Dazu gibt es in Deutschland das Preisrecht, geregelt in der VO PR Nr. 30/53 und in den LSP (Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten). Marktpreise haben dabei übrigens immer Vorrang, aber oft lassen sich eben keine ermitteln. Nur das wollte ich dir näherbringen.




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