Zitat Zitat von Lars Gutsein Beitrag anzeigen
"illegale Einwanderung" wäre ... neben der Tat an sich ... besser gewesen

"religiöse Herkunft" ist nämlich kein Straftatbestand

Hier geht es nicht nur um einen Straftatbestand, sondern um eine klare Aussage in welchem Maß eine Religion bzw. religiöser Eifer statistisch am häufigsten bei solch Terror-Straftaten vorkommt. Und hier sollte auch der hebel angesetzt werden, denn die pööösen Rechten werden doch auch wegen angeblichen Konflikten mit dem GG unter Beobachtung gestellt. Wenn eine gesammte religiöse Gruppe (statt pol. Gruppierung) laut ihrem "Handbuch" schon prinzipiell gegen das GG gepolt ist und dies sich in schweren Straftaten wiederspiegelt, so gehört doch diese Gruppierung auch beobachtet und als Verfassungsfeindlich eingestuft.

Das die Straftaten nach StGB schon rechtlich eine sehr große Ansatzmöglichkeit bieten würde, um diese Täter im Vorfeld schon aus dem Lande oder aus dem Verkehr zu ziehen ist eine andere Sache.

Leider wird diese EINDEUTIGE Möglichkeit zu wenig und nur scheinrührig genutzt!