bpb / 29.11.2023
Kurze Geschichte der RAF
Die 
Rote Armee Fraktion (kurz: RAF) war eine 
linksextremistische terroristische Gruppe, die ab den 1970er Jahren Anschläge in der Bundesrepublik verübte. Sie entstand im 
Kontext der 
Studierendenbewegungen und 
antikolonialen Befreiungsbewegungen weltweit.
Ihr Ziel: Durch gezielte terroristische Anschläge wie Morde, Entführungen, Raubüberfälle, und Sprengstoffattentate die politische und soziale Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland ändern.
Dabei werden 
3 Generationen der 
RAF unterschieden:
1970-1975 – die 
erste um die zentralen Personen Ulrike Meinhof, Andreas Baader und Gudrun Ensslin. Sie verübten Anschläge auf Vertreter/-innen des "staatlichen Herrschaftsapparates".
1975-1981 – Die 
zweite zeichnet sich v.a. durch Erpressungen aus, mit dem Ziel der Freilassung inhaftierter 
RAF-Mitglieder. Dabei nahmen sie die Ermordung "Unbeteiligter" billigend in Kauf.
1982-1998 – Ziel der 
dritten Generation war eine 
Internationalisierung des 
Terrorismus.
Im April 1998 löst sich die 
RAF auf. Dem Terror der 
RAF fielen insgesamt 34 Menschen zum Opfer.
Reaktionen des Staates & Nachwirkungen
Im Kampf gegen die RAF und andere linksextreme Terrorgruppen wurden in der BRD eine ganze Reihe von neuen 
"Anti-Terror-Gesetzen" erlassen, u. a. der 
Paragraf 129a im Strafgesetzbuch (StGB), der das Strafmaß für die 
Beteiligung an einer 
terroristischen Vereinigung regelt.
Im Zuge des sog. Stammheim-Prozesses, bei dem ab 1975 RAF-Anführer/-innen vor Gericht standen, wurde die 
Straf- und 
Prozessordnung verschärft (z. B. Kontaktsperre). Diese erschwerten 
erheblich die Verteidigung der Angeklagten.
Hier erfährst du mehr über die 
Geschichte der 
RAF:
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