User in diesem Thread gebannt : observator and Ötzi


Thema geschlossen
Seite 19195 von 21636 ErsteErste ... 18195 18695 19095 19145 19185 19191 19192 19193 19194 19195 19196 19197 19198 19199 19205 19245 19295 19695 20195 ... LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 191.941 bis 191.950 von 216351

Thema: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

  1. #191941
    42 Benutzerbild von MABF
    Registriert seit
    24.01.2024
    Ort
    Augschburg, Land
    Beiträge
    13.300

    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von autochthon Beitrag anzeigen
    Wie macht er das?
    An der Wahurne.

  2. #191942
    Mitglied Benutzerbild von Soshana
    Registriert seit
    10.12.2009
    Beiträge
    47.567

    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von amendment Beitrag anzeigen
    Es sind nicht "deine" Studenten, da du nicht akademisch tätig bist, sondern nur im Verwaltungsbereich der Uni als Angestellte deinem Beruf nachkommst. Eigentlich bist du aber gelernte Rechtsanwalts- und Notargehilfin, aber keine Akademikerin!

    Da deine Akte nicht die Klassifizierung VS-NfD hat, darf ich hier Auszüge daraus veröffentlichen.
    Dass der VS nicht an mir dran ist, weiss ich schon laenger. Sie belegen es mit Ihrem Text ja gerade selber, weil Sie den Vorgang ins Laecherliche ziehen.

    Das ist eher der MI-6, der mich seit Jahren ueberwacht.

    Ihr im VS stochert seit Jahren im Nebel.
    “The powers of financial capitalism had another far reaching aim, nothing less than to create a world system of financial control in private hands able to dominate the political system of each country and the economy of the world as a whole.” –Prof. Caroll Quigley, Georgetown University, Tragedy and Hope (1966)

  3. #191943
    Mitglied Benutzerbild von Ennea Silvio P.
    Registriert seit
    29.08.2024
    Beiträge
    3.107

    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von amendment Beitrag anzeigen
    Mit Z haette ich laengst die Geduld und die Nerven verloren. ,,,
    Mich wundert, dass Putin nicht in jedem Land der Welt verhaftet wird, sobald er das Territorium der Russischen Föderation verlässt...
    Er hat halt international Freunde und nicht jedes Land ist den entsprechenden Abkommen bezüglich "Den Haag" beigetreten.

    Mit einem ("lateinischen") "Z" waren doch die Fahrzeuge der russländischen Armee gekennzeichnet, die im Februar 2022 in die Gegend von Kiew eingerollt sind ...


    Aus irgend einem Grunde müssen sie dann den Befehl erhalten haben, sich auch aus dem Stadtgebiet und den Vororten von Kiew wieder zurückzuziehen und auch den "Antonow"-Flughafen Kiew-Hostomel wieder frei zu geben.

    Schließlich war doch berichtet worden, dass auch schon ein 60 Kilometer langer "Z"-Militärkonvoi auf Київ / Kyjiw ( Киев / Kijew / Kiew ) vorrückt.
    (könnte immer möglich sein!)

  4. #191944
    Hüter der Idee Benutzerbild von amendment
    Registriert seit
    10.09.2019
    Beiträge
    46.578

    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von Soshana Beitrag anzeigen
    Dass der VS nicht an mir dran ist, weiss ich schon laenger. Sie belegen es mit Ihrem Text ja gerade selber, weil Sie den Vorgang ins Laecherliche ziehen.

    Das ist eher der MI-6, der mich seit Jahren ueberwacht.
    VS heißt im Zusammenhang mit "VS-NfD" übrigens nicht "Verfassungsschutz", sondern "Verschlusssache - nur für den Dienstgebrauch".

    Nur mal so am Rande....

