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Thema: Was gibt es Neues von der AfD?

  1. #16351
    Mitglied Benutzerbild von Shahirrim
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Um wenigstens Teile deiner politischen Vorstellungen umzusetzen, brauchst du die Boomer und gemäßigte rechte Wähler.
    Die 2% Hardcore-NPDler reichen dafür nicht.
    Boomer verstehen aber nicht, wie die Sache läuft. Ist leider so.

    Das sind die Typen, die 2025 sagen: "Jetzt wähle ich CDU, so kann es nicht weiter gehen mit der Ampel."

    Ich bin eigentlich niemand, der gerne in den Chor gegen die Boomer einstimmen will, aber dieses Mal bin ich echt soweit.

  2. #16352
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Zitat Zitat von Soshana Beitrag anzeigen
    Nee, ich glaube, dass die AfD verboten wird, weil die BRD systematisch auf den heissen 3. Weltkrieg gegen Russland die kommenden 6 bis 9 Jahre vorbereitet werden soll ?

    88 Jahre nach Hitlers Tod und 100 Jahre nach Hitlers Machtergreifung werden im Jahre 2033 deutsche Divisionen und Panzerverbaende erneut gegen Russland marschieren.

    Russland bereitet sich darauf vor und hat deshalb auch eine Regierungsumbildung vorgenommen.

    Im russischen militaerisch-industriellen Komplex wird es Umstrukturierungsmassnahmen geben, weil Russland genau weiss, dass die BRD in den 3. Weltkrieg gefuehrt werden soll. Ueber die Umstrukturierungsmassnahmen im russischen Militaersektor habe ich letzte Woche berichtet und mehrere fundierte und robuste Quellen dazu gebracht.

    Russland ist also im Bilde.

    Eine AfD ist da nur hinderlich, weil sie die Deutschen innenpolitisch in der BRD gegen diesen 3. Weltkrieg durchaus mobilisieren und aufbringen koennte ?

    Z versucht mit seiner Asow-Bandera-Nazibande die NATO in diesen Krieg zu ziehen. Das ist klar erkennbar:

    Presidency ends, mobilization begins

    by The Duran

    May 21, 2024



    Quelle:

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Die NATO muss also selber mit eigenen Soldaten in den Krieg ziehen, um Russland besiegen zu koennen. In Berlin weiss man das ganz genau.

    Ich gehe deshalb schon davon aus, dass das neofaschistische und woke LGBT-Machtkartell der NWO die AfD beseitigen muss.

    Herr Krah ist wahrscheinlich geheimer inoffizieller Mitarbeiter des VS und sollte mit seiner Aussage ueber die SS die AfD direkt schaedigen ?

    Der Mann ist Spitzenjurist mit Praedikatsexamen und nicht dumm. Nur verletzte Eitelkeit und Rachsucht gegenueber der AfD kann es m.E. bei ihm nicht gewesen sein ?

    Er weiss ja, dass die AfD nach dem aktuellen Gerichtsurteil von Muenster verboten werden soll.

    AfD-Urteil in Münster: „Weiterer Mosaikstein in Richtung Parteiverbot“

    Stand:15.05.2024, 19:09 Uhr

    Von: Peter Sieben
    ...
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Verfassungsschutz darf AfD als rechtsextremen Verdachtsfall führen
    ...
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Herr Krah wusste also schon als Spitzenjurist, dass er mit seiner SS-Aussage der AfD maximalen Schaden zufuegen wuerde, weil das dem Verbotsverfahren neue Argumente und neuen Stoff liefern wuerde.

    Der neofaschistische VS wird sich jetzt genuesslich die Haende reiben, weil Krahs Aussage Wasser auf deren Muehlen ist !

    Ich halte ihn fuer einen VS-Agenten, weil so doof kann kein Spitzenjurist mit Praedikatsexamen und Doktortitel sein !

