht werden.

    Die Krimkrise könnte das Ende der Festigung und Ausdifferenzierung der Völkerrechtsordnung seit den Neunzigerjahren bedeuten.

    Die Annexion der Krim durch die Russische Föderation hat alte Gewissheiten im Umgang der Staaten mit dem Völkerrecht infrage gestellt. Zwar ist, historisch gesehen und im globalen Kontext, die Anwendung von Gewalt zwischen Staaten keineswegs selten. Aber dass es zwischen europäischen Staaten im frühen 21. Jahrhundert zu einem bewaffneten Konflikt um Territorien hätte kommen können, war schlicht undenkbar.

    Der Forschung stellt sich daher die Aufgabe, den Konflikt zwischen der Ukraine und Russland wissenschaftlich aufzuarbeiten und seine Bedeutung im Hinblick auf eine eventuelle Veränderung der Völkerrechtsordnung zu bewerten. Die These, dass nach einer Phase dynamischer Völkerrechtsentwicklung, die auf einem globalen Wertekonsens nach Beendigung der Ost-West-Spaltung etwa seit 1990 beruhte, gegenwärtig eine Krise, Stagnation oder Regression des Völkerrechts zu beobachten ist, lässt sich am Beispiel der Ukrainekrise überprüfen.

    Die Ereignisse auf der Krim

    Nach den ab Ende 2013 aufkommenden Protesten und Unruhen in der Ukraine wurde im Februar 2014 Präsident Viktor Yanukovych vom Parlament auf verfassungswidrige Weise seines Amtes enthoben und eine Übergangsregierung eingesetzt. Anlässlich dieses Regierungswechsels übernahmen ab Ende Februar 2014 bewaffnete Milizionäre sowie reguläre russische Truppen die Kontrolle auf der Krim. Diese sorgten dafür, dass binnen kürzester Zeit ein Referendum abgehalten wurde, in dem die Einwohner der Krim mit großer Mehrheit für einen Anschluss an Russland votierten. Kurz darauf wurde die Krim als unabhängiger Staat ausgerufen, der einige Tage später in einem Vertrag seine Angliederung an die Russischen Föderation vereinbarte.

    Völkerrechtliche Einordnung

    Zunächst stellt sich die Frage, inwieweit diese Ereignisse mit geltendem Völkerrecht übereinstimmen. Hat Russland das völkerrechtliche Gewaltverbot verletzt und, falls ja, in welchem Ausmaß? Weil der tatsächliche Befehl Russlands über die auf der Krim agierenden Truppen lange ungewiss blieb, war es zunächst schwierig, die Verantwortung Russlands zu ermitteln.

    Weitere wichtige Fragen betreffen das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Ein Diskussionspunkt ist, ob dieses, wie von russischen Politikern und Wissenschaftlern postuliert, der Krim tatsächlich ein Recht zur Sezession verleiht.

    Grundsätzlich ist das Völkerrecht sezessionsfeindlich und gibt nur unter sehr engen Voraussetzungen ein Recht zur Loslösung von einem Staat. Das völkerrechtliche Selbstbestimmungsrecht soll in erster Linie durch staatsinterne Mechanismen, zum Beispiel durch regionale Autonomie, verwirklicht werden. Im Hinblick auf die Krim sind nach praktisch einhelliger westlicher Auffassung die engen völkerrechtlichen Voraussetzungen, unter denen eine Sezession hingenommen werden muss, nicht erfüllt.

    Weitere brisante völkerrechtliche Probleme wirft auch das Unabhängigkeitsreferendum vom März 2014 auf. Nach russischer Rechtsauffassung hat sich in dem eindeutigen Referendumsergebnis der freie Wille der Krimbevölkerung artikuliert, es handele sich um eine legale und legitime Ausübung des völkerrechtlichen Selbstbestimmungsrechts dieser Gruppe.

    Die Frage ist aber, welche völkerrechtlichen Vorgaben für derartige Referenden existieren und welchen Einfluss die Militärpräsenz auf die Rechtmäßigkeit der Abstimmung hat. Es fragt sich ferner, ob selbst ein perfektes demokratisches Verfahren, ohne vorausgehende schwerste Menschenrechtsverletzungen und unter Ausschöpfung diplomatischer Verhandlungen einen solchen Gebietswechsel überhaupt völkerrechtlich rechtfertigen könnte.

    Die völkerrechtswissenschaftliche Aufarbeitung und das Phänomen des epistemischen Nationalismus

    An der wissenschaftlichen Aufarbeitung des Konflikts zwischen Russland und der Ukraine fällt auf, dass die rechtlichen Einschätzungen der Auseinandersetzung die geopolitischen Lager widerspiegeln. Kaum ein Wissenschaftler aus Westeuropa erachtet Russlands politischen Kurs als völkerrechtlich gerechtfertigt. Dagegen dominiert im russischen rechtlichen Diskurs die Überzeugung, dass die Angliederung der Krim mit völkerrechtlichen Prinzipien vereinbar sei.

