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Thema: S Y L T - Skandal um junge Leute die " Ausländer raus" gröhlen...

  1. #1191
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: S Y L T - Skandal um junge Leute die " Ausländer raus" gröhlen...

    In Gegensatz zum strunzdummen, vom Demokratiewahn schwachsinnig gewordenen Politik- und Mediengesindel des BRD Regimes, haben die klugen Genossen der TAZ die Rechtslage unverblendet erfasst und geben einen klarer Ueberblick:


    taz / 27. 5. 2024

    Rechtliche Konsequenzen von Sylt-Video
    Auch Rassisten sind geschützt


    „Ausländer Raus“-Rufe allein sind nicht strafbar, es braucht weitere Begleitumstände. Arbeitsrechtliche Konsequenzen gibt es nur für Beamte.

    Die rassistischen Gesänge „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ im teuren Pony-Club auf Sylt können straf- und arbeitsrechtliche Folgen haben – aber vermutlich weniger als allgemein angenommen wird.

    Das Zeigen des Hitlergrußes ist grundsätzlich strafbar. Es gilt als Verwendung des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation. Es droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, so das Strafgesetzbuch (§ 86a).
    Nicht strafbar ist dagegen das Andeuten eines Hitler-Bärtchens. Das schmale Hitler-Bärtchen ist ein Kennzeichen von Adolf Hitler, aber nicht der NSDAP. Parolen wie „Ausländer raus“ gelten nicht per se als strafbar. Um eine strafbare Volksverhetzung anzunehmen, müssen weitere Begleitumstände hinzutreten, etwa die Verwendung von NS-Kennzeichen. Dies entschied schon 1984 der Bundesgerichtshof.

    Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg verurteilte 2001 einen Rechtsextremisten wegen Volksverhetzung, weil er in Guben in einer etwa 50-köpfigen Gruppe mitging, aus der heraus unter anderem „Ausländer raus“ gerufen wurde und er selbst eine Reichskriegsflagge trug. Die Gruppe, der auch junge Männer in Bomberjacken und mit Springerstiefeln angehörten, habe so bedrohlich gewirkt, dass mehrere Anwohner die Polizei riefen.

    Vor dem Hintergrund von zuvor erfolgten rechtsextremen Gewalttätigkeiten gegen Ausländer in Guben und ganz Brandenburg sah das OLG hier gleich zwei Formen der Volksverhetzung erfüllt, zum einen die Aufstachelung zum Hass gegen Teile der Bevölkerung, zum anderen die Aufforderung zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen gegen diese.

    Auslegungssache?

    Das Bundesverfassungsgericht erinnerte 2010 daran, dass die bloße Forderung nach „Ausländerrückführung“ auf einem Plakat nicht zwingend strafbar ist, auch nicht mit dem Zusatz „für ein lebenswertes Augsburg“. Die bayerischen Gerichte hatten das Plakat so ausgelegt, dass eine Stadt mit Ausländern dabei als „nicht lebenswert“ dargestellt werde. Das Verfassungsgericht hielt das Plakat aber für mehrdeutig. Denkbar sei auch, dass Ausländer zwar als Problem verstanden, „nicht aber notwendig als verächtlich hingestellt werden“. Das Verfassungsgericht hob die Verurteilung wegen Volksverhetzung auf, da sie die Meinungsfreiheit verletzte.

    Eine arbeitsrechtliche Kündigung wegen Grölens von „Ausländer raus“-Parolen in der Freizeit ist nicht möglich. Das politische Verhalten in der Freizeit geht den Arbeitgeber nichts an, auch wenn er sich selbst als weltoffen und tolerant versteht. Erforderlich wäre eine nachhaltige Störung des Betriebsfriedens, wenn die Parole etwa auf einer Betriebsfeier in Anwesenheit von ausländischen Beschäftigten skandiert werde. Strenger ist die Rechtslage im öffentlichen Dienst, besonders bei Beamten. Diese müssen sich auch außerdienstlich mäßigen und zeigen, dass sie für die freiheitliche demokratische Grundordnung einstehen.


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  2. #1192
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    Standard AW: S Y L T - Skandal um junge Leute die " Ausländer raus" gröhlen...