    Verarschen kann Krah wirklich andere.
    Das Bundesverfassungsgericht kann und wird die AfD nicht als Partei verbieten, weil die AfD die Verbotsvoraussetzungen nicht erfuellt und fast ein Viertel des Deutschen Volksmasse vertritt.

    Bundesverfassungsgericht

    Parteiverbotsverfahren

    Parteien sind wichtige Bindeglieder zwischen den Wählerinnen und Wählern einerseits sowie dem Parlament und der Regierung andererseits. Ihre Tätigkeit soll möglichst wenig durch den Staat beeinflusst werden. Verfassungsfeindliche Parteien muss eine wehrhafte Demokratie jedoch bekämpfen können. Um beiden Gesichtspunkten gerecht zu werden, hat das Grundgesetz das Parteiverbotsverfahren nicht der Exekutive, sondern dem Bundesverfassungsgericht zugewiesen. So ist gewährleistet, dass ein unabhängiges Gericht alleine nach verfassungsrechtlichen Maßstäben entscheidet.

    I. Verbotsverfahren

    Das Verfahren ist in Art. 21 Abs. 2 GG und §§ 43 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt. Parteiverbotsverfahren erhalten das Aktenzeichen „BvB“. Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig (vgl. Art. 21 Abs. 2 GG).

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genügt alleine die Verbreitung verfassungsfeindlicher Ideen hierfür nicht. Hinzukommen müssen eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung, auf deren Abschaffung die Partei abzielt, sowie konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheint.

    Antragsberechtigt sind Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.

    Zunächst prüft das Bundesverfassungsgericht in einem Vorverfahren, ob das Hauptverfahren eröffnet wird oder der Antrag als unzulässig bzw. als nicht hinreichend begründet zurückzuweisen ist. Hierfür wird eine vorläufige Bewertung der Erfolgsaussichten nach Aktenlage vorgenommen. Erweist sich der Antrag im Hauptverfahren als begründet, stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass die politische Partei verfassungswidrig ist, erklärt die Auflösung der Partei und das Verbot, eine Ersatzorganisation zu schaffen. Hierzu und zu jeder anderen Entscheidung, die für die Partei nachteilig ist, bedarf es einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Senats. Das Bundesverfassungsgericht kann zudem die Einziehung des Vermögens der Partei aussprechen.

    II. Verfahren zum Ausschluss von der staatlichen Finanzierung

    Seit der Neuregelung des Art. 21 Abs. 3 GG im Jahr 2017 besteht zudem die Möglichkeit, Parteien von der staatlichen Finanzierung auszuschließen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien. Das eigenständige Verfahren ist in § 46a BVerfGG geregelt; auch insofern ist das Aktenzeichen „BvB“ vorgesehen. Antragsberechtigt sind ebenfalls Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Ein Vorverfahren ist gleichfalls durchzuführen.

    Anders als das Parteiverbot setzt der Ausschluss von der staatlichen Finanzierung nicht voraus, dass die Partei ihre verfassungsfeindlichen Ziele potentiell auch erreichen kann. Erweist sich der Antrag als begründet, so stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass die Partei für sechs Jahre von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen ist. Die Feststellung ist auch auf Ersatzparteien zu erstrecken. Die Antragsberechtigten können eine Verlängerung des Ausschlusses um weitere sechs Jahre beantragen. Erneute Verlängerungsanträge sind ebenfalls möglich.

    III. Bisherige Verfahren

    Zweimal hat das Bundesverfassungsgericht bislang ein Parteiverbot ausgesprochen: 1952 wurde die Sozialistische Reichspartei (SRP) verboten und 1956 die Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD).
    Ein 2001 gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) eingeleitetes Verbotsverfahren wurde 2003 aus verfahrensrechtlichen Gründen eingestellt.

    Am 17. Januar 2017 entschied das Bundesverfassungsgericht erneut über ein Verbot der NPD. Dabei stellte der Zweite Senat zwar fest, dass die NPD ein auf Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept vertritt. Wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer politischen Ziele wurde die Partei jedoch nicht verboten.

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Geändert von ABAS (22.05.2024 um 10:51 Uhr)
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! " (Sheriff von Nottingham)

    auf der Ignorier-Liste: autochthon, Blackbyrd, feige, Justiziar, MANFREDM, Soraya, Virtuel

  3. #16353
    Mitglied Benutzerbild von SprecherZwo
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Um wenigstens Teile deiner politischen Vorstellungen umzusetzen, brauchst du die Boomer und gemäßigte rechte Wähler.
    Die 2% Hardcore-NPDler reichen dafür nicht.
    Solche Leute wie Querfront, die den Russen-Krieg in der Ukraine total geil finden, aber das Flattern kriegen wenn jemand sagt, nicht alle bei der Waffen-SS waren Verbrecher.

  4. #16354
    Mitglied Benutzerbild von Soshana
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Er hat ja in allem recht, was er sagt, aber er hätte sich nicht so kurz vor der Wahl und bei der aktuellen medialen Hetze gegen die AfD zu diesem Thema äüßern sollen?
    Allenfalls den linken Interviewern die Gegenfrage stellen, ob denn ein Günter Grass in ihren Augen ein Verbrecher war.
    Das war doch klar, das die Schweinejournaille nur auf solch eine Gelegenheit wartet, um mit ihrem Shitstorm loslegen zu können.
    Herr Grass ist mit 17 Jahren in die Waffen-SS eingetreten und das sogar freiwillig !

    Zeit seines Lebens in der antideutschen BRD ist mir jedenfalls dort nicht aufgefallen, dass Herr Grass als Schwerstverbrecher von der BRD und vom VS eingestuft wurde ? Herr Grass war sogar mehrfach auf den Titelseiten des SPIEGEL zu sehen. Vom SPIEGEL ist er immer wieder gelobt worden und es gab sogar Interviews dort mit ihm. Ich kann mich jetzt gut daran erinnern. Die historische Gesamtbetrachtung zeigt doch, dass Grass nicht mal vom SPIEGEL als Verbrecher eingestuft worden ist.

    Sind Herrn Grass seine Ehrungen und Titel, wie der Nobelpreis fuer Literatur, deshalb aberkannt worden ? Ich kann mich nicht erinnern.

    Auffaellig an Krahs Aussage ist die fehlende Differenzierung bei ihm. Es wird bei ihm nicht zwischen der SS und der Waffen-SS unterschieden.

    Deshalb gehe ich davon aus, dass er der AfD ganz gezielt grossen Schaden mit seiner Aussage kurz vor der Wahl zufuegen wollte.

    Er ist Spitzenjurist mit Praedikat und Doktortitel. Normalerweise muesste er das differenzierte und strukturierte juristische Denken waehrend seines Studiums an der Universitaet und an den Lehrstuehlen fuer Rechtswissenschaft erlernt haben ?

    Ich gehe mal davon aus, dass er auch regelmaessiger Leser von juristischer Fachliteratur ist ?

    Der wusste m.E. schon ganz genau, was seine Aussage bewirken wuerde, weil so verbloedet kann man als Spitzenjurist nun wirklich nicht sein ?
    “The powers of financial capitalism had another far reaching aim, nothing less than to create a world system of financial control in private hands able to dominate the political system of each country and the economy of the world as a whole.” –Prof. Caroll Quigley, Georgetown University, Tragedy and Hope (1966)

  5. #16355
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Zitat Zitat von Shahirrim Beitrag anzeigen
    Boomer verstehen aber nicht, wie die Sache läuft. Ist leider so.

    Das sind die Typen, die 2025 sagen: "Jetzt wähle ich CDU, so kann es nicht weiter gehen mit der Ampel."

    Ich bin eigentlich niemand, der gerne in den Chor gegen die Boomer einstimmen will, aber dieses Mal bin ich echt soweit.
    Vor allem hatte die CDU in den 80ern, nach denen die Boomer sich so zurücksehnen, in solchen Sachen weniger Berührungsängste als die Feiglinge in der AfD-Spitze.

