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Thema: Brandmauer ist gefallen, CDU akzeptiert Unterstützung durch AfD

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    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Brandmauer ist gefallen, CDU akzeptiert Unterstützung durch AfD

    Zitat Zitat von Anhalter Beitrag anzeigen
    Wo ist die SPD noch eine Arbeitnehmerpartei ? Für mich sind diese Zeiten vorbei ...
    ... zumindest im Ruhrpott. Die Kumpels aus dem Bergbau und die Stahlarbeiter waren treue SPD Waehler. Davon gab es Hundertausende. Nach dem politisch verursachten Niedergang des Steinkohlebergbaus und der Stahlwirtschaft hat sich das Ruhrgebiet zu einem beliebten Standort der Versicherungswirtschaft etaebliert.

    Die gut bezahlten ehemaligen Kumpels und Stahlarbeiter hat man zu gut bezahlten Versicherungsdrueckern im Angestelltenstatus umgeschult. Nach der Zwangsmetamorphose vom Arbeiter zum Angestellten waehlen sie dann natuerlich nicht mehr die SPD sondern die CDU/CSU, FDP oder Gruenen.

    In Dortmund waehlen einige auch die AfD, weil die * FAP (Freiheitlich Deutsche Arbeiterpartei) bekanntlich 1995 verboten wurde.

    * Bundesregierung.de / 01.03.1995 / Bulletin 15-95

    Verbot des rechtsextremistischen Vereins "Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei"


    Das Bundesministerium des Innern teilt mit:

    Bundesinnenminister Kanther hat am 24. Februar 1995 den Verein "Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei"
    (FAP) verboten und aufgeloest, weil er sich gegen die verfassungsmaessige Ordnung richtet. Das Verbot
    wurde heute Morgen dem Vorsitzenden des Vereins zugestellt.

    Anschliessend erfolgten bundesweit Durchsuchungen in ueber 40 Objekten bei Funktionaeren der verbotenen FAP. Das Vermoegen des Vereins wurde beschlagnahmt und eingezogen.

    Bundesregierung und Bundesrat hatten im September 1993 beim Bundesverfassungsgericht das Verbot der
    FAP wegen der verfassungswidrigen Agitation der Partei, die diese in aggressiver kaempferischer Weise betrieb, beantragt.

    Das Bundesverfassungsgericht hat nunmehr entschieden, dass die FAP keine partei im Sinne von Artikel 21 Grundgesetz darstellt, so dass eine Feststellung der Verfassungswidrigkeit durch das verfassungsgericht nicht moeglich ist.
    Damit unterliegt die FAP den vereinsrechtlichen Vorschriften, die ein Verbot durch den Bundesinnenminister
    vorsehen.

    Der bundesminister des innern, manfred kanther,
    erklaerte zu dem verbot am 24. februar 1995:

    der extremismus von rechts wie von links muss entschieden bekaempft werden. dies geschieht vornehmlich durch
    geistig politische auseinandersetzung mit den behauptungen und verbalen angriffen gegen die verfassung. wo eine solche argumentative auseinandersetzung aufgrund der aggressiv kaempferischen haltung und verblendung einer gruppierung nicht mehr stattfinden kann, muss in einer wehrhaften demokratie auch das zur verfuegung stehende verbotsinstrumentarium eingesetzt werden, um unsere freiheitliche demokratische grundordnung wirksam zu schuetzen.

    die nunmehr durch verbot aufgeloeste fap war nach ihrer zielsetzung der nsdap wesensverwandt, verehrt
    fuehrende repraesentanten aus der zeit des nationalsozialismus und pflegt nationalsozialistische riten. sie missachtet
    die menschenrechte, diffamiert die demokratischen institutionen und betreibt auslaenderfeindliche und
    antisemitische hetze.

    mehrere mitglieder des amtierenden bundesvorstandes sind im laufe ihres politischen lebens straffaellig geworden. auch andere funktionaere der fap sind durch militantes vorgehen aufgefallen und wegen gewalttaetigkeiten verurteilt worden. nachdem das bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass es sich bei der fap um keine politische partei handelt, ist ihr verbot nach dem vereinsrecht das einzige angemessene mittel.

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