Jetzt wird auch normale Kritik an der Regierung bestraft. Anwalt erhält Geldstrafe und Androhung von Berufsverbot, weil er Regierungsmitglieder als Versager bezeichnet. Die Meldung ist schon einige Tage alt, wird aber jetzt von Reitschuster nochmal aufgegriffen.

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Anwalt droht Berufsverbot, weil er Regierung „Versager“ nennt
Weisungsgebundene Justiz definiert Korridor des Sagbaren neu


Es gibt Leute, die sagen das, was andere – vornehmlich im rot-grünen Lager Beheimatete – nicht einmal zu denken wagen. Zu diesen Menschen gehört Markus Roscher aus Braunschweig. Der Rechtsanwalt hatte sich im August 2022 erlaubt, Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Wirtschaftsminister Robert Habeck und Außenministerin Annalena Baerbock (beide Grüne) via X mit Blick auf das Heizungsgesetz als „boshafte Versager“ zu bezeichnen.

Klarer Fall von Meinungsfreiheit? Mitnichten! Jedenfalls nicht für die drei oben genannten Volksvertreter, nicht für die Staatsanwaltschaft und am allerwenigsten für das zuständige Amtsgericht. Letzteres verurteilte den 61-Jährigen wegen dieser Bemerkung, die bei einer anderen Generation von Politikern noch bloßes Achselzucken ausgelöst hätte, zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro.

Begründung: Röscher soll das rot-grüne Dreigestirn als „korrupt“, „dumm“ und „arrogant“ hingestellt und sie mit seiner „Schmähkritik“ in ihrem „politischen Vorankommen“ erheblich behindert haben. Das klingt reichlich absurd, zumal viele Wähler nicht zuletzt in den vergangenen Jahren den Eindruck gewonnen haben, dass sich Scholz, Habeck und Baerbock mit der von ihnen zu verantworteten Politik selbst am meisten im Weg stehen.
Bald kommt es soweit, dass wir die Regierung mindestens einmal täglich öffentlich lobpreisen müssen.