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Elsässer, die Hintergründe hier und Elsässer kennt die Regierungsverbrecher seit langem. Faeser halt wieder einmal

hier Details


Real hat Jürgen Elsässer, schon vor 20 Jahren, die Verwicklungen der Deutschen, Amerikaner, Bin Laden in Bosnien ziemlich genau beschrieben. Er hat die Verbrechen, der Amerikaner, Deutschen dokumentiert im Balkan, und machte sich da viele Feinde. Das ist der Hintergrund, was gerade läuft

Jürgen Elsässer: Wie der Dschihad nach Europa kam. Gotteskrieger und Geheimdienste auf dem Balkan.

Über die Söldnertruppe der muslimischen Fundamentalisten im Balkan-Krieg wusste man bisher wenig. Dabei gehörten die, die aus dem Nahen und Mittleren Osten nach Bosnien und später in den Kosovo reisten, zu den professionellsten Killertruppen auf dem Balkan. „Wie der Dschihad nach Europa kam“ ist ein Band überschrieben, in dem Jürgen Elsässer zusammengetragen hat, was er über „Gotteskrieger und Geheimdienste auf dem Balkan“ in Erfahrung bringen konnte.
Von Ursula Rütten.Am Mikrophon: Hermann Theißen | 06.06.2005

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Der gute Mann braucht sehr gute Juristen, weil die Juristen beim BMI keine Volltrottel sind.

Als Befugnisnorm fuer die Verbotsverfuegung und die Beschlagnahme ( Verwaltungsakte ) kam m.E. § 3 Abs. 1 VereinsG i.V.m Art 9 Abs. 2 GG zum Tragen.

Aus § 3 Abs.2 VereinsG wird auch ersichtlich, dass das Bundesministerium des Innern ( BMI ) zustaendig ist, da Compact nicht nur in 1 Bundesland auftritt, sondern in mehreren Bundeslaendern aktiv ist.

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Der Verlag wird als Vereinigung behandelt. Es gilt ein weiter Vereinigungsbegriff. Die Rechtsform spielt keine Rolle.

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Deshalb wird auch die GmbH bei Compact erfasst.

Wegen dieser Vereinigung kommt bei der Eingriffsrechtfertigung in die Meinungs- und Pressefreiheit auch nicht der qualifizierte Gesetzesvorbehalt nach Art 5 Abs. 2 GG zur Anwendung.

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Vielmehr soll Art 9 Abs. 2 GG gelten, was ich aus einem neuen Lehrbuch zum Grundrechtsschutz erlesen habe. Im Art 9 Abs. 2 GG steht:

...
Art. 9
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.

(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
...
Quelle:

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Darauf stuetzt sich m.E. auch das BMI, also, dass Compact als Verlag bzw. Vereinigung im Sinne des § 3 VereinsG gegen die verfassungsmaessige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland gerichtet ist, was sich aus Art 9 Abs. 2 GG ergeben wuerde.

Sollte das BMI die Bekaempfung der freiheitlich demokratischen Grundordnung durch Compact belegen und begruenden koennen, kann Compact als Vereinigung verboten werden.

Es geht darum, ob das Bundesverwaltungsgericht davon in einem gerichtlichen Verfahren ueberzeugt werden kann ?

Ich habe mir mehrere Entscheidungen der Gerichte im Rahmen der Norm des § 3 VereinsG vorhin durchgelesen. Das betraf vor allem Bandidos, Hells Angels und Vereine, die die Hisbollah und Hamas unterstuetzt haben:

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Die Verbotsverfuegungen gingen dort vom BMI aus. Es gab auch Beschlagnahmungen, die vorher nicht angekuendigt wurden, weil man Beweismittel sichern wollte. Dass die Polizei heute Morgen um 6 Uhr ploetzlich beim Elsaesser anklopfte, ist normales Procedere.

Auch wurde er wohl vorher vom BMI nicht angehoert. Das unterbleibt, damit der Verein bzw. die Vereinigung ( Compact ) keine Beweismittel verschwinden lassen kann. So jedenfalls die Sichtweise des BMI.

Zur Verfahrensdauer habe ich so ca. 26 Monate gesehen. Das kann also bis zur Entscheidung beim Bundesverwaltungsgericht dauern.

Elsaesser kann aber auch den einstweiligen Rechtschutz m.E. nach § 80 Abs. 5 VwGO suchen:

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Die Juristen im BMI sind schon gewieft und nicht auf den Kopf gefallen.

Haette es bei Compact zum Beispiel Holocaust-Leugnungen gegeben, waere Compact absolut ohne jede Chance. In diesem Falle wuerde Art 5 Abs. 2 GG als Eingriffsrechtfertigung auf gar keinen Fall zur Anwendung kommen. Dort werden hoehere Anforderungen an die Rechtfertigung in Eingriffe gestellt ( Sonderrechtstheorie und Kombinationstheorie beim allgemeinen Gesetz, das die Meinungs- und Pressefreiheit einschraenken soll / verfassungskonforme Auslegung / Wechselwirkungstheorie usw. ).

Das BMI will also den Art 5 Abs. 2 GG lieber vor Gericht juristisch umschiffen, weil es so das Verbot leichter begruenden kann. Das ist sehr raffiniert. Deshalb das mit der Vereinigung und der Anwendung des Art 9 Abs. 2 GG, der das Verbot von Compact erleichtern soll. Ganz doof ist das BMI dann auch wieder nicht. Die muessen einige Top-Juristen in ihren Reihen haben.

In dem Verfahren geht es darum, ob das BMI mit ihrer Behauptung, Compact sei rechtsextrem und wuerde die freiheitlich demokratische Grundordnung bekaempfen wollen, durchdringen kann.

Anscheinend meinen der VS und das BMI genug Beweismittel in den Haenden zu haben ?