









Gerade aus den Systemmedien. Das diverse Bundeswahlleiterwesen mutmasslich weiblichen Geschlechtes will die Neuwahlen am 23. Februar 2025 ansetzen, wenn Scholzens missratener Olaf tatsaechlich am 16. Dezember 2024, also noch vor Weihnachten die Vertrauensfrage stellt und nicht erst wie vorher angekuendigt im Januar 2025.
Der geplante Termin fuer die Neuwahlen am 23. Februar 2025 liegt allerdings mit in den Schulferien von Sachsen und zum Schulferienbeginn im Saarland. Wenn der Bundeskanzlersamtversager samt seinem Horror-Kabinett nicht an den Regierungsaemter hingen, wie dumme, gefraessige Schweine am Trog, stellte er die Vertrauensfrage eine Woche bzw. zwei Wochen vorher, entweder am 2. Dezember 2024 oder am 9. Dezember 2024, damit der Sonntag fuer die Neuwahlen auf den 9. Februar oder 16. Februar 2025 angesetzt werden kann.
LTO Legale Tribune Online / von Dr. Max Kolter / 12.11.2024
BMI wird gesetzliche Fristen verkürzen
Neuwahl zum Bundestag am 23. Februar
Nach dem Streit der letzten Tage zwischen Union und SPD einigte man sich nun doch auf einen Termin für die Neuwahl: Der 23. Februar 2025 soll es sein. Das Bundesinnenministerium wird die gesetzlichen Fristen wie 2005 entsprechend verkürzen.
Am Sonntag, den 23. Februar 2025 schreiten die Deutschen wieder zur Wahlurne, um den Deutschen Bundestag neu zu wählen. Darauf verständigten sich SPD und Grüne mit der Union am Dienstagmorgen. Formal bestimmt Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den Wahltermin. Allerdings ist der Zeitplan wegen der vielen gesetzlichen Fristen maßgeblich dafür, wann Noch-Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) die Vertrauensfrage stellt. Diese setzt das Prozedere in Gang, das schließlich zur Neuwahl führt.
Dem Vernehmen nach will Scholz die Vertrauensfrage am Montag, den 16. Dezember stellen. Damit wird der vom Grundgesetz (GG) vorgesehene Maximalzeitraum von 81 Tagen zwischen dem Bundestagsvotum und der Neuwahl nicht voll ausgeschöpft. Das Bundesinnenministerium (BMI) wird per Rechtsverordnung dafür sorgen, dass die gesetzlichen Fristen zur Wahlvorbereitung herabgesetzt werden.
Art. 68 Grundgesetz (GG) legt für das Verfahren unabänderliche Fristen fest:
Zwischen dem Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, und der Antwort des Bundestags auf diese Vertrauensfrage müssen mindestens 48 Stunden liegen. Nach verneinter Vertrauensfrage bleiben dem Bundespräsidenten maximal 21 Tage, den Bundestag aufzulösen, wenn der Bundeskanzler dies zuvor – ebenfalls innerhalb dieser Frist – beantragt hat. Ob der Bundespräsident die Auflösung beschließt, steht in seinem Ermessen. Tut er das, muss die Neuwahl gemäß Art. 39 Abs. 1 S. 4 GG innerhalb von 60 Tagen erfolgen.
Bundeswahlleiterin: Termin durchführbar
Nur die Zwei-Tage-Frist zwischen Vertrauensfrage und Antwort ist eine Mindestfrist. Die anderen beiden Fristen – 21 Tage zwischen verneinter Vertrauensfrage und Auflösung sowie 60 Tage zwischen Auflösung und Neuwahl – sind Höchstfristen. Beide Vorgänge dürfen nach dem GG also auch schneller vonstattengehen, also eine Vertrauensfrage am 16. Dezember ist zulässig. Dann wird der Bundestag frühestens am 18. Dezember sein Votum abgeben können. Bis zur Wahl verbleiben dann nur noch 67 statt 81 Tagen. Es ist davon auszugehen, dass Bundespräsident Steinmeier den Bundestag nach dessen Votum innerhalb von einer Woche auflöst, um wenigstens die 60-Tage-Frist auszuschöpfen.
Logistisch ist der Wahltermin im Februar durchführbar, erklärte Bundeswahlleiterin Ruth Brand am Dienstagmorgen vor der Einigung in einer Sondersitzung des Wahlprüfungsausschusses. Allerdings gelten für die Vorbereitung der Wahl nach dem Bundeswahlgesetz (BWahlG) Mindestfristen, die mit den grundgesetzlichen Fristen teilweise kollidieren. Sie werden für die Umsetzung der Neuwahl per Verordnung entsprechend verkürzt.
Innenministerium wird Fristen zur Wahlvorbereitung verkürzen
Nach §§ 26, 28 BWahlG müssen die Wahlausschüsse bis zum 58. Tag vor der Wahl über die Zulassung der Wahlvorschläge der Parteien für ihre Direktkandidaten (Erststimme) sowie der Landeslisten (Zweitstimme) entscheiden. Nach § 19 BWahlG müssen die Parteien diese Vorschläge dem Kreis- bzw. Landeswahlleiter am 69. Tag vor der Wahl übermitteln. Noch mehr Eile wäre für Kleinstparteien geboten. Sie müssen dem Bundeswahlleiter am 97. Tag, also fast 14 Wochen, vor der Wahl anzeigen, dass sie an der Wahl teilnehmen wollen (§ 18 Abs. 2 BWahlG). Für die Aufstellung von Direktkandidaten müssen sie Unterschriften von Unterstützern einholen, 200 pro Wahlkreis (§ 20 Abs. 2 BWahlG).
