Nein, denn das ist eine ganz ganz simple Sache.
Wenn eine Klage abgewiesen wird, weil die "beklagte Partei" das Gericht nicht anerkannt hat
braucht man eben keinen Bezug auf den Grund der Klage und damit gilt dies automatisch
für alle anderen Fälle, bei denen ebenfalls die "beklagte Partei" das Gericht auch nicht anerkannt hat.
Das war eben der berühmte "Präzedenzfall" im Zusammenhang mit dem "Gleichbehandlungsgrundsatz"!
Das mit der "Unschuldsvermutung" scheinst Du zudem gefliessentlich überlesen zu haben.
DAS dürfte aber "jedem Foristen" bekannt und klar sein.
Es gibt selten immer nur ein Argument, meist sind es mehr.
Damit hat sich "Deine Beweis" in Luft aufgelöst.
"
Zitat von amendment [Links nur für registrierte Nutzer] Und dass Putin und noch ein paar andere seiner Untergebenen als Verbrecher anzusehen sind, beweist ja schonder internationale Haftbefehl, der gegen ihn vorliegt!"