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Thema: Impfschäden

  1. #25701
    Meisterdiener Benutzerbild von Flaschengeist
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    Standard AW: Impfschäden

    Zitat Zitat von Lars Gutsein Beitrag anzeigen
    das war nicht das Problem
    Und warum lederst du dann so gefrustet ab und kommst mit irgendwelchen ad personam Schnickschnack?
    Wenn du überredet, ermahnt, unter Druck gesetzt, belogen, durch Anreize gelockt, gezwungen, gemobbt, bloßgestellt, beschuldigt, bedroht, bestraft und kriminalisiert werden musst …Wenn all dies als notwendig erachtet wird, um deine Zustimmung zu erlangen, kannst du absolut sicher sein, dass das, was angepriesen wird, nicht zu deinem Besten ist.

  2. #25702
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    Standard AW: Impfschäden

    Zitat Zitat von antiseptisch Beitrag anzeigen
    Es bringt nichts, das Unrecht zu wiederholen oder noch detaillierter zu beschreiben. Staatsanwälte haben keine Vorgesetzten in der Politik zu haben. Da ist das Kind schon in den Brunnen gefallen. Der Justizapparat muss komplett unabhängig sein.
    Isser aber nicht.
    Zitat:
    Die Staatsanwaltschaft (StA) in Deutschland ist eine weisungsgebundene Behörde, die für die Strafverfolgung und -vollstreckung zuständig und als solche ein Teil der Exekutive ist. Sie ist in der Behörden- und Ministerialhierarchie letztlich weisungsabhängig vom Justizminister und wird Anklagebehörde genannt.
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    Wer es vorzieht seinen eigenen Kopf etwas anzustrengen statt fremde Köpfe einzuschlagen, der studiere das Geldwesen. Silvio Gesell

    !Die Natürliche Wirtschaftsordnung! Silvio Gesell

  3. #25703
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    Standard AW: Impfschäden

    Zitat Zitat von Lars Gutsein Beitrag anzeigen
    dann musst du ne Strafanzeige stellen
    hast du schon?
    Als wenn eine Straftat erst existieren würde, wenn man diese anzeigt. Ist ja lachhaft.
    über die Strafanzeige kriegst aber kein Schmerzensgeld sprich Schadensersatz
    Juradeppen finden eben für alles eine bekloppte Rechtfertigung. Warum zwei Prozesse, wenn es um einen Sachverhalt geht? Typisch für Abzocke auch bei Juradeppen.
    Shut your mouth and open your heart (Elvis Presley, A little less conversation, more action)

  4. #25704
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Impfschäden

    Zitat Zitat von Systemhandbuch Beitrag anzeigen
    Ich weiß zwar nicht, welcher freundliche Nutzer Dir mit dem Link ausgeholfen hat, aber der Autor des von mir genannten Buches ist nicht Peter Frühwald sondern Michael Rensmann. Von daher zu dem Schwurbler-Sermon: Ebenfalls geschenkt.

    Um das Wörtchen "obsolet" hatten wir hier auch schon genügend Diskussionen. Auch geschenkt.

    Aber findest Du es nicht irgenwie komisch, dass in einem souveränen Land derartige Briefe (wie von mir erwähnt) von einem Bundeskanzler unterschrieben werden müssen? Darauf bist Du leider nicht eingegangen.

    Ist aber auch geschenkt, denn eigentlich sollte es hier ja um Impfschäden gehen.
    Das ist ein Buch aus dem Jahr 2002, in dem der Autor, der nie wieder irgendwas veröffentlicht zu haben scheint und dessen Buch auch nur in einer Auflage erschien und nicht mehr verfügbar ist, versucht, gegen die rechtswissenschaftlche Literatur zu dem Thema, anhand von Parametern und Kategorisierungen die vertraglichen Vereinbarungen, die die Bundesrepublik schloß, als Fortsetzung und Beweis des Besatzungsrechts zu werten?

  5. #25705
    Mitglied Benutzerbild von Anhalter
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    Standard AW: Impfschäden

    Zitat Zitat von Pommes Beitrag anzeigen
    Isser aber nicht.
    Zitat:
    Die Staatsanwaltschaft (StA) in Deutschland ist eine weisungsgebundene Behörde, die für die Strafverfolgung und -vollstreckung zuständig und als solche ein Teil der Exekutive ist. Sie ist in der Behörden- und Ministerialhierarchie letztlich weisungsabhängig vom Justizminister und wird Anklagebehörde genannt.
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    Eine "gelenkte Demokratie" ist keine mehr, Demokratur wäre dafür passend ...
    Friede den Hütten! Krieg den Kriegstreiberpalästen! (Georg Büchner und ich)

  6. #25706
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Impfschäden

    Zitat Zitat von Systemhandbuch Beitrag anzeigen
    Nun, ich hab das Buch gelesen und ich bring Dir jetzt einfach mal zwei Zitate, nachdem Du danach verlangt hast. Der Autor (und auch ich) sind da anderer Meinung.

