Z.B. seine Behauptung, in Springfield würden die haitianischen Einwanderer Hunde und Katzen der Nachbarn töten und essen.
Das entspricht nachweislich nicht der Wahrheit, und erfüllt daher alle erforderlichen Merkmale des Straftatbestands der Volksverhetzung.
Das ist doch keine Volksverhetzung, sondern allenfalls eine Verleumdung.




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