  6. #16356
    Mitglied Benutzerbild von Shahirrim
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Zitat Zitat von SprecherZwo Beitrag anzeigen
    Vor allem hatte die CDU in den 80ern, nach denen die Boomer sich so zurücksehnen, in solchen Sachen weniger Berührungsängste als die Feiglinge in der AfD-Spitze.
    Richtig, wenn das hier Höcke und Trump wären, dann würde die jetzige AfD-Spitze vermutlich den Ausschluss von Höcke fordern:

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  7. #16357
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Zitat Zitat von DonauDude Beitrag anzeigen
    Das ist nicht Diffe, das ist ein anderer User.
    Jeder User, dem er nicht gewachsen ist, ist Diffe. Ich bin offenbar sein größter Albtraum gefällt mir
    Undefeated Nak Muay/Kickboxer
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  8. #16358
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Zitat Zitat von Soraya Beitrag anzeigen


    Das regt einen doch echt auf.
    Alle Menschen sind gleich, nur manche sind gleicher.
    Der Vorteil an Klugheit ist, dass man sich dumm stellen kann. Andersrum ist es schwierig.

  9. #16359
    Mitglied Benutzerbild von Soshana
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Das Verfassungsgericht kann und wird die AfD nicht als Partei verbieten, weil die Ersten die Verbotsvoraussetzungen nicht erfuellt und Zweitens fast ein Viertel des Deutschen Volksmasse vertritt.

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Die BRD ist kein souveraener und freier Staat und sie ist auch nicht als echte Demokratie einzustufen.

    Zudem ist die antideutsche und woke BRD eine Kolonie und ein Vasall des US-Hegemons.

    Am Ende entscheidet hier der US-Hegemon und wenn der will, dass die BRD in den 3. Weltkrieg gegen Russland gefuehrt werden soll, passiert das auch. Beim Verbotsverfahren gegen die AfD wird das nicht anders sein. Sie werden es noch erleben.

    Ich gebe mich da keinen Illusionen hin.

    Das Machtkartell hat alle Hebel in der Hand, um auch Richter des Bundesverfassungsgerichts unter Druck zu setzen.

    Argumentativ juristisch kann man das in der Urteilsbegruendung schon so hinbiegen, dass es passend wirkt.

    Spitzenjuristen sind da mitunter schon sehr erfinderisch. Die sind ja nicht alle dumm und sie wissen ganz genau, wie man verwinkelte argumentative Luftschloesser juristisch schoen am Gesetz entlang kreieren kann.

    Wenn man das als Richter will und das Machtkartell stimmt dem zu, kann man das Gesetz auch in der BRD ganz schoen verbiegen. Sollte sich ein Richter in der BRD verweigern, kann man den Richter, der da mitmachen will, schon ausfindig machen...

    Stichwort: Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft bei der Sprengung von Nordstream I und II.

    Sie werden sehen, da wird nix gross passieren.
    Geändert von Soshana (22.05.2024 um 11:01 Uhr)
    “The powers of financial capitalism had another far reaching aim, nothing less than to create a world system of financial control in private hands able to dominate the political system of each country and the economy of the world as a whole.” –Prof. Caroll Quigley, Georgetown University, Tragedy and Hope (1966)

  10. #16360
    Ghoul-809
    Gast

    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Zitat Zitat von DonauDude Beitrag anzeigen
    Das ist ja auch zum Vorteil Deutschlands, deswegen werden die Verbindungen aufrechterhalten.
    Du irrst, lieber Freund. Der Iwan kennt keine Freunde. Andere Völker sind seine Feinde oder seine Sklaven.

    Man denke nur an den schäbigen "Realsozialismus DDR" *kotz*. 40 Jahre lang hat der widerliche Russe Mitteldeutschland ausgeplündert und in den Dreck getreteten.

    Er würde das gern wiederholen, mit AfD als seinem Helfer.

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