Zitat Zitat von Friedrich Beitrag anzeigen
Wie Max Krah schon zu Tilo Jung sagte: "Jetzt nimmste mal den (Artikel) 116 (Grundgesetz)":

"Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat."

Da ist er, hinter dem "oder", der böse ethnische Volksbegriff der AfD. Ja, der Verfassungsschutz hat tatsächlich das Grundgesetz für verfassungswidrig erklärt.
Nein. Deutsche Staatsangehörigkeit ist jeder mit deutscher Staatsbürgerschaft. Insofern passt das schon. Bis zu Schröders Staatsbürgerschaftsreform im Jahr 2000 wurden nur Kinder deutscher Staatsbürger automatisch deutsche Staatsbürger, alle anderen mussten den regulären Einbürgerungsprozess durchlaufen. Seit der Reform wird jedes Kind, das auf deutschem Staatsgebiet geboren wird, deutscher Staatsbürger. Die AfD präferiert das alte System, dies ist auf Weisung Faesers neuerdings nicht mit der "demokratischen Grundordnung" vereinbar. Obwohl es über 50 Jahre geltendes Recht unter eben dieser "demokratischen Grundordnung" war.

Das Scholz-Regime hat versucht, seine totalitäre politische Verfolgung und Unterdrückung Oppositioneller mit einem Gefälligkeitsgutachten juristisch zu rechtfertigen und ist dabei an der eigenen Unfähigkeit gescheitert. Die ganze Welt kann jetzt sehen, dass das "Rechtsextremismus"-Argument gegen die AfD nur vorgeschoben war und ist, um einen demokratischen Machtwechsel in Deutschland zu verhindern.