
Zitat von
Friedrich
Wie Max Krah schon zu Tilo Jung sagte: "Jetzt nimmste mal den (Artikel) 116 (Grundgesetz)":
"Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat."
Da ist er, hinter dem "oder", der böse ethnische Volksbegriff der AfD. Ja, der Verfassungsschutz hat tatsächlich das Grundgesetz für verfassungswidrig erklärt.