Bei den Firmenpleiten hier in Schland ist ein Wachstum ziemlich unwahrscheinlich.Das hat aber weniger mit dem Koran zu tun.
User in diesem Thread gebannt : Politikqualle and hmpf |
Bei den Firmenpleiten hier in Schland ist ein Wachstum ziemlich unwahrscheinlich.Das hat aber weniger mit dem Koran zu tun.
Die Firmenpleiten sind das eine. Die Motivation von Leistungserbringern, Unternehmern und die es mal werden wollten, Schüler und Studenten tendiert gegen null. Die von Nichtleistungserbringer so und so.
Die Grundsteine wurden aber schon viel früher gelegt. Das Bildungsniveau besonders in SPD regierten Ländern gesenkt. Nach 20 Jahren kommt das nun hoch. usw. usw. Die Wohlstandsverwahrlosung hat eingesetzt. Schaut man in Richtung Asien und beobachtet man die Leute dann gibt man für Europa keinen Pfifferling mehr. Ein Ruck müsste durchs Land gehen. Die Leistungsanreize werden falsch gesetzt. Falls es nun so und so zu spät ist und der Karren so tief im Dreck steckt das man dem nicht mehr flott bekommt.
Eines der gravierenden Probleme im Handel, Gewerbe und Mittelstand sind die Unternehmensnachfolge. Die Erben dieser Unternehmen wissen nicht die Lebensleistung ihre Eltern zu wuerdigen, sondern sind auf schnelles Geld aus. Das fuehrt zum Verkauf der Unternehmen, obwohl dabei hohe Erbschaftssteuer anfaellt. Es gaebe eine wirksame Gegenmassnahme, wozu allerdings das Erbschaftsteuerrecht reformiert werden muesste.
Erben von Unternehmen, welche die Unternehmen fortfuehren, sollten vollstaendig von der Erbschaftssteuer befreit werden.
UNTERNEHMENSNACHFOLGE
DIHK-Nachfolge: Unternehmensnachfolge wird zunehmend zum Problem
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[Links nur für registrierte Nutzer]trialog-magazin / 28.0.2022 / von Sigrund an der Heiden
Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen belastet Unternehmen
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Nach einigem Getöse im Wahlkampf ist es seit Bildung der Ampelkoalition wieder ruhig um das Thema Erbschaftsteuer für Unternehmen geworden. Eine höhere Belastung von Betriebsvermögen mit Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer bei der Unternehmensnachfolge scheint aktuell vom Tisch zu sein. Trotzdem könnten Änderungen am Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht notwendig werden. Das Finanzgericht Münster entschied jüngst gegen den Festsetzungsbescheid eines Finanzamts. Experten zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit des erst 2016 reformierten Gesetzes.
Dieses sieht vor, nicht produktives Betriebsvermögen stärker mit Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer zu belasten.
In der Praxis führen die komplizierten Detailregelungen zur Berechnung dieses Verwaltungsvermögens allerdings zu aberwitzigen Ergebnissen. So bittet der Fiskus bei der Erbschaftsteuer auch Unternehmen mit hohen Schulden und/oder Außenständen zur Kasse, denn diese lassen sich nicht verrechnen. Häufig greifen die im Gesetz vorgesehenen Vergünstigungen bei der Erbschaftsteuer im Rahmen der Unternehmensnachfolge dann nicht. In einem solchen Fall entschieden die Finanzrichter nun, dass die Erben eines Unternehmens keine Erbschaftsteuer zahlen müssen.
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Seit einigen Jahren zahlen Unternehmen mehr Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen, das sie nicht zwingend für das laufende Geschäft benötigen. Verschenken und Vererben ist seit dieser Gesetzesänderung auch für den Mittelstand teurer und komplizierter. Früher zeigte sich das Finanzamt bei der Unternehmensnachfolge noch großzügig – es fiel kaum Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer an, wenn Unternehmen ihr Betriebsvermögen an die nächste Generation weiterreichten. Ein Betrieb konnte steuergünstig in neue Hände übergehen, solange das Verwaltungsvermögen nicht über 50 Prozent vom Betriebsvermögen ausmachte.
Mithilfe von Konzernstrukturen ließ sich dieses nicht produktive Vermögen so auf einzelne Gesellschaften verteilen, dass der Fiskus leer ausging. Derartige Gestaltungen sind nun ausgeschlossen. Unternehmen können Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen nicht mehr kleinrechnen. Nicht produktives Betriebsvermögen – im Amtsjargon: schädliches Verwaltungsvermögen – ist steuerpflichtig. Das Finanzamt prüft auf Ebene der Muttergesellschaft das konsolidierte Vermögen. Vergünstigungen bei der Erbschaftsteuer für Unternehmen gibt es nur für Betriebsvermögen, das für das operative Geschäft wichtig ist – und Arbeitsplätze sichert.
