User in diesem Thread gebannt : observator and Ötzi  | 
		




			
			
			
				
					
						
					
						
					
						
					
						
					
						
					
						
					
						
					
						
					
						
					
						
					
						
					
				
			
			
			
				"Wenn es um die ganz großen Verbrecher geht, gibt es für die Polizei nur eine Aufgabe: Ihnen Schutz zu gewähren!"
Kriminallkommissar Jensen
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Zahme Vögel singen Dir ein Lied von Freiheit
Freie Vögel fliegen!
Ja sicher entspricht mein Beitrag der Wahrheit !
Da das Keltenkreuz in der Fahne der neonazistischen VSBD/PdA Verwendung fand, die vom Bundesinnenminister 1982 verboten wurde, gilt es als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation im Sinne der § 86, § 86a StGB. Die Verwendung ist daher strafbar.
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Friede den Hütten! Krieg den Kriegstreiberpalästen! (Georg Büchner und ich)
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