    Ist die taz neuerdings beim KOPP-Verlag?
    Deitsch on frei wolln mer sei.

    https://m.youtube.com/watch?v=5SxBf62P5q8

  3. #1193
    Mitglied Benutzerbild von Soraya
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    Standard AW: S Y L T - Skandal um junge Leute die " Ausländer raus" gröhlen...



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    Wird das jetzt plötzlich eine ganz neue Debatte? Markus Lanz (55) hat im Skandal um das ausländerfeindliche Gegröle auf Sylt („Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“) um Differenzierung gebeten.Wörtlich sagte der ZDF-Talkmaster: „Ich finde den Begriff ‚Nazi‘ in diesem Zusammenhang schwierig. Das sind keine Nazis. Das sind Rassisten, oder Leute mit rassistischen Vorurteilen!“
    Verantwortung der Medien

    „Ich war gerade zufällig in den USA, als das jetzt passiert ist“, berichtete Lanz dazu, „und ich kann Ihnen sagen: Das Bild des hässlichen Nazi-Deutschland war aber ganz schnell wieder gemalt!“
    Seine Kritik: „Das finde ich schwierig. Und da haben auch wir als Medien eine Verantwortung!“
    „Wenn wir die Geschichte unvorstellbar groß machen...“

    „Wir in Deutschland können ja nichts dafür, was die Amerikaner irgendwie über Deutschland denken!“, beschwichtigte Autorin Gilda Sahebi (40). Doch Lanz widersprach sofort: „Nee, so einfach ist das nicht!“
    Denn, so der Talkmaster über die Berichterstattung der deutschen Medien: „Wenn wir die Geschichte unvorstellbar groß machen, dann wird sie natürlich jemand im Ausland auch mit einem anderen …“
    „Drehen Sie mir bitte nicht die Worte im Mund um!“

    Weiter kam Lanz nicht, denn Autorin Sahebi („Wie wir uns den Rassismus beibringen“) bremste mit Ironie: „Aha! Also Rassismus benennen sollte man nicht tun, weil dann könnte das Ausland …“
    „Drehen Sie mir bitte nicht die Worte im Mund um!“, beschwerte sich der Talkmaster sichtlich verärgert und machte seine Meinung über den Sylter Suff-Rassismus noch einmal klar: „Ich finde das abstoßend! Man sieht das und denkt, das ist doch nicht euer Ernst!“
    „Das ist das, was mich schockiert“

    „Vor allem der Kontext schockiert“, gestand der Talkmaster danach sichtlich betroffen. „Mich schockiert daran, dass es so junge Menschen sind. Zumal Kinder von Eltern, wo man sagen kann: Die haben wahrscheinlich irgendwas studiert!“
    Und, so Lanz weiter: „Die waren möglicherweise sogar im Ausland, die haben Freunde in England auf ihren Elite-Internaten und überall, also die kennen Menschen auf der ganzen Welt und sind mit denen vernetzt, und die singen da sowas! Das ist das, was mich schockiert.“
    „Das Zweite ist die Selbstverständlichkeit, mit der sie das tun“, klagte Lanz. „Offensichtlich gibt es da einen Song. Das denkst du dir ja nicht am Abend so aus. Sondern das gibt es ja offensichtlich schon länger.“
    Seine Reaktion: „Trotzdem wehre ich mich gegen den Vorwurf, und in Amerika hatten wir genau diese Diskussion: dass dieses Land ein – ich finde auch den Begriff Nazi in diesem Zusammenhang schwierig. Das sind keine Nazis.“„Wenn man ‚Rassismus’ hört, denkt man sofort...“

    „Das ist auch genau der Grund, warum ich in meinem Buch über Rassismus nicht ein Wort über Nationalsozialismus spreche“, sekundierte Sahebi. „Wenn man ‚Rassismus’ hört, denkt man sofort an die Nazis oder die Nazi-Keule. Das hat damit nichts zu tun!“
    Denn, so die Autorin: „Jeder Staat hat seine spezifische Geschichte, seine Strukturen, und so entstehen rassistische Narrative (Weltbilder, d.Red.). Das ist ganz normal. Ich würde diese Leute nie im Leben als Nazis bezeichnen.“„Genau!“, bestätigte Lanz noch einmal. „Das war mein Petitum (Antrag, d. Red.).“
    „Das ist doch billig!“

