
Zitat von
luggi69
Die Kommune, Gemeinde hatte schon immer ein Vorkaufsrecht - egal ob Grundstücke oder Teilbereiche betreffend.
Vor meinem Grundstück wurden etliche Quatrameter enteignet wegen Gehwegbau, obwohl sich bereits auf der anderen Seite eine Begehungsmöglichkeit befand.