  5. #191945
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
    Registriert seit
    27.09.2009
    Ort
    Hamburgum
    Beiträge
    72.079

    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von amendment Beitrag anzeigen
    Mich wundert, dass Putin nicht in jedem Land der Welt verhaftet wird, sobald er das Territorium der Russischen Föderation verlässt...
    Die aus der Staatenimmunität abgeleitete Immunität von Staatsoberhaeuptern

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    JuWissBlog Nr. 77/2024 - 28.11.2024 von BENJAMIN RASIDOVIC und EMINA RASIDOVIC

    Hard cases make (good) law!? – Zur Immunität amtierender Regierungschefs


    Mit der Entscheidung der Vorverfahrenskammer des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) zum Erlass eines Haftbefehls gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu hat die Frage nach der Immunität amtierender Staats- und Regierungschefs eine neue Aktualität erlangt. Die Frage, ob nun alle Vertragsstaaten des IStGH – darunter Deutschland – im Falle einer Einreise Netanjahus zur Festnahme und Überstellung nach Den Haag verpflichtet wären, ist bereits nach der Beantragung des Haftbefehls durch den IStGH Chefankläger medial breit diskutiert worden (siehe etwa die gegenläufigen Einschätzungen in der FAZ: hier und hier).

    Dieser Beitrag soll die völkerrechtlichen Prämissen der Debatte zusammenfassen und möchte aufzeigen, warum gerade eine potenzielle Verhaftung Netanjahus (analog zum Fall Wladimir Putins) einen beachtlichen Präzedenzfall für die Verfestigung der völkerrechtlich relevanten Staatenpraxis darstellen könnte.

    1. Persönliche und funktionale Immunitäten als Korrelate der Staatenimmunität

    (Völker)rechtlicher Dreh- und Angelpunkt der Debatte ist die Reichweite der aus dem Grundsatz der Staatenimmunität folgenden persönlichen Immunität von Staats- und Regierungschefs gegenüber ausländischer Gerichtsbarkeit. Diese Form der persönlichen Immunität amtierender Staats- und Regierungschefs, die als Grundvoraussetzung für die Funktionsfähigkeit politischer Beziehungen zwischen den Staaten verstanden wird und deshalb umfassend gilt, muss zunächst von der teilweise gleichlaufenden funktionalen Immunität unterschieden werden (siehe dazu etwa hier), wobei letztere (hoheitliche) Amtshandlungen materiell von der Gerichtsbarkeit anderer Staaten freistellt aber in der jüngeren völkerstrafrechtlichen Praxis im Namen des sog. Weltrechtsprinzips bereits eine umfassende Relativierung erfahren hat (siehe etwa anlässlich der jüngsten VStGB Reform: hier und hier), die nunmehr auch in § 20 Abs. 2 S. 2 GVG niedergelegt ist.

    2. Keine persönliche Immunität vor dem IStGH im vertikalen Verhältnis

    Auch im Hinblick auf die persönliche Immunität ist die Lage im Verhältnis zum IStGH selbst eindeutig: Die Vertragsstaaten des IStGH haben sich im Römischen Statut gem. Art. 27 Abs. 1 des Immunitätseinwands gegenüber dem Gerichtshof unmittelbar völkervertragsrechtlich entsagt. Für Israel als Nicht-Vertragspartei ist dies zwar nicht der Fall. Auch für Drittstaaten ist aber in diesem „vertikalen Verhältnis“ zwischen einem Staat, dessen Staats- oder Regierungschef völkerstrafrechtlich verfolgt wird, und dem IStGH eine Immunitätsdurchbrechung völkergewohnheitsrechtlich anerkannt.

    Hier sind in der Staatenpraxis diverse Präzedenzfälle ersichtlich (siehe die aktuellen Darstellungen: hier und hier), deren Anknüpfungspunkte bis auf die Erscheinung des Völkerstrafrechts selbst mit den Nachkriegsprozessen von Nürnberg und Tokio zurückgehen. In der einschlägigen Rechtsprechung internationaler Gerichtshöfe findet sich entsprechend der Nachweis einer umfassenden (völkergewohnheitsrechtlichen) Immunitätsdurchbrechung vor internationalen Gerichtshöfen, etwa in der IStGH Entscheidung bzgl. des Haftbefehls gegen den ehemaligen sudanesischen Präsidenten Al-Bashir, im Verfahren des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien bzgl. des ehemaligen Präsidenten Milošević oder in der IGH-Entscheidung im sog. „Arrest Warrant Fall“ (Dem. Rep. Kongo gegen Belgien).

    3. (K)eine Staatenpraxis bezüglich Immunitätsverzicht im horizontalen Verhältnis?

