Zitat Zitat von luggi69 Beitrag anzeigen
Die Kommune, Gemeinde hatte schon immer ein Vorkaufsrecht - egal ob Grundstücke oder Teilbereiche betreffend.

Vor meinem Grundstück wurden etliche Quatrameter enteignet wegen Gehwegbau, obwohl sich bereits auf der anderen Seite eine Begehungsmöglichkeit befand.
ich kenne ebenso solche Fälle (hauptsächlich wegen Straßenbau)

allerdings dürfte "enteignet", so wie du es hingeschrieben hast, nicht stimmen