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Wer sich in Kriegszeiten auf Seiten der Agressoren schlaegt (in Afghanistan waren die USA einschliesslich ISAF unstrittig die Agressoren), sich durch sein Verhalten gegen die eigene Regierung, gegen das eigene Volk und gegen das eigenen Militaer der Taliban Regierung stellt, ist ein schaebiger Feindkollaborateur und Volksverraeter, welcher als Bestrafung die Exekution verdient hat.
Die westliche Verblendung und Verbloedung der Kollaborateure (Ortskraefte) ist dabei kein Strafminderungsgrund. Leider hat die Talibanregierung (noch) kein funktionales Netzwerk an operativen Geheimdienstagenten im Ausland und kann daher die ehemaligen " Ortskraefte " (noch) nicht in der BRD, den USA oder anderen ISAF Laender nachtraeglich exekutieren.
" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! " (Sheriff von Nottingham)
auf der Ignorier-Liste: autochthon, Blackbyrd, Empirist, feige, MANFREDM, observator, Optimist, phantomias, schlaufix, Virtuel


Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als „Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007 als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“
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