    Zu berücksichtigen bleibt aber, dass die Situation der Verhaftung und Überstellung eines amtierenden Staats- oder Regierungschefs mangels eigener Exekutivkräfte des IStGH, die einen Haftbefehl vollstrecken könnten, zwangsläufig auch das „horizontale“ Verhältnis zwischen dem haftbefehlsvollstreckenden Vertragsstaat und dem jeweiligen Drittstaat betrifft. Auch in diesem Verhältnis bedarf es zumindest einer Rechtfertigung der Durchbrechung des Grundsatzes der Immunität eines amtierenden Staats- bzw. Regierungschefs. Dies kann auch nicht vollständig mit dem Hinweis darauf ausgeblendet werden, der jeweils vollstreckende Staat handele nicht im eigenen Namen, sondern stellvertretend für den IStGH oder die gesamte Staatengemeinschaft (so etwa hier), sodass sich hier allein das vertikale Verhältnis fortsetze.

    Denn Art. 98 Abs. 1 des Römischen Statuts erkennt die Existenz des horizontalen Rechtsverhältnisses zwischen Vertragsstaaten und Drittstaaten ausdrücklich an und bestimmt, dass die Rechtshilfeersuchen des IStGH seine Vertragsstaaten nicht dazu auffordern sollen, gegen tatsächlich bestehende Verpflichtungen zur Achtung der Staatenimmunität von Drittstaaten zu verstoßen.

    Der IStGH interpretierte diese Regelung im Fall des Haftbefehls gegen Al-Bashir jedoch als Verfahrensnorm, die nur den Gerichtshof selbst zur Rücksichtnahme verpflichte, ohne dass daraus Verweigerungsrechte der ersuchten Vertragsstaaten bei der Haftbefehlsvollstreckung entstünden oder gar neue Immunitätstatbestände begründet würden. Aus der Sicht des IStGH besteht im Ergebnis also auch unter Berücksichtigung von Art. 98 des Römischen Statuts eine Pflicht der Vertragsstaaten, seine Haftbefehle zu vollstrecken.

    Gleichwohl bietet die Norm Anlass dazu, sich möglicher Begründungen einer Immunitätsdurchbrechung gegenüber Drittstaaten auch im horizontalen Verhältnis zu vergegenwärtigen. Hier allein auf den Erlass des IStGH Haftbefehls abzustellen, wäre nach dem Vorstehenden zirkelschlüssig. Dies folgt auch aus der völkervertragsrechtlichen pacta tertiis Regel (vgl. Art. 34 des Wiener Vertragsrechtsübereinkommens), nach der ein völkerrechtlicher Vertrag nicht unmittelbar die Rechte von Drittstaaten beschneiden darf. Entsprechend liefert auch Art. 27 des Römischen Statuts im horizontalen Verhältnis keine Begründung.

    Es bedürfte vielmehr zusätzlich eines über das IStGH System hinausgehenden Rechtssatzes, der sich wohl nur aus dem Völkergewohnheitsrecht (vgl. Art. 38 Abs. 1 lit. b) IGH Statut) ergeben kann:

    Ob die dafür notwendige von einer Rechtsüberzeugung (opinio iuris) getragene Staatenpraxis in Bezug auf das horizontale Staatenverhältnis tatsächlich besteht, ist nicht zwingend inhaltsgleich aus dem Rechtsverständnis über das vertikale Verhältnis gegenüber den internationalen Gerichtshöfen abzuleiten.

    Bei der Staatenpraxis, die hierzu oftmals angeführt wird (siehe oben), muss zunächst die Vergleichbarkeit betrachtet werden:

    In den Fällen Al-Bashirs und Gaddafis ist zu erkennen, dass sich vor dem Erlass der jeweiligen IStGH Haftbefehle bereits der UN-Sicherheitsrat mit bindenden (Art. 25 UN Charta) Resolutionen (Res. 1593 und Res. 1970) eingeschaltet hatte und den IStGH ungeachtet möglicher Immunitäten zur Strafverfolgung ermächtigt hat.

    In der Sprache des IStGH ausgedrückt bestand damit auch gegenüber dem Drittstaat ein besonderer „jurisdictional trigger“ iSd. Art. 13 lit. b) des Römischen Statuts.

