User in diesem Thread gebannt : Neben der Spur |


Danke für die Antwort. Das mit Umsatz und Gewinn ist mir ungefähr klar, glaub ich zumindest.
Was ich meine ist, nur als abstraktes und ueberspitztes Beispiel, weil's ja um das KFZ ging. Ich hab jetzt bspw. 100t Umsatz und schreibe dann ein KFZ ab für genausoviel ( egal jetzt ob über Jahre verteilt nur fiktiv). Dann wäre der Gewinn ja bei 0 und keine Steuer. Und das kann ich mir so nicht vorstellen. Es muss doch irgendwie einen Zusammenhang geben von der Höhe des Umsatzes zur Höhe des abzusetzenden KFZs?!
Ich hoffe Du weißt irgendwie, was ich meine...
Also nicht falsch verstehen, ich bin Laie und frag deshalb mehr oder minder bloed.
Heizerist in Ben Ephraims Gemeinde.


Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als „Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007 als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“
Der Umsatz interessiert das Finanzamt nur bei der Umsatzsteuer. Bei der Ertragsteuer (Einkommen- oder Körperschaftsteuer) interessiert nur Umsatz - Aufwand = Gewinn oder Jahresüberschuss. Dann z.B. 100.000 EUR Anschaffung für Kfz geteilt durch sagen wir sechs Jahre Nutzungsdauer = 16,666,67 EUR Abschreibung pro Jahr. Man sollte also nach Abschreibung nicht nur keinen Verlust machen, sondern von dem Gewinn auch noch die Krankenkasse und die Lebenshaltungskosten bestreiten können, sonst wird das Finanzamt ohnehin schon misstrauisch.
Die Verwechslung von Umsatz und Gewinn ist übrigens der Hauptgrund für Insolvenzen von Unternehmensgründern. Sie glauben, sie könnten über das Geld verfügen, als wäre es ihr Gehalt von der letzten abhängigen Beschäftigung. Ganz übel ist das bei der eingenommenen Umsatzsteuer, die einem von vornherein nicht gehört.
In Italien, Spanien und Portugal wird auch noch 20% des Umsatzes von Freiberuflern sofort als Einkommensteuervorauszahlung von deren Umsatz einbehalten und von den Leistungsempfängern abgeführt, damit es den Freiberuflern später nicht fehlt. Das heißt, auf deren Rechnung wird die Einkommensteuer gleich abgezogen, so wie bei Arbeitnehmern die Lohnsteuer direkt ans Finanzamt abgeführt wird. So weit sind wir hier noch nicht.
Shut your mouth and open your heart (Elvis Presley, A little less conversation, more action)
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