Zitat Zitat von Grenzer Beitrag anzeigen
Was genau bedeutet behaupten und verbreiten?

Beim Tatbestand der üblen Nachrede gibt es zwei Tathandlungen. Entweder behauptet man eine Tatsache oder man verbreitet sie. Beides sind strafbare Handlungen. Bei der Behauptung stellt man die Tatsachen als eigene Überzeugung dar. Zum Beispiel: “Ich bin mir sicher, Herr Meyer stiehlt im Supermarkt.”
Beim Verbreiten einer Tatsache gibt man diese als Gegenstand fremden Wissens weiter. Der Täter gibt also nicht seine eigene Überzeugung weiter, sondern ein fremdes Wissen. Beispiel: “Frau Müller hat mir erzählt, dass Herr Meyer im Supermarkt stiehlt.” Dabei ist unerheblich, ob man an selbst an dieses Wissen glaubt oder nicht.
Wann ist eine Tatsache “nicht erweislich wahr”?

Laut § 186 BGB muss die Tatsache, die über das Opfer behauptet oder verbreitet wurde “nicht erweislich wahr” sein. Das bedeutet, dass im Rahmen des Strafverfahrens nicht bewiesen werden kann, dass die behauptete Tatsache wahr ist. Es muss aber auch nicht bewiesen werden, dass sie falsch ist.

Lustig, lustig,-
ich freue mich schon auf kommende politische Diskussionen.....
Ein wenig komisch formuliert, aber es geht schon gut in die richtige Richtung. Eine üble Nachrede beinhaltet keine bewusste Lüge. Es kann einfach eine schwachsinnige Behauptung sein, die man z.B. einem Beitrag des users @navy entnommen hat und diese ungeprüft weitergibt. Die Verleumdung ist die verschärfte Form, in der ganz bewusst, also "wider besseres Wissen" Falschbehauptungen verbreitet werden.