Du leugnest die "Alleinschuld Russlands" und auch teilweise russische "Kriegsverbrechen". Wir können uns gerne deine Historie anschauen und das auswerten. Damit bewegst du dich rechtstechnisch auf der gleichen Ebene wie ein HC-Leugner, Kollege Anhalter-Haverbeck. Der 130er wurde kürzlich erst angepasst. Denk mal drüber nach, bevor du hier einen auf empörte Kahane machst und die Leute aus der Reserve lockst.
Schon bald könnten öffentliche Befürworter von Putins Kriegsverbrechen in der Ukraine wegen Volksverhetzung nach einem neuen § 130 Abs. 5 Strafgesetzbuch (StGB) verurteilt werden.
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