    Rechtswissenschaftler Kai Ambos (59) beklagte eine „opportunistische Distanzierung“ der Politik von den Sylter Schandsängern: „Das ist doch billig!“, schimpfte der Experte. „Das ist nur eine Empörungsreaktion. Ich sehe überhaupt keinen Straftatbestand verwirklicht.“
    „Spiegel“-Journalistin Melanie Amann (46) fand, es könne „auch einen guten Effekt haben“, Rassisten wie die Kampener Gröl-Gruppe „in Farbe und Bewegtbild vorgeführt zu bekommen“.
    Allianz zwischen Linksextremismus und Antisemitismus

    CSU-Generalsekretär Martin Huber (46) urteilte knapp und kantig, es gehe jetzt „auch darum, den Linksextremismus zu bekämpfen, der „eine unheilige Allianz mit dem Antisemitismus eingeht, wenn ich mir die Szenen anschaue an der Humboldt-Uni in Berlin.“
    Diese Sahebis dieser Welt sind so eine Plage..reisen auf der Opferrolle durch dieses angeblich so rassistische Land in dem sie in jeder TV Sendung sitzen und eine gute Karriere gemacht haben..da wo die herkommt müsste sie verschleiert sein und am Herd stehen.

  4. #1194
    0000 Benutzerbild von Ruprecht
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    Standard AW: S Y L T - Skandal um junge Leute die " Ausländer raus" gröhlen...

    Nur wer zwei Pässe hat, dem kann man einen wegnehmen.
    Früher war die Staatsbürgerschaft des Landes wo man lebt zu erhalten eine Ehre, heute ist es Ramschware.
    Deitsch on frei wolln mer sei.

    https://m.youtube.com/watch?v=5SxBf62P5q8

  5. #1195
    Mitglied Benutzerbild von kiwi
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    Standard AW: S Y L T - Skandal um junge Leute die " Ausländer raus" gröhlen...

    Zitat Zitat von Ruprecht Beitrag anzeigen
    Nur wer zwei Pässe hat, dem kann man einen wegnehmen.
    Früher war die Staatsbürgerschaft des Landes wo man lebt zu erhalten eine Ehre, heute ist es Ramschware.
    heute ist es Ramschware.

    Gruß Kiwi
    Einige kennen mich - viele können mich.

  6. #1196
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    Standard AW: S Y L T - Skandal um junge Leute die " Ausländer raus" gröhlen...

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Kann man nicht die Hupe vom Auto so programmieren?
    Gestern fuhr ein Brummi auf dem Betriebsgelände mit The Final Countdown von Europe vorbei. Vermutlich ein Ungar. Genial!

    "Lieber entdeckte ich einen Satz der Geometrie, als daß ich den Thron von Persien gewänne!"
    Thales von Milet (Philosoph, Staatsmann und Mathematiker 624 v.u.Z. - 546 v.u.Z.)

  7. #1197
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: S Y L T - Skandal um junge Leute die " Ausländer raus" gröhlen...

    Hier die juristische Bewertung durch einen Rechtsanwalt:

    Anwalt.de / 28.05.2024

    Rechtliche Aspekte des Sylt-Videos


    Das Syltvideo ist ein Politikum geworden. Die deutschen Massenmedien verurteilen einheitlich die jungen Menschen, die auf einer Party den Slogan „Ausländer raus!“ Zum Lied von Gigi D’Agostino singen. Doch es stellt sich die Frage, inwieweit der Vorfall rechtliche Relevanz hat.

    1. Die Verwendung des Hitlergrußes und anderer Formen (etwa „der Deutsche Gruß“) ist durch § 86a des Strafgesetzbuches (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen) unter Strafe gestellt.

    2. Das Singen an sich „Ausländer raus!“ Ist jedoch nicht per se unter Strafe gestellt. Es ist bereits fraglich, ob es sich hier bei den meisten um eine ernstgemeinte, politische Äußerung handelt oder ob einfach unter dem Einfluss der Gruppendynamik mitgesungen wurde. Doch selbst wenn man es als eine ernstgemeinte Äußerung sehen wollte, wäre dies von der Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt.