    Auch in Bezug auf die vor anderen internationalen Gerichtshöfen verfolgten Staatsoberhäupter, wie den bereits erwähnten Slobodan Milošević (Jugoslawien), Charles Taylor (Sierra Leone) oder Jean Kambanda (Ruanda) bleibt zu erinnern, dass die Errichtung der internationalen Strafgerichtshöfe für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda ihrerseits auf Sicherheitsratsresolutionen zurückzuführen ist (vgl. Res 827 und Res. 955) bzw. im Fall Sierra Leones durch ein Übereinkommen mit den Vereinten Nationen legitimiert wurde. Ein Nachweis über Fälle, in denen ein amtierender Staats- oder Regierungschef eines Drittstaates allein in Ausführung eines Haftbefehls unter dem Römischen Statut festgenommen und überstellt wurde, lässt sich nicht beobachten.

    4. Hard cases (may) make law

    Dies eröffnet einmal mehr die Frage nach den Voraussetzungen an die Staatenpraxis selbst und möglichen Rückschlüssen aus dem aktuell bestehenden Gesamtbild:

    Im Falle des Haftbefehls gegen Wladimir Putin ist eine Akzeptanz in signifikanten Teilen der Staatengemeinschaft zu verzeichnen, die auch durch die erfolgte Weigerung einer Festnahme durch die Mongolei als Vertragsstaat wohl nicht insgesamt in den Schatten gestellt wird (siehe erneut hier).

    Diese universelle Akzeptanz des Römischen Statuts könnte und müsste nun im Falle des Haftbefehls gegen Netanjahu aktualisiert werden. Soweit Außenministerin Baerbock und Regierungssprecher Hebestreit bisher lediglich zurückhaltend eine „innerstaatliche Prüfung“ angekündigt haben, ist fraglich, ob dies zur Verfestigung der Staatenpraxis beiträgt. Der kontroverse Fall Netanjahus kann deshalb als Gelegenheit zur Festigung des IStGH und einer deutlichen Staatenpraxis im horizontalen Verhältnis verstanden werden, die im Sinne einer allgemeinen opinio iuris gerade „ohne Ansehen der Person“ und ungeachtet politischer Bündnisschemata gilt. Völkerrechtspolitisch gilt daher entgegen der landläufigen Weisheit aus dem common law: hard cases (may) make good law!

    Zitiervorschlag: Benjamin Rasidovic und Emina Rasidovic, Hard cases make (good) law!? – Zur Immunität amtierender Regierungschefs, JuWissBlog Nr. 77/2024 v. 28.11.2024, [Links nur für registrierte Nutzer]

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Geändert von ABAS (27.04.2025 um 21:26 Uhr)
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! " (Sheriff von Nottingham)

    auf der Ignorier-Liste: autochthon, Blackbyrd, Empirist, feige, Justiziar, Lykurg, MANFREDM, phantomias, Politikqualle, Soraya, Virtuel

  6. #191946
    Mitglied Benutzerbild von Anhalter
    Registriert seit
    30.10.2022
    Beiträge
    32.459

    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von amendment Beitrag anzeigen
    VS heißt im Zusammenhang mit "VS-NfD" übrigens nicht "Verfassungsschutz", sondern "Verschlusssache - nur für den Dienstgebrauch".

    Nur mal so am Rande....
    Ein guter Freund, ein DDR-Bürgerrechtler, leider schon verstorben hat sowohl vor der Stasi und den VS gewarnt, im übrigen kann man das bei Bärbel Bohley nachlesen
    Friede den Hütten! Krieg den Kriegstreiberpalästen! (Georg Büchner und ich)

  7. #191947
    Mitglied Benutzerbild von Soshana
    Registriert seit
    10.12.2009
    Beiträge
    47.567

    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023



    Es steht wohl eine Woche der Entscheidung in den USA an.

    27. April 2025, 20:16 Uhr

    "Wir werden entscheiden, ob wir weitermachen": Die USA kündigten eine "kritische" Woche für die Verhandlungen über die Ukraine an

    Rubio bezeichnete die kommende Woche als entscheidend für die Beilegung in der Ukraine.

