User in diesem Thread gebannt : DerAlte1950 |


Nichts für ungut, aber das sehe ich ein wenig anders.
Deutschsein bezieht sich ja nicht auf rein germanische Herkunft...
Die Deutschen sind, wie übrigens alle Europäer, ein indogermanisches Mischvolk.
Bei den Deutschen, Germanen, Kelten, aber auch Slawen und sogar Romanen.
Daher kann man die Österreicher schon als "deutschstämmig" ansehen.
Aber ich bin in diesem Forum ja sowiso ein Sonderfall, denn ich mag alle Europäer.
Antwort bei Anstand und nicht Duzen für: amendment, Minimalphilosoph, Zack1, Stanley_Beamish, Larry Plotter, Hitman, XARRION, navy, SingSing, ABAS, Nathan, mabf, Le Bon, Würfelqualle, witcher, Flaschengeist.Ötzi, Götz, GSch, tosh, Empirist.
Ich bin das Brot des Lebens. Wer zu mir kommt, den wird nicht hungern; und wer an mich glaubt, den wird nimmermehr dürsten. (hellenische Mysterien, Dionysos, später als Plagiat im Christentum)


So so du wärst mit waschechten Franzosen zusammen, keine Nafris, Neger und sonstige Vorderasiaten.
Langsam reiht sich bei dir eine Schwachsinnsbehauptung an die andere.
So wie deine Impf-beiträge. Nun hier:
[Links nur für registrierte Nutzer]Im Prozess gegen den Pharmakonzern Astrazeneca um einen möglichen Corona-Impfschaden hat eine Frau aus Oberfranken einen weiteren Teilerfolg erzielt. Die Richter am Oberlandesgericht (OLG) Bamberg kamen einem Antrag der Klägerin auf Erstellung eines Gutachtens nach, wie ein Sprecher des Gerichts auf Anfrage mitteilte.
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Neues im Weihnachtsbaum-Streit von Lokstedt
Mit dem Gutachten soll geklärt werden, ob zum Zeitpunkt der Impfung der Frau vor der Gefahr einer speziellen Form von Thrombose hätte gewarnt werden müssen. Die mittlerweile 34 Jahre alte Klägerin hatte sich im März 2021 mit dem Covid-19-Vakzin «Vaxzevria» von Astrazeneca impfen lassen und danach eine sogenannte Darmvenenthrombose erlitten. Sie kam in ein Koma und verlor letztlich einen Teil ihres Darms. In dem Zivilverfahren fordert sie von dem britisch-schwedischen Unternehmen Schmerzensgeld und Schadenersatz.
Zuvor hatte die Frau auf Hof bereits mit einer Auskunftsklage gegen Astrazeneca Erfolg. Das Unternehmen hatte sich zunächst geweigert, umfangreiche Unterlagen zu bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs zur Verfügung zu stellen.
Die Klägerin fordert von Astrazeneca mindestens 250.000 Euro Schmerzensgeld sowie 17.200 Euro für einen Verdienstausfall und bis zu 600.000 Euro für künftige Beeinträchtigungen. Die Anwälte von Astrazeneca schlossen einen Vergleich mit der Frau bislang aus und verwiesen auf eine Entscheidung des Landgerichts Hof. Dieses hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen, da es weder einen Produktfehler noch einen Informationsfehler im Zusammenhang mit dem Impfstoff feststellen konnte. Dagegen legte die Frau Berufung ein.
Bis das nun zu erstellende Gutachten vorliegt, sollen nach Gerichtsangaben mindestens sechs Monate vergehen. Eine verlässliche Zeitangabe sei aber nicht möglich, sagte der Gerichtssprecher. Weitere ..................
Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.


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Es ist wirklich mittlerweile offensichtlich, das die Impfungen große Schäden angerichtet haben.
Besonders erschreckend finde ich die hohe Quote an Gehirnschäden.
Insbesondere bei Individuen, mit einer von Haus aus schon begrenzten kognitiven Kapazität,
sind die Nachwirkungen dann natürlich doppelt gravierend.
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