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Thema: * compact *

  1. #771
    Meisterdiener Benutzerbild von Flaschengeist
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    Standard AW: * compact *

    Zitat Zitat von Parabellum Beitrag anzeigen
    Ich bin mir ziemlich sicher das man das Verbot wieder einkassieren wird. Mal eben Vereinsrecht über eine GmbH überstülpen und nach Gutherrenmanier einfach ein Verbot aussprechen funktioniert nicht.

    Kommentar von Deniz Yücel von der "Welt" :



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    „Ich habe heute das rechtsextremistische ‚Compact-Magazin‘ verboten“, verkündete sie auf X. „Es agitiert auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Muslime und gegen unsere Demokratie. Unser Verbot ist ein harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene.“

    Mit freundlichen Grüßen vom ZDJ!
    Wenn du überredet, ermahnt, unter Druck gesetzt, belogen, durch Anreize gelockt, gezwungen, gemobbt, bloßgestellt, beschuldigt, bedroht, bestraft und kriminalisiert werden musst …Wenn all dies als notwendig erachtet wird, um deine Zustimmung zu erlangen, kannst du absolut sicher sein, dass das, was angepriesen wird, nicht zu deinem Besten ist.

  2. #772
    Alles für Buntland! Benutzerbild von Parabellum
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    Standard AW: * compact *

    Zitat Zitat von Flaschengeist Beitrag anzeigen
    „Ich habe heute das rechtsextremistische ‚Compact-Magazin‘ verboten“, verkündete sie auf X. „Es agitiert auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Muslime und gegen unsere Demokratie. Unser Verbot ist ein harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene.“

    Mit freundlichen Grüßen vom ZDJ!
    Ganz wichtig: Das Prädikat "unsäglich" reicht jetzt für ein Verbot aus !

  3. #773
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: * compact *

    Zitat Zitat von Flaschengeist Beitrag anzeigen
    „Ich habe heute das rechtsextremistische ‚Compact-Magazin‘ verboten“, verkündete sie auf X. „Es agitiert auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Muslime und gegen unsere Demokratie. Unser Verbot ist ein harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene.“

    Mit freundlichen Grüßen vom ZDJ!
    Der Voelkische Beobachter ist von 1923 bis 1925 auch mehrmals verboten worden.
    Das Verbot hatte allerdings nicht lange Bestand.

    Völkischer Beobachter



    Titelblatt der ersten Ausgabe nach der Übernahme der Zeitung durch die Nationalsozialisten, 25. Dezember 1920. Die Karikatur soll die Ausbeutung der Deutschen durch ehemalige Kriegsgegner, Juden und Kommunisten versinnbildlichen.

    (Abb. aus: Noller/von Kotze (Hg.): Facsimile Querschnitt durch den Völkischen Beobachter, München u.a. 1967, S. 33)

    ...



    Titelblatt der letzten Ausgabe des Münchner Völkischen Beobachters vom 29. April 1945. Zentrales Thema der Berichterstattung ist die "Freiheitsaktion Bayern". (Abb. aus: Noller [Hg.], Facsimile Querschnitt durch den Völkischen Beobachter, München 1967)
    von Paul Hoser

    Parteiorgan der NSDAP, erschienen im Franz Eher Nachf. Verlag

    Die NSDAP erwarb die Zeitung am 17. Dezember 1920 von der Thule-Gesellschaft. Ihre Hauptaufgabe war die Verbreitung der NS-Ideologie und die Vermittlung von Informationen an die Parteimitglieder. Nach dem Hitlerputsch zunächst verboten, wurde die Zeitung ab 1925 zum politisch-propagandistischen Massenblatt. Geschäftsführer war seit April 1922 der Reichsleiter der NSDAP für die Presse, Max Amann. Hauptschriftleiter waren Dietrich Eckart (1921-1923), Alfred Rosenberg (1923-1938) und Wilhelm Weiß (1938-1945). Ab 1933 war der Völkische Beobachter quasi Regierungsorgan. Die letzte Ausgabe wurde am 30. April 1945 gedruckt, aber nicht mehr ausgeliefert.

