* Bundesregierung.de / 01.03.1995 / Bulletin 15-95
Verbot des rechtsextremistischen Vereins "Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei"
Das
Bundesministerium des Innern teilt mit:
Bundesinnenminister Kanther hat am
24. Februar 1995 den Verein
"Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei"
(FAP) verboten und aufgeloest, weil er sich gegen die
verfassungsmaessige Ordnung richtet. Das Verbot
wurde heute Morgen dem Vorsitzenden des Vereins zugestellt.
Anschliessend erfolgten bundesweit
Durchsuchungen in ueber
40 Objekten bei
Funktionaeren der verbotenen FAP. Das
Vermoegen des Vereins wurde
beschlagnahmt und
eingezogen.
Bundesregierung und Bundesrat hatten im
September 1993 beim Bundesverfassungsgericht das
Verbot der
FAP wegen der
verfassungswidrigen Agitation der
Partei, die diese in aggressiver kaempferischer Weise betrieb,
beantragt.
Das Bundesverfassungsgericht hat nunmehr entschieden, dass die FAP keine partei im Sinne von Artikel 21 Grundgesetz darstellt, so dass eine Feststellung der Verfassungswidrigkeit durch das verfassungsgericht
nicht moeglich ist.
Damit unterliegt die FAP den vereinsrechtlichen Vorschriften, die ein Verbot durch den Bundesinnenminister
vorsehen.
Der bundesminister des innern,
manfred kanther,
erklaerte zu dem verbot am
24. februar 1995:
der extremismus von rechts wie von links muss entschieden bekaempft werden. dies geschieht vornehmlich durch
geistig politische auseinandersetzung mit den behauptungen und verbalen angriffen gegen die verfassung. wo eine solche argumentative auseinandersetzung aufgrund der aggressiv kaempferischen haltung und verblendung einer gruppierung nicht mehr stattfinden kann, muss in einer wehrhaften demokratie auch das zur verfuegung stehende verbotsinstrumentarium eingesetzt werden, um unsere freiheitliche demokratische grundordnung wirksam zu schuetzen.
die nunmehr durch verbot aufgeloeste fap war nach ihrer zielsetzung der
nsdap wesensverwandt, verehrt
fuehrende repraesentanten aus der zeit des nationalsozialismus und pflegt nationalsozialistische riten. sie missachtet
die menschenrechte, diffamiert die demokratischen institutionen und betreibt auslaenderfeindliche und
antisemitische hetze.
mehrere mitglieder des amtierenden bundesvorstandes sind im laufe ihres politischen lebens straffaellig geworden. auch andere funktionaere der fap sind durch militantes vorgehen aufgefallen und wegen gewalttaetigkeiten verurteilt worden. nachdem das bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass es sich bei der fap um
keine politische partei handelt, ist ihr verbot nach dem vereinsrecht das einzige angemessene mittel.
[Links nur für registrierte Nutzer]