Das Wunderbare ist ja, dass ein Austritt aus der Kirche für einen kirchlichen Arbeitgeber immer noch ein (rechtlich, im Moment noch) Anlaß für eine fristlose Kündigung darstellen kann. Und bedenke, dass die Kirche schon für ein neues theokratisches Zeitalter zu rüsten scheint, denn in kirchlichen Unternehmen gilt nicht das Datenschutzgesetz sondern das kirchliche Datenschutzgesetz. Und für die Mitarbeiterbeteiligung hat man von kirchlicher Seite den Betriebsrat vermieden und nur eine Mitarbeitervertretung genehmigt, die allerdings keinen mitbestimmenden Charakter hat, sondern nur Empfehlungen ausgeben darf. Unstimmigkeiten landen damit auch nicht vor Arbeitsgerichten, sondern vor dem Kirchengericht.
Es wird Zeit, dieses Machtgefüge ein für allemal zu beseitigen.




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