    Redaktion und Verlag

    Vorläufer war der Münchener Beobachter, dessen überregionale Ausgabe seit 9. August 1919 Völkischer Beobachter hieß. Die Zeitung erschien im Franz Eher Nachf. Verlag. Der Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterverein (NSDAV) unter dem Vorsitz von Anton Drexler (1884-1942) kaufte Verlag und Zeitung am 17. Dezember 1920 für 120.000 Mark. Treibende Kraft beim Kauf des hochverschuldeten Verlags war der Schriftsteller Dietrich Eckart (1868-1923); Geldgeber waren einige wohlhabende Privatpersonen und vermutlich auch die Reichswehr in Bayern. Eckart war von August 1921 bis März 1923 redaktioneller Leiter; auf ihn folgte Alfred Rosenberg (1893-1946). Der Sitz der Redaktion befand sich in der Schellingstraße 39/41 in München. Der Untertitel des bis zum 8. Februar 1923 nur zweimal wöchentlich und erst dann als Tageszeitung erscheinenden Parteiorgans lautete jetzt "Kampfblatt der national-sozialistischen Bewegung Großdeutschlands".

    Adolf Hitler (1889-1945) war seit 29. Juli 1921 Vorsitzender der Partei und verfügte damit auch über sämtliche Anteile der Verlagsholding. Verlagsleiter war seit April 1922 der spätere Präsident der Reichspressekammer, Max Amann (1891-1957).

    Auflage, finanzielle Situation und äußere Gestaltung

    Gedruckt wurde der Völkische Beobachter beim Münchner Buchgewerbehaus M. Müller & Sohn in der Schellingstraße. Ab 29. August 1923 hatte er ein übergroßes Format, nachdem der Verlag eine gebrauchte amerikanische Rotationsmaschine erworben hatte. Dadurch sowie durch die in Rotdruck unterstrichene Hauptschlagzeile und die Kopfleiste in Antiqua-Lettern unterschied er sich auffällig von anderen Zeitungen. Die Auflage schwankte von 1920 bis 1922 zwischen 8.000 und 10.000 Stück, 1923 stieg sie auf 30.000. Die Einnahmen aus Anzeigen und Verkauf allein trugen das Blatt nicht; es hielt sich durch den Verkauf unverzinslicher Schuldscheine an Parteimitglieder sowie Darlehen und Zuschüsse wohlhabender Gönner über Wasser.

    Politische Agitation bis zum Hitlerputsch

    Bis 1922 schrieb Hitler selbst viele Artikel. Grundzüge der Agitation des Blatts waren in vulgärem Ton und plakativem Stil vorgebrachter Antisemitismus und Antikommunismus, aber auch antikapitalistische Anklänge, übersteigerter Nationalismus und Antiparlamentarismus, verbunden mit hemmungslosen Angriffen auf demokratische Politiker. Sie brachten ihm mehrfach Verbote ein, darunter eines, das im Oktober 1923 zu einer schweren Krise zwischen Reichs- und bayerischer Staatsregierung führte, da diese den Vollzug des vom Reich verhängten Verbots verweigerte und so die Atmosphäre aufheizte, die sich im folgenden Putschversuch Hitlers gewaltsam entlud.

    Verbot bis 1925

    Das nach dem Scheitern des Hitlerputsches am 9. November 1923 verbotene Blatt erschien erstmals wieder am 26. Februar 1925 nach Hitlers Entlassung aus der Festungshaft. Durch seine Nähe zu Hitler und der Parteizentrale hatte der Völkische Beobachter im Vergleich zu den übrigen parteioffiziellen oder parteinahen "Kampfblättern" eine Leitfunktion.

    Hitler war bis zum 30. April 1933 Herausgeber des Völkischen Beobachters, schrieb allerdings nur noch wenige Artikel selbst. Die redaktionelle Leitung hatte wiederum Rosenberg, dessen Stellvertreter, der ehemalige Hauptmann Wilhelm Weiß (1892-1950), für die praktische Arbeit zuständig war. Rosenbergs Position wurde immer wieder erschüttert, besonders auch, da sich Amann als Verlagsleiter aus geschäftlichen Gründen auch in redaktionelle Angelegenheiten einmischte.

    Wegen seiner Angriffe auf Politiker der demokratischen Parteien und Institutionen der Republik wurde der Völkische Beobachter erneut mehrfach verboten und in Prozesse verwickelt. Im Feuilleton kam nun als weiterer wichtiger Grundzug der Kampf gegen die als "Kulturbolschewismus" verteufelte moderne Kunst aller Art zum Tragen.

