Zitat Zitat von Cherry Beitrag anzeigen
Da würde ich mich nicht zu früh freuen. Auch das bayr. Modell ist verfassungswidrig; ebenso die anderen Modelle. Wobei das bayrische Modell noch das einfachste ist. Vermutlich wird da noch nachgebessert in Richtung Ertragswertverfahren, das man aus der Erbschaftsteuer kennt. Dann kommt noch der Hebesatz der klammen Gemeinden oben drauf.
Ich bin etwas unsicher ob der Verfassungswidrigkeit. Und will es wirklich jetzt nicht googeln. Aber es könnte sein, das ein Freistaat der BRD das darf.