Merz liefert Taurus ; RU feuert auf D. Dann:
Gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland können Wahlen grundsätzlich nicht einfach ausgesetzt werden. Allerdings gibt es einige extreme Ausnahmesituationen, in denen Wahlen verschoben oder unter besonderen Bedingungen durchgeführt werden könnten:Notstandsverfassung (Art. 115a–115l GG)
Im Verteidigungsfall (wenn das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht) können besondere Regelungen greifen. Falls der Bundestag nicht mehr handlungsfähig ist, kann der Gemeinsame Ausschuss (Art. 53a GG) die Aufgaben des Bundestags übernehmen. Eine reguläre Wahl könnte dann unter Umständen verschoben werden.
Neuwahlen ließen sich dann wie im Fall Ukraine auf Jahre aussetzen.