Woran würde man feststellen, dass das Volk eine andere Verfassung wünsche?
Und woran, dass diese etwas sei, was man selbst "gut" fände?
Zu deiner ersten Frage: durch Anwendung des Art. 146 GG.
Zu deiner zweiten Frage: In guter Verfassung ist m.M.n. ein Volk, wenn dieses eine sich selbst gegebene Verfassung hat. Das fände ich gut.