    Alexander Karpow

    US-Außenminister Marco Rubio sagte, dass ein Friedensabkommen zwischen Russland und der Ukraine auf "Fakten und Realität" und nicht auf dem Vertrauen der Parteien beruhen sollte. In einem Interview mit NBC News merkte er an, dass die nächste Woche entscheidend sein wird, um die Aussichten für eine Einigung zu bestimmen. Gleichzeitig behauptet Kiew, dass es noch keine Fortschritte bei den Verhandlungen gebe.

    Ein Friedensabkommen über die Ukraine sollte keine Frage des einfachen Vertrauens zwischen den Parteien sein, sagte US-Außenminister Marco Rubio auf NBC News.

    "Ich glaube nicht, dass Friedensabkommen auf Vertrauen aufgebaut sind. Ich denke, Friedensabkommen sollten auf Verifizierung, Fakten, Taten und der Realität aufgebaut werden. Es geht also nicht um Vertrauen. Es geht darum, so etwas zu schaffen, Verifizierung, Sicherheitsgarantien, Dinge, die in der Vergangenheit diskutiert wurden", sagte Rubio.

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Darüber hinaus stellte der Leiter des Außenministeriums fest, dass die Friedensgespräche zwischen Russland und der Ukraine "eng" seien, während die nächste Woche für die Lösung des Konflikts "entscheidend" sein wird. Er sagte, dass die Trump-Regierung in dieser Zeit entscheiden werde, ob sie "weiterhin an diesem Projekt teilnehmen will".

    "Es gibt Gründe für Optimismus, aber es gibt auch Gründe für Realismus", sagte Rubio.

    "Während dieses Prozesses muss festgestellt werden, ob beide Seiten wirklich Frieden wollen und wie nah oder fern sie sich nach 90 Tagen Bemühungen sind... Das ist es, was wir in dieser Woche zu ermitteln versuchen", erklärte der US-Außenminister.

    Er erklärte auch, dass die Vereinigten Staaten keine neuen Sanktionen gegen Russland verhängen, da sie auf den Erfolg der diplomatischen Bemühungen hoffen. Zur gleichen Zeit hatte der amerikanische Staatschef Donald Trump am Vortag erklärt, dass der russische Präsident Wladimir Putin nicht in der Stimmung sei, den Konflikt zu beenden, und drohte Moskau erneut mit Sekundär- und Bankensanktionen.

    Gleichzeitig sagte der ehemalige ukrainische Außenminister Dmytro Kuleba, dass es keine Fortschritte bei den Verhandlungen zur Lösung des Konflikts gebe.

    "Wir sind nicht einmal annähernd an echten Verhandlungen zur Beendigung des Krieges dran. Es finden Verhandlungen statt, jemand kommuniziert mit jemandem. Aber was die Nähe zu einem Waffenstillstand angeht, sind wir dort, wo wir waren", sagte er in einem Interview mit dem YouTube-Kanal "Weliki Lwiw spricht".

    Positionen verstehen

    Am 23. April sagte Rubio eine geplante Reise nach London zu Gesprächen über die Ukraine ab, schrieb die New York Times. Grund war die Aussage von Wolodymyr Selenskyj, dass Kiew die Krim nicht als Teil Russlands anerkenne. Die Anerkennung der Halbinsel als russisch ist laut der Veröffentlichung einer der Punkte des von Washington vorgeschlagenen Friedensplans.

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Die Sprecherin des Außenministeriums, Tammy Bruce, dementierte jedoch diesen Bericht der Zeitung und begründete die Absage des Besuchs mit dem vollen Terminkalender des Abteilungsleiters. Gleichzeitig sagte Rubio in einem Interview mit The Free Press, dass die Vereinigten Staaten dank der bilateralen Kontakte begonnen hätten, die Position Russlands in der Ukraine-Krise besser zu verstehen

    Gleichzeitig wies er darauf hin, dass die Meinungsverschiedenheiten zwischen Moskau und Kiew so groß seien, dass ein Frieden unmöglich sein könnte. Rubio äußerte die Hoffnung, dass ein Kompromiss gefunden werden könne, da es seiner Meinung nach keine militärische Lösung des Konflikts geben könne.

