Zitat Zitat von Dajan Beitrag anzeigen
Die Staatsbürgerschaft hat mit der Steuerpflicht nach EStG, UStG, GewStG, ErbStG oder AStG so gar nichts zu tun. Die Steuerpflicht nach dem KStG logischerweise erst recht nicht.

.... noch nicht , abeer sie arbeiten schon daran