    [...] 5. Teil: Ergebnis
    Aus den gewonnenen Erkenntnissen ergibt sich letztlich, daß der Abbau der besatzungsrechtlichen Ordnung in Deutschland tatsächlich noch nicht abgeschlossen ist. Noch immer finden sich Reste von Besatzungsrecht und Nachwirkungen der besatzungsrechtlichen Ordnung in der Rechtsordnung Deutschlands wieder.
    S. 189[...]

    Und auch spannend:

    [...]Waffenrecht
    Probleme zeigen sich nach wie vor auch beim Waffenrecht. Nach Art. VI NTS sind lediglich die Mitglieder der Truppe zum Waffentragen berechtigt. In Deutschland jedoch sind nach Art. 12 Abs. 1 NTS-ZA die Behörden einer Truppe befugt, auch den Mitgliedern des zivilen Gefolges und anderen Personen, die im Dienst der Truppe stehen, den Besitz und die Führung von Waffen zu gestatten. Die ausländischen Streitkräfte haben damit das Recht, bewaffnete nichtdeutsche Dienstgruppen in Deutschland aufzustellen.
    Für das Mitführen von Schußwaffen ist bei diesen Personen dabei nur ein von den Behörden der Truppe ausgestellter Waffenausweis oder sogar nur der mit einer entsprechenden Eintragung versehene Dienstausweis erforderlich.
    S. 95[...]


    Den zweiten Teil finde ich deswegen so lustig, weil wir ja jetzt Waffenverbotszonen in der BRD haben.

    Aber ok, war jetzt nur für Dich und soll den Strang nicht zerballern.
    Ich habe mir die Mühe gemacht, etwas über den Autor und das Buch herauszufinden und es ist vernichtend, siehe mein Eigenzitat am Ende des Artikels. Wenn also bedeutsam am Ende dieses Buches steht "Aus den gewonnenen Erkenntnissen", dann bedeutet das nicht mehr oder weniger, als dass der Autor zu eben diesen Erkenntnissen kommt. Nicht dass die Rechtswissenschaft zu den Erkenntnissen kam.


    Zitat Zitat von Silencer Beitrag anzeigen
    Natürlich sind diese Besatzungsrechte immer noch in Kraft.
    Hast du nicht mitbekommen wie Bidens Demokraten mit Scholz umgesprungen sind?
    Scholz hat oft Widerstand geleistet, dann wurde er nach Washington eingeladen einen
    Zwangsbesuch zu machen, und schwups wurden Gasrohre gesprengt, Panzer geliefert, Munition
    nach Ukra geschickt, Luftabwehrwaffen abgegeben und auch noch jede Menge Geld in Zig Milliarden
    € Höhe den Ukras geschenkt.
    Bei Taurus blieb er noch stur. Und weil er jetzt nur noch kommissarisch Kanzler ist, gewann er Zeit
    und hofft auf Trump, mit dem er bereits 2 Mal telefoniert hat.
    Nur Blinde sehen nicht wie abhängig wir von der Ami-Administration sind.

    Wie du zu solchen Schlußfolgerungen kommt, ist mir nicht ganz klar, es sei denn, sie sind der Ausdruck eines geschlossenen Weltbildes, worauf auch hindeutet, dass du verschiedene Dinge miteinander vermischst, die nichts mit einander zu tun haben, besonders nicht die Waffenverbotszonen. Ein schlechter Witz im übrigen.


    Zitat Zitat von Flaschengeist Beitrag anzeigen
    Es ist ein ganz anderer Autor. Da hat Dein Kumpel wohl was verwechselst oder dich verarscht.
    Siehe mein Eigenzitat unten. Nicht nur im Reflex antworten, damit man was geschrieben hat.