    Am 24. April dementierte Rubio auch eine Politico-Veröffentlichung, in der behauptet wurde, das Weiße Haus habe die Möglichkeit einer Aufhebung der Energiesanktionen gegen Russland als Teil einer Friedensregelung diskutiert.

    "Das ist eine bedingungslose Lüge. Weder [Trumps Sondergesandter] Steve Whitkoff noch ich haben über die Aufhebung der Sanktionen gegen Russland als Teil des Abkommens mit der Ukraine gesprochen. Das ist eine Manifestation journalistischer Unehrlichkeit", sagte er.
    _
    Quelle:

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Hintergrund:



    Quelle:

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    “The powers of financial capitalism had another far reaching aim, nothing less than to create a world system of financial control in private hands able to dominate the political system of each country and the economy of the world as a whole.” –Prof. Caroll Quigley, Georgetown University, Tragedy and Hope (1966)

  8. #191948
    Mitglied Benutzerbild von Soshana
    Registriert seit
    10.12.2009
    Beiträge
    47.567

    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023



    Sunday Talks – Russian Foreign Minister Sergey Lavrov Discusses Ukraine Conflict and Status of ‘Ceasefire’ Negotiations

    April 27, 2025 | Sundance | 18 Comments
    ...
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    “The powers of financial capitalism had another far reaching aim, nothing less than to create a world system of financial control in private hands able to dominate the political system of each country and the economy of the world as a whole.” –Prof. Caroll Quigley, Georgetown University, Tragedy and Hope (1966)

  9. #191949
    Mitglied
    Registriert seit
    09.01.2025
    Beiträge
    861

    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von Flaschengeist Beitrag anzeigen
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    ...

    Die Nato-Osterweiterung drängt das Land in die Defensive, während westliche Akteure keinerlei Bereitschaft zeigen, russische Sicherheitsinteressen – insbesondere den Wunsch nach einer Pufferzone zwischen Nato und russischen Militärinstallationen – zu berücksichtigen.

    ...


    Putindevotees hüben und drüben verzweifelt versuchen, die Weltmacht NATO und den Regionalschakal RF als gleichwertige Gegenspieler zu präsentieren. Noch einmal: die RF ist "Upper Volta with missiles" heute noch mehr als in den 80-rn! Der Kriegsverbrecher und Kinderentführer Putin-Hujlo wurde durch seinen Agent Krasnov aufgewertet und salonfähig gemacht. "Ein bisschen Frieden" kann nur dann erreicht werden, wenn anstelle der verbrecherischen RF 5-6 Rußländer und turanisch-ugro-finnischen Staaten entstehen (und ihr dann euren Mütterchen-Rußland-Devotismus noch tiefer und breiter ausleben

  10. #191950
    Systemkritiker Benutzerbild von Grenzer
    Registriert seit
    31.08.2007
    Ort
    Badisches Land
    Beiträge
    19.382

    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    [Links nur für registrierte Nutzer] [Links nur für registrierte Nutzer]
    [Links nur für registrierte Nutzer] Als Russland die Ukraine angreift, ruft Olaf Scholz die Zeitenwende aus. Doch anschließend passiert wenig. Die Hauptschuldigen dafür haben Carlo Masala und Sönke Neitzel bereits ausgemacht: den lügenden Bundeskanzler und die
    Mit Mut und Verstand fürs deutsche Vaterland...


    https://politikforen-hpf.net/signatu...ic130073_2.gif

Thema geschlossen

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 76 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 76)

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 22
    Letzter Beitrag: 13.07.2025, 18:06
  2. Krisenherd Ukraine (Dez. 2013 - Mai 2023)
    Von Flaschengeist im Forum Krisengebiete
    Antworten: 324914
    Letzter Beitrag: 12.05.2023, 09:05
  3. Krisenherd Ukraine (Dez. 2013 - Mai 2023)
    Von Flaschengeist im Forum Themen des Tages - aktuelle Schlagzeilen
    Antworten: 324914
    Letzter Beitrag: 12.05.2023, 08:57
  4. Neuer Krisenherd
    Von pavelito im Forum Internationale Politik / Globalisierung
    Antworten: 22
    Letzter Beitrag: 04.03.2007, 02:26

Nutzer die den Thread gelesen haben : 268

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben