Das ist leider etwas, das zumindest in Österreich die Kommunen verbockt haben.
Die Raumordnung ist Grundlage des Flächenwidmungsplanes und der ist wieder Sache der Länder, wobei die Gemeinden das Menü zurechtzimmern und das Land selbiges mit Abstrichen konsumiert bzw. zustimmt. Früher(da rede ich von 40 Jahren aufwärts) war es nicht möglich, in sog. "Schwemmebenen" zu bauen, da man sich der Konsequenzen hinsichtlich Hochwassers, voll gelaufener Keller und damit verbundener Schäden bewusst war. Dessen war man sich auch später noch bewusst, doch der Vernunft stand wieder einmal der Gier der Bauern, welche untereinander die Bürgermeister stellten, entgegen. Somit kam Bauland auf den Markt, das so nie hätte gewidmet werden dürfen. Das ging sogar bis hin zu Rodungen von kleineren Hölzern im Hang, welche vorher das Geröll hielten.
Der Grund war etwas billiger und schon konnte sich der nichtsahnende treuglaubende Bürger sein Familienhäuschen leisten. Später, als es der Regenguss etwas ausgiebiger zu Tage trat, fiel man aus allen Wolken und verlangte Ersatz und Hilfe von der öffentlichen Hand.
Ich persönlich hätte hier die Bauern mithaften lassen und zwar samt den GRatsmitgliedern und dem zuständigen Bürgermeister. Und da pfände ich gerne auch einmal bis aufs Existenzminimum, weil diese Widmungen wider besseren Wissens schlicht Betrug sind. Ganz kann man den Käufer auch nicht aus der Ziehung lassen, da günstiger Grund bei entsprechender Lage(ruhig, weg von Straße etc.) hellhörig machen sollte...












