Die schnelle Entfernung von »Verfassungsfeinden« aus dem Dienst ist erklärtes Ziel der im April 2024 in Kraft getretenen Reform des Disziplinarrechts. Diese sieht verschiedene Verschärfungen im Zusammenhang mit der beamtenrechtlichen Verfassungstreuepflicht vor, u.a. auch im Zusammenhang mit einer Parteimitgliedschaft.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/einstufung-der-afd-als-gesichert-rechtsextremistisch-konsequenzen-fuer-beamte-und-behoerden-disziplinarverfahren-244043.html