    Zitat Zitat von KatII Beitrag anzeigen
    'https://www.amazon.de/Besatzungsrecht-wiedervereinten-Deutschland-Abbauprobleme-Rechtswissenschaften/dp/3789078832
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    Siehe dazu:


    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Das ist ein Buch aus dem Jahr 2002, in dem der Autor, der nie wieder irgendwas veröffentlicht zu haben scheint und dessen Buch auch nur in einer Auflage erschien und nicht mehr verfügbar ist, versucht, gegen die rechtswissenschaftlche Literatur zu dem Thema, anhand von Parametern und Kategorisierungen die vertraglichen Vereinbarungen, die die Bundesrepublik schloß, als Fortsetzung und Beweis des Besatzungsrechts zu werten?

  7. #25707
    Meisterdiener Benutzerbild von Flaschengeist
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    Standard AW: Impfschäden

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Das ist ein Buch aus dem Jahr 2002, in dem der Autor, der nie wieder irgendwas veröffentlicht zu haben scheint und dessen Buch auch nur in einer Auflage erschien und nicht mehr verfügbar ist, versucht, gegen die rechtswissenschaftlche Literatur zu dem Thema, anhand von Parametern und Kategorisierungen die vertraglichen Vereinbarungen, die die Bundesrepublik schloß, als Fortsetzung und Beweis des Besatzungsrechts zu werten?

    Ist der Autor unseriös oder wo ist das Problem?
    Wenn du überredet, ermahnt, unter Druck gesetzt, belogen, durch Anreize gelockt, gezwungen, gemobbt, bloßgestellt, beschuldigt, bedroht, bestraft und kriminalisiert werden musst …Wenn all dies als notwendig erachtet wird, um deine Zustimmung zu erlangen, kannst du absolut sicher sein, dass das, was angepriesen wird, nicht zu deinem Besten ist.

  8. #25708
    §130 Demokratie pur ! Benutzerbild von Systemhandbuch
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    Standard AW: Impfschäden

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Das ist ein Buch aus dem Jahr 2002, in dem der Autor, der nie wieder irgendwas veröffentlicht zu haben scheint und dessen Buch auch nur in einer Auflage erschien und nicht mehr verfügbar ist, versucht, gegen die rechtswissenschaftlche Literatur zu dem Thema, anhand von Parametern und Kategorisierungen die vertraglichen Vereinbarungen, die die Bundesrepublik schloß, als Fortsetzung und Beweis des Besatzungsrechts zu werten?
    Sehe ich nicht so. Aber man sollte es schon gelesen haben, um mitzureden. Und mal abgesehen davon, dass manche Bücher nur in einer Auflage erschienen sind, ist das kein Grund, dass der Autor schlechte Arbeit abgeliefert hat.

    Nimm mal die Bücher vom Eggert zur Hand. Oder besser noch, schau mal nach, was die heutzutage "gebraucht" kosten.

  9. #25709
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Impfschäden

    Zitat Zitat von antiseptisch Beitrag anzeigen
    Der Begriff "Rechtsstaat" ist ja auch juristisch überhaupt nicht definiert. Winkeladvokaten finden für alles eine billige Relativierung.
    Ist nicht definiert? Dann siehe:

    Ein Rechtsstaat ist ein Staat, der einerseits allgemein verbindliches Recht schafft und andererseits seine eigenen Organe zur Ausübung der staatlichen Gewalt an das Recht bindet. Als Gegenbegriff gilt der Unrechtsstaat oder später der Polizeistaat.
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    Die beiden wichtigsten Merkmale eines Rechtsstaats sind die Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit:

    Rechtssicherheit:
    Alle staatlichen Maßnahmen brauchen eine Grundlage. Das lässt sich gut mit der Frage ausdrücken: „Wo steht, dass der Staat das darf?“ Die Gesetzgebung ist dabei an die Verfassung gebunden. Verwaltung und Justiz sind an Recht und Gesetz gebunden. Das dient dem Schutz vor staatlicher Willkür. Die Grundrechte sind garantiert und die Verfassung sichert die staatliche Ordnung.

    Rechtsgleichheit
    Das Rechtsstaatsprinzip besagt auch, dass für alle Bürgerinnen und Bürger die gleichen Gesetze gelten und sie vor Gericht auch gleich behandelt werden (Art. 3 GG).

