Zitat Zitat von luggi69 Beitrag anzeigen
Das GG ist dafür geschaffen, Demokratie füe alle Parteien zu ermöglichen!
Sagen wir es mal so: Bis jetzt gab es im Art 21 Abs. 2 und 3 GG sehr hohe juristische Huerden, um eine Partei verbieten zu koennen.

Die juristische Frage, die sich jetzt stellt, ist die, ob das Bundesverfassungsgericht zusammen mit dem Tiefen Staat in der BRD die hohen Huerden argumentativ im Verbotsurteil beiseite raeumen wird ?

Theoretisch ist das schon moeglich, weil ich ja weiss, wie Topjuristen der BRD argumentieren koennen….Der Willkuer sind da keine Grenzen gesetzt. Man muss nur wissen, wie es auf raffinierte Art und Weise anzustellen ist. Durchtrieben sind die linkswoken Neofaschisten der BRD ja. Zudem sind sie unstillbar in ihrem Machthunger. Fuer die geht es jetzt um Alles !

Deshalb liebes DNI. Bitte uebernehmen Sie !