bpb / 29.11.2023
Kurze Geschichte der RAF
Die
Rote Armee Fraktion (kurz: RAF) war eine
linksextremistische terroristische Gruppe, die ab den 1970er Jahren Anschläge in der Bundesrepublik verübte. Sie entstand im
Kontext der
Studierendenbewegungen und
antikolonialen Befreiungsbewegungen weltweit.
Ihr Ziel: Durch gezielte terroristische Anschläge wie Morde, Entführungen, Raubüberfälle, und Sprengstoffattentate die politische und soziale Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland ändern.
Dabei werden
3 Generationen der
RAF unterschieden:
1970-1975 – die
erste um die zentralen Personen Ulrike Meinhof, Andreas Baader und Gudrun Ensslin. Sie verübten Anschläge auf Vertreter/-innen des "staatlichen Herrschaftsapparates".
1975-1981 – Die
zweite zeichnet sich v.a. durch Erpressungen aus, mit dem Ziel der Freilassung inhaftierter
RAF-Mitglieder. Dabei nahmen sie die Ermordung "Unbeteiligter" billigend in Kauf.
1982-1998 – Ziel der
dritten Generation war eine
Internationalisierung des
Terrorismus.
Im April 1998 löst sich die
RAF auf. Dem Terror der
RAF fielen insgesamt 34 Menschen zum Opfer.
Reaktionen des Staates & Nachwirkungen
Im Kampf gegen die RAF und andere linksextreme Terrorgruppen wurden in der BRD eine ganze Reihe von neuen
"Anti-Terror-Gesetzen" erlassen, u. a. der
Paragraf 129a im Strafgesetzbuch (StGB), der das Strafmaß für die
Beteiligung an einer
terroristischen Vereinigung regelt.
Im Zuge des sog. Stammheim-Prozesses, bei dem ab 1975 RAF-Anführer/-innen vor Gericht standen, wurde die
Straf- und
Prozessordnung verschärft (z. B. Kontaktsperre). Diese erschwerten
erheblich die Verteidigung der Angeklagten.
Hier erfährst du mehr über die
Geschichte der
RAF:
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