Unternehmensnachfolge: Höhere Erbschaftsteuer auf Vermögen
Schenkung- oder Erbschaftsteuer zahlen Unternehmen, sobald nicht produktives Betriebsvermögen im Zuge der Unternehmensnachfolge auf andere Personen übergeht. Dieses schädliche Verwaltungsvermögen ist grundsätzlich steuerpflichtig.
Dazu gehören
• vermietete Immobilien und verpachtete Grundstücke, soweit sie nicht dem Absatz der eigenen Produkte dienen,
• Wertpapiere,
• Münzen, Kunstobjekte, Edelmetalle, Oldtimer, Yachten, Segelflugzeuge oder Briefmarkensammlungen, sofern der Betrieb diese nicht herstellt oder mit ihnen Handel treibt,
• Anteile an Kapitalgesellschaften von bis zu 25 Prozent,
• Vermögen, die noch nicht lange zum Betriebsvermögen gehören (Zwei-Jahresfrist),
• Finanzmittel, Barvermögen, Geschäftsguthaben und Forderungen, sofern ihr Wert – nach Abzug der Schulden – 15 Prozent des Betriebsvermögens übersteigt.
Bis zur 15-Prozent-Grenze zählen Finanzmittel zum begünstigten Betriebsvermögen, für das Unternehmen bestimmte Vergünstigungen bei Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer nutzen können. Dieser Finanzmittelfreibetrag soll die Liquidität der Unternehmen sichern. Voraussetzung für die Begünstigung ist daher, dass das Geld ausschließlich der gewerblichen Tätigkeit dient.
Weniger Erbschaftsteuer nur für begünstigtes Betriebsvermögen
Auf Verwaltungsvermögen zahlen Unternehmen immer Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer – nur für begünstigtes Betriebsvermögen, das für das operative Geschäft wichtig ist, gibt es Abschläge. Dazu gehört auch Deckungskapital, das Firmen zur Erfüllung ihrer Altersvorsorgeverpflichtungen aufbauen, also die klassische Betriebsrente. Allerdings müssen diese Finanzmittel und Wertpapiere aus der Bilanz ausgegliedert sowie dem Zugriff von Gläubigern entzogen sein. Nur dann gibt es Vergünstigungen bei der Schenkung- und Erbschaftsteuer für Unternehmen. Generell gilt: Nettoverwaltungsvermögen, das maximal zehn Prozent vom Betriebsvermögen ausmacht, ist unschädlich. Schulden dürfen die Betriebe anteilig abziehen. Oberhalb dieser Grenze fällt für nicht produktives Betriebsvermögen bei der Unternehmensnachfolge die Erbschaftsteuer beziehungsweise Schenkungsteuer an. Ausnahmen von dieser strengen Regel gelten nur im Erbfall:
• Erbinnen und Erben können ursprünglich steuerpflichtiges in steuerbegünstigtes Betriebsvermögen umschichten.
• Dazu müssen sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod des Erblassers in betriebsnotwendiges Vermögen investieren, beispielsweise Maschinen.
So können Unternehmen die Erbschaftsteuer senken. Einen Haken gibt es allerdings: Der verstorbene Firmenchef oder die Firmenchefin musste diese Investition bereits geplant haben. Die nachfolgende Generation setzt sie nur um.
Steuerfalle: Kein Rabatt bei der Erbschaftsteuer für Unternehmen
Die Regeln zur Erbschaftsteuer bergen für Unternehmen einige Tücken. Das Bundesfinanzministerium hat es nämlich versäumt, ein grundsätzliches Problem zu lösen. Besteht das Betriebsvermögen zu über 90 Prozent aus Verwaltungsvermögen, gibt es keinerlei Steuervergünstigungen bei der Unternehmensnachfolge. Das Betriebsvermögen unterliegt vollständig der Schenkungsteuer oder Erbschaftsteuer, sobald Unternehmen in andere Hände kommen.
Diese 90-Prozent-Quote soll missbräuchliche Gestaltungen verhindern, trifft aber auch Betriebe mit einem hohem Forderungsbestand oder einer hohen Fremdkapitalquote. Das Problem: Bei der Berechnung bleiben Schulden unberücksichtigt. Es handelt sich hier um einen Bruttowert, während sonst Nettowerte entscheiden. Alle Geldbestände sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen fließen in die Berechnung dieser Grenze ein. Selbst der Finanzmittelfreibetrag in Höhe von 15 Prozent kommt nicht zum Abzug.
Das Ergebnis ist verheerend:
Unternehmen mit hohen Außenständen zahlen Schenkungsteuer beziehungsweise Erbschaftsteuer auf das gesamte Betriebsvermögen. Das Finanzgericht Münster kippte in einem solchen Fall jedoch den Steuerbescheid des Fiskus: Erbschaftsteuer musste das Unternehmen nicht zahlen (3K2174/19).
Wie Unternehmen Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer sparen
Eine frühzeitige Steuerplanung ist für die Unternehmensnachfolge also unerlässlich. Nur so können Unternehmen bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer sparen, indem sie Freibeträge für Firmennachfolgerinnen und -erben sinnvoll nutzen. Nicht betriebsnotwendiges und damit steuerpflichtiges Betriebsvermögen sollten Unternehmen mit Hilfe einer spezialisierten Steuerberatungskanzlei reduzieren und in begünstigtes Betriebsvermögen umschichten. Wer mindestens drei Jahre vor einer geplanten Schenkung etwa Wertpapiere veräußert und das Geld in Maschinen investiert, spart Schenkungsteuer. Ist zu viel Cash-Vermögen im Betrieb, kann sich eine Ausschüttung vor der Schenkung rechnen. Forderungen und Finanzmittel sind zu minimieren, Verbindlichkeiten möglichst zu tilgen. Sinnvoll ist auch, Betriebsvermögen im Rahmen der Unternehmensnachfolge schrittweise zu übertragen – so können Unternehmen die Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer deutlich senken. Nahen Verwandten steht alle zehn Jahre erneut ein Freibetrag zu. Erhalten Kinder das Einzelunternehmen oder Firmenanteile, bleiben 400.000 Euro pro Kopf steuerfrei. Frühzeitig den Stabwechsel zu planen, lohnt sich: Nutzen Unternehmen diese Freibeträge mehrmals, sparen sie viel Schenkung- und Erbschaftsteuer.
Die Steuerbefreiung für produktives Betriebsvermögen nutzen
Eine Befreiung von der Schenkungsteuer oder Erbschaftsteuer bekommen Unternehmen nur für begünstigtes Betriebsvermögen, das für das operative Geschäft wichtig ist. Das betrifft Einzelunternehmen, Personengesellschaften sowie GmbH-Anteile von über 25 Prozent. Bei der Unternehmensnachfolge sind lediglich 15 Prozent des Werts steuerpflichtig. Auf 85 Prozent vom begünstigten Betriebsvermögen ist keine Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer fällig, wenn Unternehmen die sogenannte Regelverschonung nutzen.
Nachfolgerinnen oder Nachfolger müssen den Betrieb dafür fünf Jahre lang weiterführen und Arbeitsplätze erhalten. Die Summe der Löhne und Gehälter darf im diesem Fünf-Jahres-Zeitraum nicht unter insgesamt 400 Prozent des Betrags im Ausgangsjahr sinken. Für Betriebe mit 15 oder weniger Beschäftigten gelten niedrigere Mindestlohnsummen. Außerdem greift ein Freibetrag von 150.000 Euro, der mit steigendem Firmenwert sinkt. Kommen Anteile an Familienbetrieben in andere Hände, greift ein Bewertungsabschlag von bis zu 30 Prozent. Diese Entlastung bei der Schenkungsteuer oder Erbschaftsteuer ist aber an langjährige restriktive Ausschüttungs- und Verfügungsregelungen geknüpft.
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Geändert von ABAS (01.05.2025 um 07:05 Uhr)
" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! "
(Sheriff von Nottingham)
Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als „Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007 als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“
...genauso ist es. Habe es selbst Jahrzehnte mit gemacht. Der Betrieb meiner Frau ist seit Jahren still gelegt. Wenn einer meiner Kinder den fortführen wollten würde ich denjenigen glatt enterben. Das haben sie aber ohnehin begriffen das man in Deutschland keinen Blumentopf mehr gewinnen kann.
Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als „Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007 als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“
solange der Staat praktisch alles an sich reißt
der einzige Arbeitgeber ist, der im Land noch einstellt
der einzige Investor ist, der im Land noch investiert
der einzige Player ist, der im Land noch was unternimmt
die Staatsquoten sich bedenklichen Ausmaßen nähern (im Moment um die 52%)
die Bürokratie und Überregulierung Ausmaße erreicht, in denen kein Leistungsträger mehr richtig Lust hat, morgens überhaupt noch aufzustehen
solange wir also eine planwirtschaftliche Staatswirtschaft DDR-mäßigem "Vorbilds" kopieren, und so lange linke politische Strömungen hauptsächlich den Kurs des Landes bestimmen (inklusive nach links gepolter CDU)
... genau so lange wird das auch so bleiben
Ich bin Elektriker,53 Jahre in einer mittelständischen Fa. .Ich kann Euch versichern das der jetzige CEO nicht wirklich gearbeitet hat und alles mit "Gesprächen" mit der Belegschaft regelt.Die "Guten" gehen und was an Elektrikern nachkommt sind zw. 20-30 mit realitätsfernen Vorstellungen der Zukunft.Es sind im Prinzip "grosse Kinder" welche Baustellen leiten wollen Firmenauto etc. pp.Keiner ist wirklich in der Lage Verantwortung für sich selbst zu übernehmen.Verantwortung für andere/die Arbeit ist somit ausgeschlossen.Praxisbezogene Erfahrungen sind der Boden für Handwerksfirmen.
Sieht generell nicht aus als ob ich die Rente in dieser Fa. erreiche.
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