    Für die Völkerrechtswissenschaft wird hier das übergreifende und grundlegende Problem eines epistemischen Nationalismus vordringlich. Es scheint, dass nicht immer universelle oder universalisierbare Argumente die konkreten Forschungsergebnisse bestimmen, sondern dass die Eingebettetheit der Sprecher in ihre jeweiligen nationalen Diskurse die wissenschaftlichen Aussagen entscheidend beeinflusst und außerdem bewusst oder unbewusst die politischen Ziele ihres Heimatstaates rechtlich stützt.

    Dies wiegt umso schwerer, als ein übergreifender akademischer Diskurs, insbesondere zwischen Ost- und Westeuropa, nur sehr schwach institutionalisiert ist. Zu den einflussreichen Publikationsorganen und Konferenzen zu allgemeinen völkerrechtlichen Themen, die über spezielle Regionalfragen hinausgehen, haben Wissenschaftler aus Osteuropa und auch aus dem globalen Süden nur wenig Zugang. Umgekehrt fehlen ihnen häufig die materiellen Ressourcen und das Know-how, um an ihren eigenen Institutionen Konferenzen mit universeller Beteiligung auszurichten.

    Aus diesem Grund stehen sich die divergierenden Interpretationen des Rechts oft abstrakt und häufig in einem verpolitisierten Schlagabtausch gegenüber.

    Demgegenüber verlangt die Funktion des internationalen Rechts als einer globalen Ordnung einen genuin transnationalen akademischen rechtlichen Diskurs. In diesem Diskurs sollten völkerrechtliche Argumente allein dann als gültig anerkannt werden, wenn sie universal anwendbar und intersubjektiv nachvollziehbar sind, unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder sonstigen Zugehörigkeit der Diskursteilnehmer.

    Grundlegende Voraussetzung solcher Universalisierbarkeit ist ein freier Austausch über völkerrechtliche Konzepte.
    Um einen solchen Austausch zu fördern, veranstaltete das Institut eine internationale Konferenz, die Wissenschaftlern aus Russland, der Ukraine sowie aus weiteren ost- und westeuropäischen Staaten Gelegenheit zur Diskussion bot. Die Ergebnisse dieses Austausches wurden in der Zeitschrift des Instituts veröffentlicht und sollen die aktuelle völkerrechtliche Debatte, vor allem auch in Russland und der Ukraine, dokumentieren und voranbringen [1].

    Auswirkungen auf die Völkerrechtsordnung

    Die russischen Aktionen auf der Krim und in der Ostukraine und die internationalen Reaktionen hierauf könnten sich auf die zentralen Teilgebiete des Völkerrechts auswirken, vom Gewaltverbot über das Recht des bewaffneten Konflikts bis hin zum Recht der Sanktionen. Außerdem stellen sich strukturelle Fragen der Völkerrechtsentwicklung und des wissenschaftlichen Diskurses.

    Auf der einen Seite hat Russland das Völkerrecht sehr weit interpretiert, als es sich auf völkerrechtliche Tatbestände wie die Intervention zugunsten eigener Staatsangehöriger und das Selbstbestimmungsrecht der Völker berufen hat. Der juristische Fachdiskurs muss in dieser Hinsicht kritisch betrachtet werden. Die Unbestimmtheit und Offenheit der völkerrechtlichen Konzepte gibt Anlass, die Eigenständigkeit des Völkerrechtssystems gegenüber dem politischen System und die Bedeutung des Völkerrechts als Ordnungsfaktor der internationalen Beziehungen zu überdenken.

    Das Vorgehen Russlands manifestiert einen neuen Typ des „nichtlinearen“ oder „hybriden“ bewaffneten Konflikts, bei dem gezielt irreguläre Kämpfer und die Zivilbevölkerung einbezogen werden. Die regulierende Wirkung der herkömmlichen Vorschriften des humanitären Völkerrechts ist hier schwächer, daher muss diskutiert werden, ob sie neu ausgelegt oder angepasst werden müssen. Der neue Konflikttyp wirft auch komplizierte Zurechnungsfragen auf, die für das Teilrechtsgebiet der Staatenverantwortung zentral sind. Schließlich müssen die Lenkung der Medien und die gezielte Manipulation der Blogsphäre, die mit massiven Einschränkungen von Meinungs-, Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit in Russland und anderen Staaten einhergehen, unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten näher analysiert werden.

    Auf der anderen Seite sind mit den gegen Russland verhängten Wirtschaftssanktionen schwierige Rechtsfragen verbunden. Diese Sanktionen sind mit den traditionellen Konzepten der Repressalie oder Gegenmaßnahmen kaum erfassbar. Sie riskieren Verletzungen von Menschenrechten der Sanktionsadressaten und Verstöße gegen das Welthandelsabkommen.

    Die Makrostruktur des Völkerrechts ist betroffen, weil zurückliegende Ereignisse wie die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo im Jahr 2008 von zahlreichen Beobachtern als Präzedenzfall für die Krim herangezogen werden. Dies wirft die Frage auf, wie die Bildung des Völkergewohnheitsrechts funktioniert.

    Wie können Rechtsbrüche von der Herausbildung neuer Praxis und Rechtsüberzeugung unterschieden werden?

    Die vor allem seit den Neunzigerjahren beschriebene Entgrenzung der Regelungsgegenstände des Völkerrechts, die Durchlässigkeit staatlicher Grenzen und die schwindende Bedeutung des physischen Territoriums als Machtbasis von Staaten scheinen durch die russische Politik infrage gestellt. Die Schaffung neuer Einflusssphären und „eingefrorener“ Territorialkonflikte könnte die rechtliche Relevanz von Territorium und Grenzen wieder steigen lassen. Es stellt sich somit die allgemeine Frage, wie völkerrechtliche Konfliktlösungsmechanismen mit dieser Reterritorialisierung von Konflikten umgehen können und inwieweit sie angepasst werden sollten.

    ...

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  6. #193916
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von Blackbyrd Beitrag anzeigen
    Potzblitz, die ukrainischen Pässe laufen genau nach dem Einmarsch der Russen ab. Hast du keine bessere Erklärung?

    Ich streite nicht ab, dass die Renten- und Pensionszahlungen eingestellt wurden.

    Die Ukraine zahlt eben nur Renten- und Pensionen auf ukrainischen Boden aus, hängt evtl. mit der gesetzlichen Lage in der Ukraine zusammen.

    Ich kenne die entsprechende Gesetzeslage zu den Rentenzahlungen nicht.

    Warum zahlt Putin den Menschen keine Rente, hat er doch diese Menschen "befreit".

    Zu deinem Link in Sachen "Pässe" hatte ich heute bereits ebenfalls einen Link aufgeführt.
    Die Bewohner der Republik Krim erhalten als Staatsbuerger der Russischen Foederation das Achtfache der Erwerbseinkommen und Renten welche sie als Staatsbuerger des failed-states Ukraine bezogen haben.
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  7. #193917
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von Blackbyrd Beitrag anzeigen
    Der ...
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    .
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  8. #193918
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von Virtuel Beitrag anzeigen
    Dieser ....
    Dein Beitrag ist virtueller Dummfug.
    Ignoriert: Anhalter autochthon Chronos Drache Dude Hakim Lykurg Mittendrin Navy Olliver pixel Politikqualle purple Ramjet Rikimer Shehara
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  9. #193919
    Erfinder von USrael Benutzerbild von tosh
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von Blackbyrd Beitrag anzeigen
    Potzblitz, die ukrainischen Pässe laufen genau nach dem Einmarsch der Russen ab. Hast du keine bessere Erklärung?

    Ich streite nicht ab, dass die Renten- und Pensionszahlungen eingestellt wurden.

    Die Ukraine zahlt eben nur Renten- und Pensionen auf ukrainischen Boden aus, hängt evtl. mit der gesetzlichen Lage in der Ukraine zusammen....
    Sogar das schwarze Vogerl bestätigt dass die Krim kein ukrainischer Boden mehr ist!
    Ignoriert: Anhalter autochthon Chronos Drache Dude Hakim Lykurg Mittendrin Navy Olliver pixel Politikqualle purple Ramjet Rikimer Shehara
    Quadrokopter in der Bibel:
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  10. #193920
    liberal mind Benutzerbild von Virtuel
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Dir passt nicht wenn pro russische, bolschewistisch, sozialistisch oder kommunistisch gesinnte Juden die Wahrheit verkuenden, weil dann die Luegen der westlichen, kapitalitisch gesinnten Juden samt ihre instrumentalisiertn Judenknechte des westlichen Politik- und Mediengesindels zerplatzen wie Seifenblasen.
    Immerhin kommt jetzt hier mal eine der Spaltungen im Judentum zur Sprache.
    Die will hier ja keiner von den Religionskennern wahrhaben, weil sie dann ihr "Holy Russia" in die Tonne treten dürfen.

    Falls Dich die Verkuendung der Wahrheit frustriert, ziehe Dir eine Schiene Koks durch Deine Judenzinken, wie es der juedische Auftagsluegner und Kokianpsychotiker Wolodomyr Selenskji mehrmals taeglich macht.
    Selenskij kokst nicht, das ist ne wenig gelungene Propagandanummer.
    Selbst wenn er es täte, wäre das mehr als verständlich, es ist aber nicht so.

    In der Politik ist es wie in der Mathematik: alles, was nicht ganz richtig ist, ist falsch
    (Edward Kennedy)
    Geben Sie Deutschland die Führungsrolle, die Deutschland verdient. ​(Wolodymyr Selenskyj)
    Igno: Dr.Mittendrin, Flaschengeist, Politikqualle, Hr.Mayer

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