    Weitere Merkmale sind:

    Rechtskontrolle:
    Allen steht der Rechtsweg offen. Jede und jeder kann vor Gericht ziehen, aber nicht nur gegen andere Menschen oder Unternehmen. Es muss in einem Rechtsstaat auch die Möglichkeit geben, das Handeln des Staates überprüfen zu lassen. Art. 19 Abs. 4 GG bestimmt: „Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.“ Das bedeutet, dass man in einem Rechtsstaat auch gegen den Staat klagen können muss. Unabhängige Gerichte wachen in einem Rechtsstaat über die Einhaltung der Gesetze.
    Gewaltenteilung:
    Die gesetzgebende Gewalt (z. B. das Parlament), die ausführende Gewalt (die Regierung) und die richterliche Gewalt (z. B. das Verfassungsgericht) werden von unterschiedlichen Menschen ausgeübt.
    Freiheitssicherung
    Die Bürgerschaft hat bestimmte Rechte, die ihr niemand nehmen kann. Eine Freiheitsbegrenzung ist nur ausnahmsweise durch Gesetz möglich. Die Grund- und Menschenrechte sind Abwehrrechte gegen staatliche Willkür und schützen die Privatperson. In bestimmte private Bereiche darf sich der Staat nicht einmischen. Grundrechte sichern dadurch den Freiraum vor dem Staat, aber auch gegenüber anderen Bürgerinnen und Bürgern.
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    Der Staat muss die Gesetze beachten

    "Rechtsstaat" ist die Bezeichnung für einen Staat, in dem alles, was der Staat tut, nach den Regeln der Verfassung und nach den geltenden Gesetzen erfolgen muss. Alle Einrichtungen des Staates, alle die Ämter im Staat innehaben, zum Beispiel die Polizei oder Richterinnen und Richter, müssen sich an diese Regeln halten. In Deutschland ist das Grundgesetz unsere Verfassung. Es ist das wichtigste Regelbuch. Darin steht am Anfang, dass der Staat die Würde jedes Menschen achten und schützen muss. In einem Rechtsstaat sollen sich die Bürgerinnen und Bürger darauf verlassen können, dass ihre Rechte vom Staat geschützt werden. Das Handeln des Staates muss das Ziel haben, dass es im Staat gerecht zugeht.
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    Rechtsstaat


    Staat, der [gemäß seiner Verfassung] das von seiner Volksvertretung gesetzte Recht verwirklicht und sich der Kontrolle unabhängiger Richter unterwirft
    Und noch mal einfach erklärt:

    Rechtsstaat | Politik für Kinder, einfach erklärt


    Der Staat muss die Gesetze beachten

    "Rechtsstaat" ist die Bezeichnung für einen Staat, in dem alles, was der Staat tut, nach den Regeln der Verfassung und nach den geltenden Gesetzen erfolgen muss. Alle Einrichtungen des Staates, alle die Ämter im Staat innehaben, zum Beispiel die Polizei oder Richterinnen und Richter, müssen sich an diese Regeln halten. In Deutschland ist das Grundgesetz unsere Verfassung. Es ist das wichtigste Regelbuch. Darin steht am Anfang, dass der Staat die Würde jedes Menschen achten und schützen muss. In einem Rechtsstaat sollen sich die Bürgerinnen und Bürger darauf verlassen können, dass ihre Rechte vom Staat geschützt werden. Das Handeln des Staates muss das Ziel haben, dass es im Staat gerecht zugeht.
    Gewaltenteilung

    Die Macht im Staat ist geteilt. Die Gesetze werden von den Parlamenten gemacht. Die "vollziehende Gewalt" (man sagt in der Fachsprache auch "Exekutive") wendet die Gesetze an. Die Gerichte kontrollieren, ob dabei die Gesetze eingehalten werden. Die Gerichte sind unabhängig. Niemand darf ihnen vorschreiben, welche Entscheidung sie treffen müssen.
    Der Gegensatz zum Rechtsstaat

    Der Gegensatz zum Rechtsstaat ist ein Polizeistaat oder eine Diktatur. Dort schützt der Staat nicht die Freiheit und Gleichheit der Menschen. In einem Polizeistaat oder einer Diktatur bestimmen die Machthaber die Regeln, die im Staat gelten. Es gibt keine unabhängigen Gerichte, vor denen die Menschen für ihre Rechte kämpfen können, und keine freien Wahlen. In Diktaturen herrschen Willkür und Rechtlosigkeit.
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  10. #25710
    §130 Demokratie pur ! Benutzerbild von Systemhandbuch
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    Standard AW: Impfschäden

    Zitat Zitat von Flaschengeist Beitrag anzeigen
    Ist der Autor unseriös oder wo ist das Problem?
    Hab ich mich auch gefragt. Ich mag´s einfach nicht, wenn man auf Autoren oder Verlagen rumhackt, ohne sich mit dem eigentlichen Thema auseinandergesetzt zu haben.

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