Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
Mir ist nicht bekannt, dass eine Mehrheit der Wähler eine neue oder andere Verfassung gewollt habe.

Wenn doch, Zahlen her!

Und wen sie gewollt hätten, dann hätten sie ja entsprechend wählen und/oder eine Nationalversammlung einberufen können. Haben sie aber nicht! Sondern mit grosser Begeisterung den Kohl gewählt. Selbst Schuld, scheiss Wähler, hauen sollte man sie allesamt!
Es war im GG Artikel 146 (alte Fassung) festgelegt, das dies GG seine Gültigkeit verliert, wenn das deutsche Volk "demokratisch" vereint ist und sich dann eine wirkliche Verfassung (statt des Allierten Konstuktes GG) geben soll...
Doch diese Möglichkeit einer WIRKLICHEN Verfassung hat man durch eine neufassung des Artikels 146 verhindert!