Zitat Zitat von ich58 Beitrag anzeigen
Richtig, das bedeutet, mit Volljährigkeit kann jeder mit seinem Körper, nicht mit Schutzbefohlenen, machen was er will. Ohren, Schwanz abschneiden oder sich die Augen ausstechen. Natürlich ohne Hilfe aus den sozialen Systemen. Wird ein Verbrechen imk Ausland ausgeführt ist Schluß mit wohnen in Deutschland. Wenn die entsprechend Gläubigen noch gekennzeichnet werden ist der Spaß vorprogramiert.
mit Volljährigkeit
Das wäre zu überdenken, on mit der Erlangung der Volljährigkeit auch jedes Recht an den Jungvolljährigen zu übertragen wäre.

Ich kann nur daran erinnern, was die Olympischen Priester sagen, die Begründer der Werte, die heute weltweit als europäische Werte bekannt sind, und die im Demokraten (kann kein Mosaist, Christ, Moslem sein) den mündigen Politen (Bürger) sehen, der sich jederzeit seiner Verantwortung bewusst ist. Das bedeutet dass der Jungerwachsene erst mit etwa 23 bis 25 Jahren tatsächlich ausgereift ist.