Da diese Fristen zwischen dem Bundestagsvotum bzw. Steinmeiers Auflösungsentscheidung und dem Neuwahltermin nicht einzuhalten sind, werden sie verkürzt. Zuständig dafür ist das BMI. Diesem erlaubt § 52 Abs. 3 BWahlG, per Rechtsverordnung die Fristen zu verkürzen. Von dieser Möglichkeit wird das BMI Gebrauch machen, wie ein Sprecher am Dienstagmorgen, vor Bekanntwerden des Wahltermins, auf LTO-Anfrage bestätigte. Das Ministerium habe bereits damit begonnen, eine entsprechende Verordnung vorzubereiten.
"Die Ausgestaltung der Fristen wird abhängig von der Bestimmung des Wahltermins durch den Bundespräsidenten und seiner Entscheidung sein, in welchem Umfang die grundgesetzlich festgelegte Maximalfrist von 60 Tagen zur Durchführung einer Neuwahl ausgeschöpft wird",
heißt es weiter. Bei der letzten frühzeitigen Bundestagsneuwahl 2005 wurde die Frist zur Anmeldung von kleineren Parteien auf 47 Tage und die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge auf 35 Tage verkürzt. Das BWahlG regelt keine Mindestfristen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die herabgesetzten Fristen 2005 in einer Eilentscheidung bestätigt und dabei die Wichtigkeit der Vorbereitungszeit für eine ordnungsgemäße Wahl betont (Beschl. v. 13.09.2005, Az. 2 BvE 9/05).
[Links nur für registrierte Nutzer]Merkur.de / 12.11.2024 / von Moritz Bletzinger
Ampel-Chaos: Geplanter Termin für Neuwahlen beißt sich mit Ferien in zwei Bundesländern
Bundestagswahl im Februar. Der genaue Termin für die Neuwahlen nach dem Ampel-Aus steht. Aber zwei Bundesländern sind derweil in den Ferien.
Berlin – Nach tagelangem Hin-und-Her steht der Termin für die Neuwahlen nach dem Ampel-Aus. Union und SPD haben sich auf den 23. Februar 2025 geeinigt, heißt es aus Parteikreisen. Auch mit den Grünen soll das Datum bereits abgestimmt sein. Aber haben Kanzler Scholz und CDU-Chef Merz da vielleicht etwas übersehen?
Geplanter Termin für Neuwahlen nach Ampel-Aus fällt in Ferien von Sachsen und Saarland
Denn für zwei Bundesländer könnte der Wahltermin Ende Februar problematisch werden. Im Freistaat Sachsen liegt er nämlich mitten in den Ferien und im Saarland direkt zu Ferienbeginn. Die Winterferien beginnen in Sachsen am 17. Februar und dauern bis zum 1. März. Gut möglich, dass viele Bürgerinnen und Bürger ihren Urlaub über das mittige Wochenende bereits geplant haben.
Ähnliche Schwierigkeiten für Familien mit Schulkindern aus dem Saarland. Hier ist der Ferienstart am 24. Februar, das wäre der Montag nach den Neuwahlen. Viele Menschen dürften ihre Reise bereits am Wochenende starten wollen, sollten sie etwas vorhaben.
Bundestagswahlen im Februar 2025: Fristen für Briefwahl könnten sich halbieren
Zum Wahltermin im Urlaub? Normalerweise kein Problem – können Bürgerinnen und Bürger doch einfach zur Briefwahl greifen. Aber: Beim kurzfristigen Termin im Februar könnte die Briefwahl zum Problemfall werden. Wie der NDR berichtet, hatten die Kommunen bereits Schwierigkeiten angemeldet, sollte die Neuwahl zwischen Mitte Januar und Februar stattfinden. Briefwahlvorbereitungen müssen vier Wochen vor der Wahl beginnen.
Der Termin am 23. Februar dürfte für die Vorbereitungen ausreichend Zeit gewähren. Trotzdem bleibt etwa der Thüringer Landeswahlleiter Holger Poppenhäger bei der Briefwahl skeptisch. Die Fristen könnten sich für die Bürgerinnen und Bürgerinnen halbieren, erklärt er der Funke Mediengruppe. Und betont:
„Ich halte es deshalb für geboten aufzurufen, dass die Leute wieder vermehrt zur Urnenwahl zurückkehren.“
Sollten den Wählerinnen und Wählern beispielsweise nur 14 Tage für die Briefwahl bleiben, müsse man sie auf das Risiko hinweisen, dass die Unterlagen nicht rechtzeitig ankommen könnten.
Wahltermin hängt an Vertrauensfrage von Scholz
Das letzte Wort über den Termin für die Neuwahlen hat formell Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Maßgeblich ist außerdem, wann Bundeskanzler Olaf Scholz die Vertrauensfrage stellt. Nach einer Auflösung des Bundestags bleiben laut Grundgesetz 60 Tage bis zur Neuwahl.
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Geändert von ABAS (12.11.2024 um 18:16 Uhr)
" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! " (Sheriff von Nottingham)
auf der Ignorier-Liste: autochthon, Blackbyrd, Empirist, feige, Justiziar, Lykurg, MANFREDM, observator, Optimist, phantomias, schlaufix, Soraya, Virtuel


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