Zitat Zitat von Rabauke076 Beitrag anzeigen
Kein Artikel , Fernsehnachrichten gestern !

Und wie er den Führerschein gemacht oder woher er das Auto bekommen hat , darüber wird nichts gesagt !
Ich hatte es schon gepostet:

In Kurzform: Asylantrag in Italien, trotzdem einen in Deutschland gestellt, nach dem gesamten Instanzenweg, Dauer 3 Jahre, Ablehnung mit Ausreiseverfügung, danach Duldung, nach Ablauf der Duldung blieb er im Land und erhielt eine erneute Duldung, die dann wieder verlängert wurde und in kurzer Zeit nun ausgelaufen wäre. Mit der Duldung erhielt er eine Arbeitserlaubnis. Die Presse stellt die begrenzte Aufenthaltserlaubnis - also den Titel, der durch die Duldung bedingt ist, nun als legalen Aufenthaltsstatus hervor, was er ja letztlich auch ist. Nichtsdestotrotz soll mit dieser Hervorhebung, die das Wort Ausreiseverpflichtung und Duldung vermeidet, der Eindruck geschaffen werden, der Migrant dürfe sich einfach so dauerhaft im Lande aufhalten, ganz legal und keinesfalls illegal.
Wieso die Duldung dann, nachdem der Ausreisepflichtige nach Ablauf dieser einfach so im Land blieb, erneut ausgesprochen wurde, ist bis jetzt aber völlig unklar.