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Ich habe mich mit dem Fahrzeug nun nicht näher beschäftigt - es gibt aber diverse Möglichkeiten, warum eine 5te Achse notwendig wurde bzw. eingesetzt wird.
Bei vier Achsen kommst Du in der Regel auf ein zulässiges Geamtgewicht von 32 - 36 Tonnen (ja nach Konfiguration), mit einer 5ten Achse sind also ein zulässiges Gesamtgewicht von 40 (bzw. 42 Tonnen im batterieelektrischen Sektor) darstellbar. Also je nach Konfiguration 3 - 7 Tonnen mehr (wenn ich davon ausgehe, dass der batterieelektrische Antrieb 2 Tonnen mehr wiegt als der Antriebsstrang eines Fahrzeuges mit Verbrennungsmotor und die zusätzliche Achse mit einer Tonne veranschlage)
Wobei meine Aussage eine Annahme, aufgrund meiner Erfahrung, ist. Um eine definitive, belastbare Aussage treffen zu können müsstest Du die Datenblätter eines mittels (in der Regel) dieselmotorbetriebenen Betonmischer mit vier Achsen dem batterieelektrischen Fünfachser gegenüberstellen
Dass die zusätzlich Achse aber alleine im batterieeletkrsichen Antrieb begründet wäre halte ich für nicht plausibel - man darf mich aber gerne eines Besseren belehren.
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