Rechtslage bzgl. Arbeitsverhältnis.
Mehreren Personen wurde wegen des Sylt-Videos der Job gekündigt. Arbeitsrechtler Arnd Diringer erklärt, warum er Klagen dagegen für aussichtsreich hält. Er warnt Arbeitgeber vor einem rigorosen Durchgreifen wegen privater Äußerungen. Denn damit setze man eine hochriskante Entwicklung in Gang.
WELT: Herr Diringer, mehrere Personen, die auf Sylt im „Pony“-Club „Deutschland den Deutschen!“ gegrölt haben – eine Parole mit langer antisemitischer und rassistischer Tradition – erhielten von ihren Arbeitgebern die Kündigung. Ist diese gerichtsfest?
Arnd Diringer: Es gilt der Grundsatz: Das Arbeitsrecht endet am Werkstor. Alles, was der Arbeitnehmer außerdienstlich macht, geht den Arbeitgeber schlicht überhaupt nichts an, es sei denn, es besteht ein Bezug zum Arbeitsverhältnis.
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Ich hab jetzt in der Bücherei den bisher unbekannten Krimi von Edgar Wallace entdeckt: Der Siezer!
Sogar die Türken in Deutschland sind gegen Ausländer
Deutschland wird immer peinlicher....
Ausländer raus... döp döp...döp....![]()
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