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Wenn du überredet, ermahnt, unter Druck gesetzt, belogen, durch Anreize gelockt, gezwungen, gemobbt, bloßgestellt, beschuldigt, bedroht, bestraft und kriminalisiert werden musst …Wenn all dies als notwendig erachtet wird, um deine Zustimmung zu erlangen, kannst du absolut sicher sein, dass das, was angepriesen wird, nicht zu deinem Besten ist.

Isser aber nicht.
Zitat:
Die Staatsanwaltschaft (StA) in Deutschland ist eine weisungsgebundene Behörde, die für die Strafverfolgung und -vollstreckung zuständig und als solche ein Teil der Exekutive ist. Sie ist in der Behörden- und Ministerialhierarchie letztlich weisungsabhängig vom Justizminister und wird Anklagebehörde genannt.
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Ich hoffe sie geholfen zu haben![]()
Als wenn eine Straftat erst existieren würde, wenn man diese anzeigt. Ist ja lachhaft.
Juradeppen finden eben für alles eine bekloppte Rechtfertigung. Warum zwei Prozesse, wenn es um einen Sachverhalt geht? Typisch für Abzocke auch bei Juradeppen.über die Strafanzeige kriegst aber kein Schmerzensgeld sprich Schadensersatz
Shut your mouth and open your heart (Elvis Presley, A little less conversation, more action)
Das ist ein Buch aus dem Jahr 2002, in dem der Autor, der nie wieder irgendwas veröffentlicht zu haben scheint und dessen Buch auch nur in einer Auflage erschien und nicht mehr verfügbar ist, versucht, gegen die rechtswissenschaftlche Literatur zu dem Thema, anhand von Parametern und Kategorisierungen die vertraglichen Vereinbarungen, die die Bundesrepublik schloß, als Fortsetzung und Beweis des Besatzungsrechts zu werten?
Ich habe mir die Mühe gemacht, etwas über den Autor und das Buch herauszufinden und es ist vernichtend, siehe mein Eigenzitat am Ende des Artikels. Wenn also bedeutsam am Ende dieses Buches steht "Aus den gewonnenen Erkenntnissen", dann bedeutet das nicht mehr oder weniger, als dass der Autor zu eben diesen Erkenntnissen kommt. Nicht dass die Rechtswissenschaft zu den Erkenntnissen kam.
Wie du zu solchen Schlußfolgerungen kommt, ist mir nicht ganz klar, es sei denn, sie sind der Ausdruck eines geschlossenen Weltbildes, worauf auch hindeutet, dass du verschiedene Dinge miteinander vermischst, die nichts mit einander zu tun haben, besonders nicht die Waffenverbotszonen. Ein schlechter Witz im übrigen.
Siehe mein Eigenzitat unten. Nicht nur im Reflex antworten, damit man was geschrieben hat.
Siehe dazu:
Wenn du überredet, ermahnt, unter Druck gesetzt, belogen, durch Anreize gelockt, gezwungen, gemobbt, bloßgestellt, beschuldigt, bedroht, bestraft und kriminalisiert werden musst …Wenn all dies als notwendig erachtet wird, um deine Zustimmung zu erlangen, kannst du absolut sicher sein, dass das, was angepriesen wird, nicht zu deinem Besten ist.
Sehe ich nicht so. Aber man sollte es schon gelesen haben, um mitzureden. Und mal abgesehen davon, dass manche Bücher nur in einer Auflage erschienen sind, ist das kein Grund, dass der Autor schlechte Arbeit abgeliefert hat.
Nimm mal die Bücher vom Eggert zur Hand. Oder besser noch, schau mal nach, was die heutzutage "gebraucht" kosten.![]()
Ist nicht definiert? Dann siehe:
[Links nur für registrierte Nutzer]Ein Rechtsstaat ist ein Staat, der einerseits allgemein verbindliches Recht schafft und andererseits seine eigenen Organe zur Ausübung der staatlichen Gewalt an das Recht bindet. Als Gegenbegriff gilt der Unrechtsstaat oder später der Polizeistaat.
[Links nur für registrierte Nutzer]Die beiden wichtigsten Merkmale eines Rechtsstaats sind die Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit:
Rechtssicherheit:
Alle staatlichen Maßnahmen brauchen eine Grundlage. Das lässt sich gut mit der Frage ausdrücken: „Wo steht, dass der Staat das darf?“ Die Gesetzgebung ist dabei an die Verfassung gebunden. Verwaltung und Justiz sind an Recht und Gesetz gebunden. Das dient dem Schutz vor staatlicher Willkür. Die Grundrechte sind garantiert und die Verfassung sichert die staatliche Ordnung.
Rechtsgleichheit
Das Rechtsstaatsprinzip besagt auch, dass für alle Bürgerinnen und Bürger die gleichen Gesetze gelten und sie vor Gericht auch gleich behandelt werden (Art. 3 GG).
Weitere Merkmale sind:
Rechtskontrolle:
Allen steht der Rechtsweg offen. Jede und jeder kann vor Gericht ziehen, aber nicht nur gegen andere Menschen oder Unternehmen. Es muss in einem Rechtsstaat auch die Möglichkeit geben, das Handeln des Staates überprüfen zu lassen. Art. 19 Abs. 4 GG bestimmt: „Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.“ Das bedeutet, dass man in einem Rechtsstaat auch gegen den Staat klagen können muss. Unabhängige Gerichte wachen in einem Rechtsstaat über die Einhaltung der Gesetze.
Gewaltenteilung:
Die gesetzgebende Gewalt (z. B. das Parlament), die ausführende Gewalt (die Regierung) und die richterliche Gewalt (z. B. das Verfassungsgericht) werden von unterschiedlichen Menschen ausgeübt.
Freiheitssicherung
Die Bürgerschaft hat bestimmte Rechte, die ihr niemand nehmen kann. Eine Freiheitsbegrenzung ist nur ausnahmsweise durch Gesetz möglich. Die Grund- und Menschenrechte sind Abwehrrechte gegen staatliche Willkür und schützen die Privatperson. In bestimmte private Bereiche darf sich der Staat nicht einmischen. Grundrechte sichern dadurch den Freiraum vor dem Staat, aber auch gegenüber anderen Bürgerinnen und Bürgern.
[Links nur für registrierte Nutzer]Der Staat muss die Gesetze beachten
"Rechtsstaat" ist die Bezeichnung für einen Staat, in dem alles, was der Staat tut, nach den Regeln der Verfassung und nach den geltenden Gesetzen erfolgen muss. Alle Einrichtungen des Staates, alle die Ämter im Staat innehaben, zum Beispiel die Polizei oder Richterinnen und Richter, müssen sich an diese Regeln halten. In Deutschland ist das Grundgesetz unsere Verfassung. Es ist das wichtigste Regelbuch. Darin steht am Anfang, dass der Staat die Würde jedes Menschen achten und schützen muss. In einem Rechtsstaat sollen sich die Bürgerinnen und Bürger darauf verlassen können, dass ihre Rechte vom Staat geschützt werden. Das Handeln des Staates muss das Ziel haben, dass es im Staat gerecht zugeht.
Und noch mal einfach erklärt:Rechtsstaat
Staat, der [gemäß seiner Verfassung] das von seiner Volksvertretung gesetzte Recht verwirklicht und sich der Kontrolle unabhängiger Richter unterwirft
[Links nur für registrierte Nutzer]Rechtsstaat | Politik für Kinder, einfach erklärt
Der Staat muss die Gesetze beachten
"Rechtsstaat" ist die Bezeichnung für einen Staat, in dem alles, was der Staat tut, nach den Regeln der Verfassung und nach den geltenden Gesetzen erfolgen muss. Alle Einrichtungen des Staates, alle die Ämter im Staat innehaben, zum Beispiel die Polizei oder Richterinnen und Richter, müssen sich an diese Regeln halten. In Deutschland ist das Grundgesetz unsere Verfassung. Es ist das wichtigste Regelbuch. Darin steht am Anfang, dass der Staat die Würde jedes Menschen achten und schützen muss. In einem Rechtsstaat sollen sich die Bürgerinnen und Bürger darauf verlassen können, dass ihre Rechte vom Staat geschützt werden. Das Handeln des Staates muss das Ziel haben, dass es im Staat gerecht zugeht.
Gewaltenteilung
Die Macht im Staat ist geteilt. Die Gesetze werden von den Parlamenten gemacht. Die "vollziehende Gewalt" (man sagt in der Fachsprache auch "Exekutive") wendet die Gesetze an. Die Gerichte kontrollieren, ob dabei die Gesetze eingehalten werden. Die Gerichte sind unabhängig. Niemand darf ihnen vorschreiben, welche Entscheidung sie treffen müssen.
Der Gegensatz zum Rechtsstaat
Der Gegensatz zum Rechtsstaat ist ein Polizeistaat oder eine Diktatur. Dort schützt der Staat nicht die Freiheit und Gleichheit der Menschen. In einem Polizeistaat oder einer Diktatur bestimmen die Machthaber die Regeln, die im Staat gelten. Es gibt keine unabhängigen Gerichte, vor denen die Menschen für ihre Rechte kämpfen können, und keine freien Wahlen. In Diktaturen herrschen Willkür und Rechtlosigkeit.
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