    3. Es ist bekannt geworden, dass ein Mädchen, das mitgesungen hat, von Ihrem Arbeitgeber fristlos gekündigt wurde. Grundsätzlich darf ein Arbeitnehmer nicht wegen seiner politischen Gesinnung gekündigt werden. Die Kündigung ist nur zulässig. wenn durch die politische Betätigung die Arbeitstätigkeit beeinflusst wird. Mit anderen Worten: Es muss eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten vorliegen. Die Kündigung ist selbst dann unzulässig, wenn sich der Arbeitnehmer beispielsweise in seiner Freizeit an Aufmärschen oder rechten "Gedenkfeiern" beteiligt - solange dies keine Auswirkung auf seine Arbeitsleistung hat. Diese Kündigung sollte man auf jeden Fall anfechten.

    4. Es ist fraglich, ob die Berichterstattung und Veröffentlichung des Videos durch die Medien überhaupt zulässig war.
    Bereits die Herstellung von Filmaufnahmen einer Person ohne Verbreitungsabsicht und innerhalb eines öffentlich zugänglichen Bereichs kann einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht begründen. Wenngleich sich der Abgebildete bei Aufzeichnung außerhalb seiner besonders geschützten Privatsphäre bewegt, so ist die Aufnahme nur dann als zulässig anzusehen, wenn das vorliegende Interesse des Filmenden bei Würdigung aller Gesamtumstände dem Interesse am Schutze des angegriffenen Persönlichkeitsrechtes überwiegt.
    Vgl. Urteil des LG Duisburg vom 17.10.2016, Az.: 3 O 381/15Vgl.

    Zwar haben die Medien den Vorfall zum Politikum gemacht. Fraglich ist aber, ob objektiv ein öffentliches Interesse vorlag. Denn neutral betrachtet handelt es sich um Jugendliche, die bei einer Feier zu tief ins Glas geschaut haben und eine zulässige (wenn auch verpönte) Meinung äußern. Das diese Position in den Medien unbeliebt ist, ist offensichtlich. Die Zulässigkeit über die Berichterstattung sollte von einem Gericht überprüft werden.

    RA Richter

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  8. #1198
    der Babo Benutzerbild von Schlummifix
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    Standard AW: S Y L T - Skandal um junge Leute die " Ausländer raus" gröhlen...

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Hier die juristische Bewertung durch einen Rechtsanwalt:
    Ja, so sehe ich das auch.
    Die sollten sich einen guten Anwalt nehmen und klagen. Vor allem gegen Springer.

  9. #1199
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Zitat Zitat von Kreuzbube Beitrag anzeigen
    Gestern fuhr ein Brummi auf dem Betriebsgelände mit The Final Countdown von Europe vorbei. Vermutlich ein Ungar. Genial!
    Genau so! Würde ich mir ans Quad bauen und dann mit 130dB Autofahrer an der Ampel wecken.
    __________________

    Zahme Vögel singen Dir ein Lied von Freiheit
    Freie Vögel fliegen!

  10. #1200
    Mitglied Benutzerbild von Soraya
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    Claudia Roth will den Song nicht verbieten

    Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) hat sich in der Debatte um rassistische Gesänge zu Partyhits gegen Verbote ausgesprochen. Es sei richtig und wichtig, dass Veranstalter jetzt darüber nachdächten, wie sie Rassismus, Menschenfeindlichkeit und Nazi-Gegröle bei Festen verhindern könnten, sagte Roth den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
    Allerdings könnten weder der Song „L’amour toujours“ noch der italienische Musikproduzent Gigi d’Agostino etwas dafür, „wie dieser Song in unserem Land von Menschen mit rechtsextremen und antidemokratischen Einstellungen in übelster Form missbraucht und entstellt wird“.
    Roth sagte weiter: „Viel wichtiger als jetzt Lied-Verbote auszusprechen wäre es, dass[Links nur für registrierte Nutzer] für Schulungen und Sensibilisierungen bei ihrem Personal sorgen, professionelle Awareness-Teams einsetzen und insgesamt klarmachen, dass es eine Null-Toleranz-Politik gegenüber jeglichen rassistischen, menschenfeindlichen und NS-verherrlichenden Äußerungen geben muss.“ Eingreifen statt wegschauen und weghören, das sei jetzt „von uns allen gefordert“.
    welt.de

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