    Expansion seit Ende der 1920er Jahre

    Bis 1929 lag die Auflage unter 20.000, 1930 knapp unter 40.000; nach den Reichstagswahlen vom 14. September 1930 überschritt sie die Grenze von 100.000. Damit reihte sich der Völkische Beobachter zwar nicht der Qualität, aber der Auflagenhöhe nach unter die bedeutendsten Zeitungen im Reich ein. Nach wie vor diente das Blatt in erster Linie der Kommunikation mit den Mitgliedern. Finanzielles Rückgrat war der von Amann erfolgreich ausgebaute Buchverlag. Auch der 1926 gegründete "Illustrierte Beobachter" war ein Erfolg. Daneben wurde die Anhängerschaft immer wieder an ihre Pflicht erinnert, Abonnenten zu werben.

    Seit 1. Februar 1927 erschien der Völkische Beobachter in einer Reichs- und in einer Bayernausgabe. Ende 1932 errichtete die Druckerei eine Zweigstelle in Berlin, so dass ab 1. Januar 1933 sowohl eine Berliner als auch eine Norddeutsche Ausgabe existierten. Daneben gab es eine Münchner und eine Süddeutsche Ausgabe.

    Entwicklung im "Dritten Reich"

    Während der nationalsozialistischen Herrschaft fand der Völkische Beobachter ideale Bedingungen zur weiteren Ausbreitung. Die parteipolitische Konkurrenz wurde verboten oder durch wirtschaftlichen Druck zum Aufgeben bzw. zum Verkauf an den Parteiverlag gezwungen. Werber in SA-Uniform gingen von Haus zu Haus und nötigten Leute zum Abonnement.

    Der propagandistische Kampfcharakter blieb auch nach 1933 bestehen, verbunden mit ständiger Glorifizierung der nationalsozialistischen Herrschaft. Weiß stellte aber jetzt auch qualifiziertere Journalisten ein und hob das Niveau des Blatts und seiner neuen Beilagen. Mit seinen Versuchen, auch einen gut ausgebauten Auslandsdienst zu schaffen, scheiterte er allerdings an der Knausrigkeit Amanns. Nach dem Einmarsch in Österreich 1938 kam auch eine eigene Wiener Ausgabe heraus. Der Anteil der Bilder im Blatt vergrößerte sich erheblich; ab Februar 1941 druckte man die ganze Zeitung in Antiqua statt in Fraktur. Dank seiner führenden Stellung hatte der Völkische Beobachter jetzt auch einen üppigen Anzeigenteil. Die Druckauflage stieg von 127.500 im Jahr 1933 auf über 313.000 im folgenden Jahr und nahm jedes Jahr um rund 100.000 zu. Keine andere Zeitung im Reich konnte damit nur annähernd mithalten. 1941 wurde die Millionengrenze überschritten.

    Die Redakteure des Blatts versuchten gegenüber Propagandaministerium und Pressekonferenz eine gewisse Unabhängigkeit zu bewahren. Sie konnten aber bei unerwünschten Formulierungen durchaus in das Visier der Gestapo geraten. Der Völkische Beobachter wurde des öfteren auf den Pressekonferenzen gerügt und unterlag auch der Überwachung durch Reichspressechef Dr. Otto Dietrich (1897-1952). Im Kulturteil kamen bisweilen sogar konservative Regimegegner mit verhüllter Kritik am Nationalsozialismus zu Wort.

    Letzte Ausgabe am 30. April 1945

    Wegen Materialknappheit musste der Völkische Beobachter wie alle Zeitungen im Krieg seinen Umfang erheblich verringern. Die letzte Nummer erschien in der Süddeutschen Ausgabe am 30. April 1945, wurde jedoch wegen des Vormarsches amerikanischer Truppen nicht mehr ausgeliefert.

    ...

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    Geändert von ABAS (16.07.2024 um 20:40 Uhr)
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! " (Sheriff von Nottingham)

    auf der Ignorier-Liste: autochthon, Blackbyrd, Empirist, feige, Justiziar, Lykurg, MANFREDM, observator, Optimist, phantomias, schlaufix, Soraya, Virtuel

  4. #774
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    Standard AW: * compact *

    Zitat Zitat von Flaschengeist Beitrag anzeigen
    „Ich habe heute das rechtsextremistische ‚Compact-Magazin‘ verboten“, verkündete sie auf X. „Es agitiert auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Muslime und gegen unsere Demokratie. Unser Verbot ist ein harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene.“

    Mit freundlichen Grüßen vom ZDJ!
    Faeser hat schwersten Rechtsbruch gemacht, weil nur Dumme, korrupte Banden dort sind.

    Sie beruft sich auf Vereins Recht, aber dafür sind nur die Länder zuständig, da fängt es schon an.

    Es gibt dazu Urteile

    Das [Links nur für registrierte Nutzer] warf heute bereits die Frage auf, ob das Vereinsgesetz, auf das sich das Verbot formell stützt, überhaupt auf Compact anwendbar ist. Das Ministerium hatte dies sinngemäß mit dem aktivistischen Charakter des Mediums "gegen die verfassungsmäßige Ordnung" begründet. Letzteres könnte allerdings auch Folgen für linke Medien haben, die im Verfassungsschutzbericht auftauchen.
    Diese Frage war auch schon Gegenstand einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zu "linksunten.indymedia" aus dem Jahr 2020, bei der die GFF als amicus curiae auftrat. Das BVerwG entschied allerdings, dass das VereinsG prinzipiell durchaus anwendbar sei, weil es auch Organisationen erfasst, deren Zweck allein Pressetätigkeit ist.

    Werdermann bezweifelt, ob das vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hätte. Dieses hat die Frage noch nicht beantwortet: Im März 2023 nahm es eine gegen die Entscheidung des BVerwG gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Die Betreiber von linksunten.indymedia hätten eine Grundrechtsverletzung durch das Urteil des BVerwG nicht hinreichend dargelegt. Inwiefern das Vereinsrecht ein Medienverbot stützen kann, ließen die Karlsruher Richter offen. LTO berichtete.

    Auch Rechtsprofessor Christoph Gusy (Universität Bielefeld) äußert gegenüber LTO Bedenken, dass mangels Gesetzgebungskompetenz das Vereinsrecht ein solches Presseverbot nicht tragen könne.
    Alles beschlagnahmt, mit erfundenen Behauptungen der NANCY FAESER, finanzierten Mobbing Organisationen, wie auch CEMAS und Co.

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    Das CeMAS Team Lauter gestörte Schwuchteln, die so einen Hetzer Job haben

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    Was Frau Faeser angerichtet hat ungeheurlich zu nennen, ist in meinen Augen noch stark untertrieben.

    Frau Faeser wird naturgemäß nicht zurückgetreten werden. Das würde nämlich eine funktionierende Demokratie voraussetzen.
    Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als „Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007 als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“

  5. #775
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    Zitat Zitat von navy Beitrag anzeigen
    Faeser hat schwersten Rechtsbruch gemacht, weil nur Dumme, korrupte Banden dort sind.

    Sie beruft sich auf Vereins Recht, aber dafür sind nur die Länder zuständig, da fängt es schon an.

    Es gibt dazu Urteile

    Das [Links nur für registrierte Nutzer] warf heute bereits die Frage auf, ob das Vereinsgesetz, auf das sich das Verbot formell stützt, überhaupt auf Compact anwendbar ist. Das Ministerium hatte dies sinngemäß mit dem aktivistischen Charakter des Mediums "gegen die verfassungsmäßige Ordnung" begründet. Letzteres könnte allerdings auch Folgen für linke Medien haben, die im Verfassungsschutzbericht auftauchen.
    Das Vereinsgesetz gilt nicht nur für eingetragene Vereine, sondern für alle Personenzusammenschlüsse, auch für Unternehmen wie die Compact Magazin GmbH. Ist ein ziemlich abenteuerliches Konstrukt. Wenn man sich aber wie es die Nancy getan hat auf den Umweg über das Vereinsrecht einlässt, können Ministerien auf Zuruf des Geheimsdienstes ohne jedes vorangehende (!) Gerichtsurteil aufgrund recht allgemeiner Anschuldigungen Medien dicht machen - die dann darauf hoffen können, Jahre später mit einer Klage gegen dieses Vorgehen Erfolg zu haben....und solange quasi ein Berufsverbot haben. Der finanzielle Schaden ist für Elsässer also für einen unbestimmten Zeitraum nicht mehr kompensierbar. Eher im Gegenteil.

  6. #776
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    Zitat Zitat von navy Beitrag anzeigen
    Faeser hat schwersten Rechtsbruch gemacht, weil nur Dumme, korrupte Banden dort sind.

    Sie beruft sich auf Vereins Recht, aber dafür sind nur die Länder zuständig, da fängt es schon an.

    Es gibt dazu Urteile

    Das [Links nur für registrierte Nutzer] warf heute bereits die Frage auf, ob das Vereinsgesetz, auf das sich das Verbot formell stützt, überhaupt auf Compact anwendbar ist. Das Ministerium hatte dies sinngemäß mit dem aktivistischen Charakter des Mediums "gegen die verfassungsmäßige Ordnung" begründet. Letzteres könnte allerdings auch Folgen für linke Medien haben, die im Verfassungsschutzbericht auftauchen.


    Alles beschlagnahmt, mit erfundenen Behauptungen der NANCY FAESER, finanzierten Mobbing Organisationen, wie auch CEMAS und Co.

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    Das CeMAS Team Lauter gestörte Schwuchteln, die so einen Hetzer Job haben

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    Was Frau Faeser angerichtet hat ungeheurlich zu nennen, ist in meinen Augen noch stark untertrieben.

    Frau Faeser wird naturgemäß nicht zurückgetreten werden. Das würde nämlich eine funktionierende Demokratie voraussetzen.


    Wem dient Faser (Jüdin?)?

    Ganz rechts seht ihr, wem sie dient. Wem alle Dämokraten dienen...

  7. #777
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    Zitat Zitat von Parabellum Beitrag anzeigen
    Das Vereinsgesetz gilt nicht nur für eingetragene Vereine, sondern für alle Personenzusammenschlüsse, auch für Unternehmen wie die Compact Magazin GmbH. Ist ein ziemlich abenteuerliches Konstrukt. .................und solange quasi ein Berufsverbot haben. Der finanzielle Schaden ist für Elsässer also für einen unbestimmten Zeitraum nicht mehr kompensierbar. Eher im Gegenteil.
    Andere verliessen das Land, wie Oliver Janich. Frage wie lange Elsässer dicht gemacht ist? Im Moment sehe ich Mittelfristig (2 Jahre) viel Stress, Kosten, aber den Schaden überschaubar. Schadet enorm der SPD, wobei Nancy Faeser, ja in Hessen fertig ist
    Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als „Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007 als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“

  8. #778
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    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Dazu muss der Betroffene Verfassungsbeschwerde einreichen, was nur Aussicht hätte, gäbe es in Zusammenhang mit dem Verbot keine strafrechtlichen Etmittlungen.
    Gab oder gibt es das bei Compact?

  9. #779
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    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Der Voelkische Beobachter ist von 1923 bis 1925 auch mehrmals verboten worden.
    Das Verbot hatte allerdings nicht lange Bestand.
    schön dargestellt. Reine kriminelle Nazi Operation der Nancy Faeser im Alten Nazi Stile und von ihren Dumm Juristen organisiert.

    Korrupte Polizei Chefs, Bundesstaatsanwaltschaft dabei, Dumm Juristen, im Mafia Klientel Stile eingestellt sind Aktiv dabei
    Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als „Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007 als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“

  10. #780
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    Zitat Zitat von Flaschengeist Beitrag anzeigen
    „Ich habe heute das rechtsextremistische ‚Compact-Magazin‘ verboten“, verkündete sie auf X. „Es agitiert auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Muslime und gegen unsere Demokratie. Unser Verbot ist ein harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene.“

    Mit freundlichen Grüßen vom ZDJ!
    Interessant im obigen Zitat: "Ich habe ... verboten", und dann gehts weiter "UNSER Verbot ist ein harter Schlag ...".

    DA sind also praktisch unfreiwillig die (dafür) Verantwortlichen integriert... (Nur für den Fall, dass da mal jemand zur Rechenschaft geläutet würde.)
    Früher: Fakten
    Heute: Fuck them!

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