Unbestritten sind Politiker keine Hellseher und können auch nicht alle Eventualitäten abdecken. Dies wird auch - so zumindest meine Einschätzung - auch nicht verlangt.
WENN aber - nur so als Beispiel - eine Lkw-Maut eingeführt mit der Begründung man bräuchte mehr Mittel für die Straße und die Lkw-Maut soll ZUSÄTZLICH in die Verkehrsinfrastruktur fließen, dann ist das nun kein nicht vorhersehbares Ereignis, wenn danach die Mittel aus Steuern im Bundeshalt für den Straßenunterhalt entsprechend gekürzt werden, so dass die Lkw-Maut eben NICHT zusätzlich in die Verkehrsinfrastruktur fließt, sondern Haushaltskürzungen abdecken soll.
Man kann die Damen und Herren also durchaus festnageln - allerdings sind das ja alles keine "Versprechen" im Sinne des Wortes, sondern nur unverbindliche Absichtserklärungen und als solche nicht einklagbar...wie ja auch ein Amtseid eines Regierungsmitgliedes, so richterlich im Falle Kohl festgestellt, ja kein Eid im Sinne eines Eides ist, sondern ebenfalls nur eine unverbindliche Willenerklärtung ohne Rechtskraft.




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