
Zitat von
konrad
Der Aufruf zum Sturz der Regierung fällt nicht unter die Pressefreiheit, denn es ist eine Straftat.
Nach meinen Informationen liegen den Ermittlungsbehörden dafür Beweise vor und zwar dafür, dass diese Aufrufe sowohl in der Compact als von MitarbeiternInnen Elsässers getätigt wurden. Nähere Einzelheiten werden auf den Tisch gelegt, wenn die Sache (veranlaßt von Elsässer) vor Gericht geht.
Wenn diese Beweise nicht vorliegen würden, dann hätte es kein Verbot gegeben.