Wenn die AfD so einen Abberufungsantrag stellt, wird bestimmt das "Verfassungs"gericht angerufen und dies erklärt den Antrag für nichtig.
Ich vermute sogar dieses "Verfassungs"gericht wird an dieser Zweidrittel-Sache insgesamt noch etwas, ich nenne es mal feinjustieren, also die zwingende nötige Zweidrittelmehrheit für einige Entscheidungen in die einfache Mehrheit umändern, Präzidenzentscheidung auch gleich für die "Verfassungs"gerichte in Sachsen und Brandenburg.
Ulbricht hatte schon den richtigen Riecher mit seinem "Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben".